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Kinderbetreuungskosten bei gemeinsamer Veranlagung im Trennungsjahr

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    Kinderbetreuungskosten bei gemeinsamer Veranlagung im Trennungsjahr

    Hallo!

    Meine Frau und ich haben uns in 2012 getrennt, machen aber noch eine gemeinsame Steuererklärung.

    Wenn ich in der Anlage K bei den Kinderbetreuungskosten wahrheitsgemäß die Zeit des gemeinsamen Haushalts angebe und die für die restliche Zeit des Jahres angebe, dass das Kind zum Haushalt des anderen Ehepartners gehörte, werden die Kosten nur zum Teil angerechnet.
    Warum ist das so, obwohl wir eine gemeinsame Steuererklärung abgeben?
    Mache ich etwas falsch oder liegt es am Programm?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten bei gemeinsamer Veranlagung im Trennungsjahr

    Das Bundesfinanzministerium hat für die Kinderbetreuungskosten ein umfangreiches Anwendungsschreiben veröffentlicht: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/066_a.pdf?__blob=publicationFile&v=4

    In Ihrem Fall scheint Tz. 17 zum Tragen zu kommen. Durch den Wegfall der Haushaltszugehörigkeit bei Ihnen wird Ihr Anteil am Sonderausgabenabzug verringert.

    Ich vermute allerdings einen Fehler bei ElsterFormular. Meine Berechnungsversuche ergaben, daß ab dem Zeitpunkt des nicht mehr vorhandenen gemeinsamen Haushalts überhaupt keine Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden...
    Zuletzt geändert von V. Liersee; 15.08.2013, 17:15.

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten bei gemeinsamer Veranlagung im Trennungsjahr

      Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Es ist doch aber unlogisch, dass die Kinderbetreuungskosten entfallen, obwohl wir noch gemeinsam veranlagt werden. Die Kosten sind von meiner Frau getragen worden, also müssten sie doch auch bei ihr angerechnet werden - also in unserer gemeinsamen Erklärung.
      Habe nun angegeben, dass das Kind "zu meinem Haushalt" gehörte, da die Erklärung ja sowohl von mir als auch von meiner Frau unterschrieben und abgegeben wird. Dann passt das auch mit der Berechnung...

      Habe auch noch Berechnungsversuche gestartet und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass Elster die Zeit des gemeinsamen Haushalts schon richtig umsetzt. Nur geht das Programm davon aus, dass sich der "andere Haushalt" in einer anderen Steuererklärung wiederfindet, nicht in der gleichen.

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten bei gemeinsamer Veranlagung im Trennungsjahr

        Zitat von Gnmpf Beitrag anzeigen
        Habe auch noch Berechnungsversuche gestartet und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass Elster die Zeit des gemeinsamen Haushalts schon richtig umsetzt. Nur geht das Programm davon aus, dass sich der "andere Haushalt" in einer anderen Steuererklärung wiederfindet, nicht in der gleichen.
        Hallo Gnmpf,
        die Zeilen 69 bis 72 sollen auch nur von nicht zusammen veranlagten Eltern ausgefüllt werden, ihr macht aber eine gemeinsame Erklärung also Zusammenveranlagung.
        Insofern ist es dann logisch, dass der andere Haushalt sich in einer anderen Steuererklärung wiederfinden muss.

        Tschüß

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          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten bei gemeinsamer Veranlagung im Trennungsjahr

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo Gnmpf,
          die Zeilen 69 bis 72 sollen auch nur von nicht zusammen veranlagten Eltern ausgefüllt werden, ihr macht aber eine gemeinsame Erklärung also Zusammenveranlagung.
          Insofern ist es dann logisch, dass der andere Haushalt sich in einer anderen Steuererklärung wiederfinden muss.
          Ich denke, nur Zeile 69 ist für nicht zusammen veranlagte.
          Sobald ich Kinderbetreuungskosten in Zeile 67 einsetze, werden Einträge in den Zeilen 70/71 verlangt...
          Und wenn ich dann wahrheitsgemäß die Zeiten des gemeinsamen / nicht gemeinsamen Haushalts eintrage, muss ich auch die Zeiten eintragen, wann das Kind zu welchem Haushalt gehörte.

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            #6
            AW: Kinderbetreuungskosten bei gemeinsamer Veranlagung im Trennungsjahr

            Hallo Gnmpf,

            du hast recht, ich habe Proberechnungen gemacht und das Ergebnis ist, dass bei gemeinsamen Haushalt die Kinderbetreungskosten ganzjährig berücksichtigt werden und bei Eintragung von Zeiträumen im Haushalt des anderen Elternteiles fallen diese Kosten raus, was logisch wäre weil das Programm denkt anderer Elternteil -> anderer Haushalt -> andere Steuererklärung.
            Euer Sonderfall gemeinsame Veranlagung und getrennter Hauishalt ist offensichtlich nicht beim Programmieren berücksichtigt, weil so oft wird er nicht vorkommen.

            Tschüß

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              #7
              AW: Kinderbetreuungskosten bei gemeinsamer Veranlagung im Trennungsjahr

              Na dann hoffe ich, dass der Sachbearbeiter im FA diese Fallkonstellation erkennt und entsprechend handelt.
              Kann man in der elektronischen Steuererklärung Notizen/Erläuterungen für's FA einfügen?

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                #8
                AW: Kinderbetreuungskosten bei gemeinsamer Veranlagung im Trennungsjahr

                Hallo Gnmpf,

                im Elsterformular kannst du leider nicht hinzufügen, aber du kannst erforderliche Nachweise und eine Erläuterung auch per Mail mit Hinweis auf die gesendete Steuererklärung deinem Finanzamt schicken.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Kinderbetreuungskosten bei gemeinsamer Veranlagung im Trennungsjahr

                  Ok, vielen Dank für die Hilfe!

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Kinderbetreuungskosten bei gemeinsamer Veranlagung im Trennungsjahr

                    Hallo,
                    @ holzgoe,

                    finde ich nicht, dass die Fallkonstellation selten vorkommt.
                    Im Gegenteil es ist die Regel im Jahr der Trennung, dass es verschiedene Haushalte ab dem Tag der Trennung gibt.
                    Es bleibt halt nur übrig, diesen Sachverhalt mit getrennten Haushalten nicht anzugeben.

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Kinderbetreuungskosten bei gemeinsamer Veranlagung im Trennungsjahr

                      Hey, anscheinend handelt es sich um einen Programmfehler.
                      Du solltest den Fehler an die Elster-Hotline melden.
                      Vielleicht kann man das ganze in einer nächsten Version beheben?
                      Mfg

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