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Abgeltungssteuer und Zinsen aus Instandhaltungsrücklage

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    Abgeltungssteuer und Zinsen aus Instandhaltungsrücklage

    Für meine vermietete Eigentumswohnung habe ich die Hausgeldabrechnung bekommen.Auf dieser sind die Positionen der Rücklage genau aufgeführt, unter anderem

    - Soli
    - Kest
    - Zinserträge
    - sonstige Einnahmen
    - Abgeltungssteuer

    Wo ich Soli und Kest in der Einkommensteuererklärung angeben muss ist mir klar (Anlage KAP). Wo aber gebe ich die Zinserträge, die sonstigen Einnahmen und die Abgeltungssteuer an? Ebenfalls in Anlage KAP oder anderswo? Und wenn in Anlage KAP, wo dort genau?

    Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Antwort!

    #2
    AW: Abgeltungssteuer und Zinsen aus Instandhaltungsrücklage

    Sonstige einnahmen und Zinserträge in Anlage V Zeile 19 die Zinseinnahmen, die anderen genannten Positionen in der Anlage KAP Zeile 56-58 VORDERE Spalte. Ich unterstelle mal dabei, dass das Grundstück in Deutschland liegt und keine gesonderte Feststellung dieser Vermietungseinkünfte unter einer anderen Steuernummer erfolgt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Abgeltungssteuer und Zinsen aus Instandhaltungsrücklage

      Hallo Picard777,

      bist du dir sicher? Weil, ich würde es wie folgt eintragen:

      Zinserträge: KAP Zeile 7
      Abgeltungssteuer: KAP Zeile 50
      Soli: KAP Zeile 51

      sonstige Einnahmen: ? (was für Einnahmen sind das?)
      Kest: ? (was ist das überhaupt? Wir reden doch über 2012, oder? Kapitalertragsteuer gab es da nicht mehr)

      PS: Die 'Unterstellungen' gelten aber auch für mich.


      >>>Sonstige einnahmen und Zinserträge in Anlage V Zeile 19

      Zeile 19 ist bei mir für "Öffentliche Zuschüsse ..." ???

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Abgeltungssteuer und Zinsen aus Instandhaltungsrücklage

        M.E. gehören Zinserträge, die im engen Zusammenhang mit Vermietungseinkünften anfallen, auch dazu, § 20 Abs. 3 EStG. Siehe auch in Zeile 19 der Text: ...Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und sonstige Einnahmen. WENN das dann richtig WÄRE, wäre dann in der Anlage KAP die Zeile 56-58 konsequent.

        Wegen der sonstigen Einnahmen stimme ich dir zwar zu, dass ich auch nicht weiß, was das sein soll. Wenn das aber in der Hausgeldabrechnung drin steht, dürfte das so nah an den Vermietungseinkünften sein, dass ich bei Anlage V Zeile 19 bleibe.

        Über die Erwähnung von Abgeltungssteuer UND Kest bin ich auch gestolpert, finde ich auch seltsam. Das war für mich auch der Grund, die Unterstellung vorsichtshalber zu erwähnen, falls Elsternutzer1004 plötzlich nachschieben sollte, dass er ein ausländisches Grundstück vermietet. Denn dann wäre Kest wiederum plausibel, dafür aber halt nicht Abgeltungssteuer. Kurzum: Hier habe ich nur geraten.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          AW: Abgeltungssteuer und Zinsen aus Instandhaltungsrücklage

          Hallo Picard777,

          >>>M.E. gehören Zinserträge, die im engen Zusammenhang mit Vermietungseinkünften anfallen, auch dazu,

          Imho nicht, die Rücklage gehört klar zum Vermögen des Eigentümers (daher kann er die Zahlungen dafür auch nicht absetzen), also ist es eine - etwas ungewöhnliche - Kapitalanlage. So habe ich es jahrelang gehlten und noch nie Probleme damit gehabt.
          Dafür spricht imho auch, dass Abgeltungssteuer einbehalten wurde (Abgeltungsteuer=Kapitaleinkünfte).


          >>>dass ich bei Anlage V Zeile 19 bleibe.

          Nochmal, was für eine Zeile 19 hast du?
          Ansonsten: Ja, es scheint irgendetwas mit der Vermietung zu tun zu haben, daher wohl Anlage V.
          Ich kenne das beispielsweise, wenn die Gemeinschaft etwas vermietet hat (für eine Solaranlage/Mobilfunkanlage das Dach, ein Teil des Grundstückes für einen Briefkasten, eine Telefonzelle, eine Werbeanlage, eine nachträglich gebaute Garage ...).


          Das mit dem Ausland hatte ich übrigens auch gleich überlegt, daher habe ich mich auch deinen 'Unterstellungen' angeschlossen.

          Vielleicht klärt uns der Fragesteller ja noch auf.

          Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 21.08.2013, 15:17.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Abgeltungssteuer und Zinsen aus Instandhaltungsrücklage

            Vielleicht sprechen wir aneinander vorbei, denn Du scheinst Dich für mich zu widersprechen. Daher nochmal:

            Die Zinsen sind m.E. NORMALERWEISE Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, wegen des scheinbar zu engen Zusammenhangs mit dem Vermietungseinkünften nach § 20 Abs. 3 EStG ausnahmsweise aber den Vermietungseinkünften nach § 21 EStG zuzurechnen. Somit müssten Sie auch in die Anlage V. Und da passt m.E. in der Anlage V nur die Zeile 19, deren Text wie folgt lautet: Öffentliche Zuschüsse ... , Aufwendungszuschüsse, Guthabenzinsen aus Bausparverträgen UND SONSTIGE EINNAHMEN.
            Schönen Gruß

            Picard777

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              #7
              AW: Abgeltungssteuer und Zinsen aus Instandhaltungsrücklage

              Hallo Picard777,

              >>>des scheinbar zu engen Zusammenhangs mit dem Vermietungseinkünften nach § 20 Abs. 3 EStG ausnahmsweise aber den Vermietungseinkünften nach § 21 EStG zuzurechnen

              Diesen engen Zusammenhang sehe ich aber nicht.


              >>>Somit müssten Sie auch in die Anlage V. Und da passt m.E. in der Anlage V nur die Zeile 19, deren Text wie folgt lautet: Öffentliche Zuschüsse ... , Aufwendungszuschüsse, Guthabenzinsen aus Bausparverträgen UND SONSTIGE EINNAHMEN.

              Ich glaube, da hast du denn Text zu Zeile 19 falsch interpretiert, imho sind dort u.a. gemeint: Öffentliche Zuschüsse ... zu ... Guthabenzinsen aus Bausparverträgen.
              Dabei geht es wohl um Wohnungsbauprämien o.ä., und zwar zu Bausparverträgen, die für den Bau/die Anschaffung der Immobilie verwendet wurden (siehe auch die Elster-Hilfe).
              Und die dort genannten sonstigen Einkünfte würde ich auch nur unter dem Oberbegriff "Öffentliche Zuschüsse" sehen, denkbar wären da irgendwelche Subventionen oder Entschädigungen.

              Bitte auch die Zeile 16 beachten, dort gehört imho alles hin, was so nebenbei an Einnahmen kommt (die Gemeinschaft vermietet die Hoffläche für ein Straßenfest, verkauft die Ernte der Apfelbäume im Garten etc.).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Abgeltungssteuer und Zinsen aus Instandhaltungsrücklage

                Hallo,

                ich habe meine Einkommensteuerrichtlinien durchgeblättert, gemäß R21.2(2) EstR sind Zinsen aus Instandhaltungsrücklage Kapitaleinkünfte. Meine Ausgabe ist aber von 2010. Da kann es Änderungen geben.

                Tschüss

                adamk.

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                  #9
                  AW: Abgeltungssteuer und Zinsen aus Instandhaltungsrücklage

                  Zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen Hinweise und Vorschläge. Bei der vermieteten Eigentumswohnung handelt es sich n i c h t um ein ausländisches Objekt, sie steht auf deutschem Boden. Das mit der Kest (Körperschaftssteuer) und der Abgeltungssteuer hat mich auch etwas überrascht. Bis einschließlich 2011 hatte ich auf meiner Abrechnung nur die Positionen Zinserträge, Kest und Soli, nicht aber die Abgeltungssteuer und auch keine sonstigen Einnahmen (was auch immer das ist; leider geht aus der Abrechnung nicht hervor, was unter diesen sonstigen Einnahmen zu verstehen ist).

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                    #10
                    AW: Abgeltungssteuer und Zinsen aus Instandhaltungsrücklage

                    Zitat von adamk. Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    ich habe meine Einkommensteuerrichtlinien durchgeblättert, gemäß R21.2(2) EstR sind Zinsen aus Instandhaltungsrücklage Kapitaleinkünfte. Meine Ausgabe ist aber von 2010. Da kann es Änderungen geben.

                    Tschüss

                    adamk.
                    Super, dann haben wir einen Schiri, Problem gelöst :-) Auch in den Einkommensteuerrichtlinien 2012 steht das noch so drin. Somit kommen die Zinsen in Anlage KAP Zeile 7, die einbehaltenen Steuern in Zeile 50-52 vordere Spalte.

                    @reckoner: Anlage V Zeile 16 HÄTTE nicht gepasst, denn da geht es um Einnahmen aus VERMIETUNG von Irgendetwas.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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