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Angabe Kinder Vorsorge passt wohl nicht

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    Angabe Kinder Vorsorge passt wohl nicht

    Hallo allerseits,

    ich bekomme folgenden Hinweis.

    Die Angaben der Kinder bei den Altersvorsorgebeiträgen auf Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand
    stimmt nicht mit der Anzahl der Kinder laut Anlage(n) Kind überein.

    Ich habe 1 Kind vor und 1 Kind nach 1.1.2008 eingetragen weil es auch so ist. ;-)

    Ebenso steig ich nicht so ganz durch wer mittelbar und wer unmittelbar Berechtigt ist.

    Ich arbeite und meine Frau ist derzeit zuhause. Beide haben einen Riestervertrag.
    Ist meine Frau nun unmittelbar oder ich oder beide?

    Danke für eure Hilfe

    Gruß
    Dennis

    #2
    AW: Angabe Kinder Vorsorge passt wohl nicht

    du unmittelbar.

    deine Frau mittelbar.

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      #3
      AW: Angabe Kinder Vorsorge passt wohl nicht

      Danke....

      Komisch er sagt dann ich hätte dafür NAchweise beim Finanzamt zu erbringen.
      Sie verdient ja nix.. Komisch. Naja.

      Und dass er meckert und mir erzählt die Anzahl der Kinder bei der Anlage Vorsoge würde mit denen von Anlage Kind nicht zusammen passen?

      Weiß da jemand Rat?

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        #4
        AW: Angabe Kinder Vorsorge passt wohl nicht

        ja, du brauchst die Bescheinigungen nach § 10a EStG von deinem Anlageinstitut, für beide Ehegatten.

        Kommentar


          #5
          AW: Angabe Kinder Vorsorge passt wohl nicht

          Ja die habe ich ja.

          Wieso sagt der immer noch die Kinder würden nicht stimmen.

          Oder ist das wieder ein neuer Fehler bei dem Update?

          Der macht auch keine Berechnung...

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            #6
            AW: Angabe Kinder Vorsorge passt wohl nicht

            Wenn ich mich recht erinnere ist die Mutter die ersten drei Lebensjahre des Jahres sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge werden vom Bund gezahlt. Damit ist sie unmittelbar zulageberechtigt.

            Kommentar


              #7
              AW: Angabe Kinder Vorsorge passt wohl nicht

              Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
              Wenn ich mich recht erinnere ist die Mutter die ersten drei Lebensjahre des Jahres sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge werden vom Bund gezahlt. Damit ist sie unmittelbar zulageberechtigt.
              Jep, in der Elternzeit ist das so.
              Schönen Gruß

              Picard777

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