Hallo,
ich habe mehrere Mitunternehmeranteile, die ich in Anlage G in die Zeilen 8 ff. eingegeben habe. Anteilige Gewerbesteuer habe ich in Zeile 15 ff. eingegeben. Die Plausibilitätsprüfung hatte nichts zumeckern. Beim Versuch eine Steuerberechnung durchzuführen, erhalte ich jedoch folgendes Ergebnis:
*****
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage G (zusätzliche Angaben zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG): Der maschinell ermittelte Näherungswert der Summe aller positiven Einkünfte i.S.d. § 35 EStG für $XXXXXXXXXXX$ beträgt $**.***.**$ Euro; in die Ermittlung wurden jedoch auch Einkunftskennzahlen einbezogen, die miteinander verrechnete Einkünfte (positiv/negativ) enthalten können. Der Wert ist deshalb zu überprüfen, ggf. personell zu ermitteln und zwingend in die Kz 44.72/73 einzugeben. In der Kz
44.72/73 sind keine Kapitalerträge zu erfassen. Die Summe der positiven Einkünfte für die Berechnung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG wird maschinell um die Kapitalerträge erhöht, die nach Tarif (§ 32a EStG) besteuert werden.
*Fehler bei der Textaufbereitung*
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/FehlerUrsachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
*******
Nur wenn ich die Daten in Zeile 15 ff. lösche, kann ich eine Steuerberechnung durchführen, die dann natürlich die Steuerermäßigung nach § 35 nicht berücksichtigt.
Hat jemand eine Idee, was ich falsch gemacht habe?
ich habe mehrere Mitunternehmeranteile, die ich in Anlage G in die Zeilen 8 ff. eingegeben habe. Anteilige Gewerbesteuer habe ich in Zeile 15 ff. eingegeben. Die Plausibilitätsprüfung hatte nichts zumeckern. Beim Versuch eine Steuerberechnung durchzuführen, erhalte ich jedoch folgendes Ergebnis:
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AHW Abbruch-Hinweise
Anlage G (zusätzliche Angaben zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG): Der maschinell ermittelte Näherungswert der Summe aller positiven Einkünfte i.S.d. § 35 EStG für $XXXXXXXXXXX$ beträgt $**.***.**$ Euro; in die Ermittlung wurden jedoch auch Einkunftskennzahlen einbezogen, die miteinander verrechnete Einkünfte (positiv/negativ) enthalten können. Der Wert ist deshalb zu überprüfen, ggf. personell zu ermitteln und zwingend in die Kz 44.72/73 einzugeben. In der Kz
44.72/73 sind keine Kapitalerträge zu erfassen. Die Summe der positiven Einkünfte für die Berechnung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG wird maschinell um die Kapitalerträge erhöht, die nach Tarif (§ 32a EStG) besteuert werden.
*Fehler bei der Textaufbereitung*
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/FehlerUrsachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
übermittelt werden.
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Nur wenn ich die Daten in Zeile 15 ff. lösche, kann ich eine Steuerberechnung durchführen, die dann natürlich die Steuerermäßigung nach § 35 nicht berücksichtigt.
Hat jemand eine Idee, was ich falsch gemacht habe?
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