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Nachweis für Werbungskosten

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    Nachweis für Werbungskosten

    Hallo,
    ich mache jetzt zum ersten Mal meine Steuererklärung und dachte immer, dass man Werbungskosten ab einem bestimmten Betrag nachweisen muss. (Also Arbeitsmittel über 110€ zum Beispiel, stimmt das?)
    Na jedenfalls würde ich gern meine weiteren Werbungskosten nachweisen. Die belaufen sich insg. auf 400€, ich nehme mal an, dann muss ich sie beweisen? Könnte ich auch, aber wie hängt man sowas an eine elektronische Steuererklärung dran oder muss man das per Post nachschicken? Ich hätte es ja gern einfach eingescannt und mitgeschickt, oder so.

    Schonmal im Voraus DANKE
    Das Kartoffeltier

    #2
    AW: Nachweis für Werbungskosten

    Bei 400 Euro weiteren Werbungskosten hoffe ich mal, dass woanders noch mindesten 520 Euro herkommen, sonst ist das ganze witzlos.

    Ansonsten gilt https://www.elster.de/download/merkblatt_belege_ab_2008.pdf

    Belege, die im Original eingereicht werden müssen, müssen natürlich per Post geschickt oder abgegeben werden.

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      #3
      AW: Nachweis für Werbungskosten

      Hallo,

      um es noch deutlicher zu machen, was neysee mit den 520 Euro meint: Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 920 Euro, unabhängig davon, ob überhaupt Kosten (in dieser Höhe) entstanden sind.

      Imho eine ungerechte Sache, ist aber schon immer so.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Nachweis für Werbungskosten

        Okay, das hab ich schon gewusst. Und allein wegen der Entfernungspauschale komm ich über die 920€ schon drüber. Wenn ich das Merkblatt also richtig verstanden habe, heißt das: alle Nachweise gut aufheben und erst wenn der Steuerbescheid kommt, kann ich die weghauen, aber eingereicht werden müssen sie nicht. (Nur eben auf Verlangen müssen die vorweisbar sein)

        Vielen Dank!

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          #5
          AW: Nachweis für Werbungskosten

          Zitat von Kartoffeltier Beitrag anzeigen
          Wenn ich das Merkblatt also richtig verstanden habe, heißt das: alle Nachweise gut aufheben und erst wenn der Steuerbescheid kommt, kann ich die weghauen, aber eingereicht werden müssen sie nicht. (Nur eben auf Verlangen müssen die vorweisbar sein)
          Im Prinzip schon, man sollte aber schon die Frist abwarten, bis der Bescheid rechtskräftig wird, bevor man die Belege tatsächlich schreddert.

          Eine Ausnahme wäre wie gesagt bei Belegen, die zwingend im Original eingereicht werden müssen, aber das betrifft nicht Werbungskosten sondern z.B. Dinge wie VL, Riester usw.

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            #6
            Werbungskosten ohne Belege nicht anerkannt

            Ich habe jetzt meinen Steuerbescheid 2009 erhalten. SÄMTLICHE Werbungskosten wurden nicht anerkannt und stattdessen der Pauschbetrag von 920,-€ eingesetzt. Begründung im Anlagetext: Werbungskosten wurden nicht anerkannt da Belege nicht eingereicht wurden / vorlagen.

            HÄH? Warum steht im Merkblatt zu Elster dass zu Arbeitsmitteln u.s.w. keine Belege mehr einzureichen sind wenn dann einfach ohne Rückfrage oder Anforderung die Werbungskosten nicht anerkannt werden? Jetzt muss ich erst umständlich Widerspruch einlegen und alle Belege doch einreichen damit mir die Werbungskosten anerkannt werden.
            Da fühlt man sich doch als Elster-Nutzer verarscht...
            P.S.: In den Vorjahren wurden die identischen Sachen (Arbeitsmittel, Gewerkschaft u.s.w.) ohne Belege noch anerkannt, bzw. zu Abschreibungen PC u.s.w. lagen die Belege schon 2007 vor.

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              #7
              AW: Nachweis für Werbungskosten

              SOFORT:
              Antrag auf schlichte Änderung

              ODER

              Einspruch!

              Nun kenne ich natürlich Deinen Bearbeiter nicht - es gibt halt auch subjektive Unterschiede.

              Gruß
              Stiller
              Zuletzt geändert von stiller; 26.03.2010, 16:08.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

              Kommentar


                #8
                AW: Nachweis für Werbungskosten

                Eine Beschwerde beim Sachgebietsleiter bzw. Amtsleiter würde ich je nach Höhe der gestrichenen Werbungskosten und der entsprechenden steuerlichen Auswirkung durchaus zusätzlich in Betracht ziehen.

                Wenn von den Angaben des Steuerpflichtigen im größeren Umfang abgewichen wird, ist vor Erlaß eines Bescheides rechtliches Gehör zu gewähren (§ 91 Abgabenordnung).

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                  #9
                  AW: Nachweis für Werbungskosten

                  Zitat von V. Liersee Beitrag anzeigen
                  Eine Beschwerde beim Sachgebietsleiter bzw. Amtsleiter würde ich je nach Höhe der gestrichenen Werbungskosten und der entsprechenden steuerlichen Auswirkung durchaus zusätzlich in Betracht ziehen.
                  ... aber lieber nicht androhen oder gar verwirklichen! Die nächste Einkommensteuererklärung würde sonst sicher auch seeehr wohlwollend vom FA bearbeitet werden...
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Ronald

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Nachweis für Werbungskosten

                    Die nächste Einkommensteuererklärung würde sonst sicher auch seeehr wohlwollend vom FA bearbeitet werden...

                    Die nächste Einkommensteuererklärung könnte auch automatisch veranlagt werden!

                    Gruß
                    Stiller
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      AW: Nachweis für Werbungskosten

                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      um es noch deutlicher zu machen, was neysee mit den 520 Euro meint: Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 920 Euro, unabhängig davon, ob überhaupt Kosten (in dieser Höhe) entstanden sind.

                      Imho eine ungerechte Sache, ist aber schon immer so.

                      MfG Stefan

                      d.h. Also wenn ich nur Werbungskosten sagen wir "Arbeitsmittel 110eur" eintrage..
                      und meine Pendlerpauschale auch nicht hoch ist..ich also unter 920 eur werbungskosten komme... lohnt sich diese eintragung überhaupt nicht?! wird mir dann trotzdem 920 pauschal angerechnet obwohl ich weniger "eingetragen" habe.

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                        #12
                        AW: Nachweis für Werbungskosten

                        Kurze Antwort: Ja.
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Nachweis für Werbungskosten

                          Grundsätzlich sollten die Angaben in der Anlage N zu den Werbungskosten (Arbeitsmittel, Fortbildung etc.) vom Finanzamt übernommen werden, ohne das groß Belege angefordert werden.

                          Die Variante "zuviel zu tun, ich schreibe den Steuerzahler nicht an sondern werfe die Beträge raus und gebe einen Erläuterungstext mit in den Bescheid" ist sicher mehr als nur unschön.

                          Entweder man gibt als Bearbeiter die Beträge, oder man streicht sie, weil sie unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 € (als SUMME der Werbungskosten) liegen. Bei
                          - geringer steuerlicher Auswirkung,
                          - offensichtliche Fehleintragung
                          - Steuerzahler reicht Belege nicht ein, obwohl die schon im Vorjahr ausdrücklich angefordert wurden (z.B. mit Anlage zum Bescheid)
                          würde ich wohl auch die Beträge einfach rausnehmen und im Bescheid erläutern.

                          Einen deftigen Brief zu schreiben und über das Finanzamt im allgemeinen oder den Bearbeiter im speziellen herzufallen ist sicher eine gute Möglichkeit, sich einen Vermerk einzuhandeln, dass die Erklärung ordnungsgemäß zu bearbeiten ist.

                          Dem Bearbeiter im Finanzamt ist es freigestellt, im Einzelfall ALLE Belege anzufordern. Falls der gleiche Steuerpflichtige mehrere Jahre hintereinander angeschrieben wird, muss das nicht mal böser Wille (oder bewusster elektronischer Vermerk) sein - das kann dann auf Grund interner Prüfhinweise passieren, dass gewisse Fallkonstellationen geprüft werden müssen.

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