Hallo,
an vielen Stellen ließt man, dass im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetz ab 2010 z.B. Krankenkassenbeiträge voll abgesetzt werden können.
Wie ist "ab 2010" zu verstehen? Bedeutet dies,
(a) man kann diese Ausgaben erst in der Steuererklärung über das Jahr 2010 geltend machen, oder
(b) man kann diese Ausgaben in seiner Steuererklärung über das Jahr 2009 (die ich ja in 2010 erst erstelle) geltend machen?
an vielen Stellen ließt man, dass im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetz ab 2010 z.B. Krankenkassenbeiträge voll abgesetzt werden können.
Wie ist "ab 2010" zu verstehen? Bedeutet dies,
(a) man kann diese Ausgaben erst in der Steuererklärung über das Jahr 2010 geltend machen, oder
(b) man kann diese Ausgaben in seiner Steuererklärung über das Jahr 2009 (die ich ja in 2010 erst erstelle) geltend machen?
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