Hallo!
Meine Frau und ich haben uns in 2012 getrennt, machen aber noch eine gemeinsame Steuererklärung.
Wenn ich in der Anlage K bei den Kinderbetreuungskosten wahrheitsgemäß die Zeit des gemeinsamen Haushalts angebe und die für die restliche Zeit des Jahres angebe, dass das Kind zum Haushalt des anderen Ehepartners gehörte, werden die Kosten nur zum Teil angerechnet.
Warum ist das so, obwohl wir eine gemeinsame Steuererklärung abgeben?
Mache ich etwas falsch oder liegt es am Programm?
Vielen Dank!
Meine Frau und ich haben uns in 2012 getrennt, machen aber noch eine gemeinsame Steuererklärung.
Wenn ich in der Anlage K bei den Kinderbetreuungskosten wahrheitsgemäß die Zeit des gemeinsamen Haushalts angebe und die für die restliche Zeit des Jahres angebe, dass das Kind zum Haushalt des anderen Ehepartners gehörte, werden die Kosten nur zum Teil angerechnet.
Warum ist das so, obwohl wir eine gemeinsame Steuererklärung abgeben?
Mache ich etwas falsch oder liegt es am Programm?
Vielen Dank!
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