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Ferienjob, Einkommenssteuererklärung Pflicht?

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    Ferienjob, Einkommenssteuererklärung Pflicht?

    Hallo,

    letztes Jahr (2012) habe ich einen Ferienjob gehabt, von dem ich die gesamte Lohnsteuer zurück bekommen müsste.

    Ich wusste nicht, dass die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung schon am 31. Mai ist.

    Nun stellt sich mir die Frage: Bin ich als Ferienjobber/Student nicht verpflichtet dazu und kann jetzt noch die Steuererklärung machen?
    Oder bekomme ich meine Steuern nie wieder zurück?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Ferienjob, Einkommenssteuererklärung Pflicht?

    Hallo,

    ich kann dich beruhigen, du kannst auch nach dem 31. Mai eine Steuererklärung abgeben, das ist keine Verfallfrist.
    Außerdem sehe ich bisher(!) nicht einmal eine Pflichtveranlagung, reine Lohneinkünfte führen - in der Regel - nicht dazu. Hast du noch weitere Einkünfte?

    Und WENN deine Einkünfte insgesamt unter 11000 Euro Brutto lagen (würde ja zu einem Ferienjob passen), dann brauchst du dir auch keine große Mühe machen (mit Werbungskosten etc.), es wird so oder so alles erstattet.
    Nur die Anlage Vorsorgeaufwand ist wichtig (nur bei Elster hinzufügen, eintragen brauchst du dort nichts).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Ferienjob, Einkommenssteuererklärung Pflicht?

      Ok, das ist schonmal gut!

      Ja, meine Einkünfte lagen weit unter 11000€

      Reicht es nicht, die vereinfachte Einkommenssteuererklärung 2012 abzugeben?

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        #4
        AW: Ferienjob, Einkommenssteuererklärung Pflicht?

        Hallo listerlyn,

        allerdings gibt es die vereinfachte nicht im Elsterformular, da müsstest du das Papierchen ausfüllen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Ferienjob, Einkommenssteuererklärung Pflicht?

          Hallo,

          >>>Reicht es nicht, die vereinfachte Einkommenssteuererklärung 2012 abzugeben?

          Auch mit Elster ist das in diesem Fall recht einfach, du brauchst nur den Hauptvordruck, die Anlage N (dort einzig die Lohnsteuerbescheinigung 1:1 übernehmen) und die Anlage Vorsorgeaufwand (dort wie gesagt nichts eintragen).

          Der Vorteil bei Elster ist dann auch, dass du dir vor dem Einreichen der Erklärung eine - unverbindliche - Berechnung anschauen kannst (Taschenrechnersymbol). Wenn dort dann - wider erwarten - nicht Null Euro Steuern festegesetzt werden, dann solltest du dich nochmal hier melden.

          Ein weiterer Vorteil ist, dass du dann einmal einen Datensatz hast, den du in den nächsten Jahren einfach übernehmen kannst. Damit ersparst du dir schon mal das Eingeben der Basisdaten (Name, Adresse, Bankverbindung); es lohnt sich also, einmal damit anzufangen.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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