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Nachzahlung Steuerklasse I ??

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    Nachzahlung Steuerklasse I ??

    Hallo,

    bin ein wenig verwirrt, da ich nach der Berechnung der Lohnsteuer eine Nachzahlung in Höhe von 90 Euro leisten soll?!?

    Zu versteuerndes Einkommen: 14.238 Euro / 598 Euro Lohnsteuer gezahlt.

    Nach der Berechnung: Zu versteuerndes Einkommen: 12.099 Euro / 726 Euro zu zahlende Lohnsteuer

    Wie kann es sein, dass ich bei weniger Bruttoeinkommen, mehr Steuern zahlen muss? Bin 2012 Lehrerin im Referendariat gewesen und war zu dieser Zeit Beamtin.

    Für alle Antworten wäre sich sehr dankbar. Bin ein wenig verzweifelt.

    #2
    AW: Nachzahlung Steuerklasse I ??

    Hallo,
    bei zu versteuerndem Einkommen (Grundtarif) beträgt die Einkommensteuer nun mal 726 € Die zu wenig gezahlte Lohnsteuer kommt daher,
    weil der Dienstherr die besondere Lohnsteuertabelle für Beamte anwendet.
    Mehr dazu unter Google.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Nachzahlung Steuerklasse I ??

      Zitat von Master_Batta Beitrag anzeigen
      bei weniger Bruttoeinkommen, mehr Steuern
      Nein, bei den 12.099 Euro handelt es sich nicht um das Bruttoeinkommen, sondern um das zu versteuernde Einkommen! Der Betrag von 726 ist auch nicht die Lohnsteuer, die Lohnsteuer hatte der Arbeitgeber schon einbehalten.

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        #4
        AW: Nachzahlung Steuerklasse I ??

        Hallo,

        und um es noch zu vervollständigen, die 14.238 Euro sind auch nicht das "Zu versteuerndes Einkommen", sondern der Bruttolohn/das Bruttoeinkommen. Davon gehen noch Werbungskosten und Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen ab.

        Es gibt auch unterschiedliche Steuertabellen (Lohnsteuertabelle und Einkommensteuertabelle), bei der einen sind Werbungskosten und Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen schon eingerechnet und bei der anderen eben nicht.
        Dazu kommt die noch wieder etwas andere Lohnsteuertabelle für Beamte.

        Also bitte nicht alles durcheinander werfen und insbesondere nicht die falschen Begriffe verwenden.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Nachzahlung Steuerklasse I ??

          Hallo,

          ich will ja nicht kleinlich sein,
          aber du hattest einen Lohnsteuerabzug von 598 €.
          Die zu zahlende Lst beträgt 726.
          Das ist bei mir eine Steuernachzahlung von 128 €.
          Wie kommst du auf 90 €? Bekommst du Soli zurück?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Nachzahlung Steuerklasse I ??

            Ja ich bekomme den Soli und Teile der Kirchensteuer wieder...

            @elefant: Na klar sind die 14k das Bruttoeinkommen...

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              #7
              AW: Nachzahlung Steuerklasse I ??

              Mit dem sog. "Bürgerentlastungsgesetz" hat sich im Bereich der Vorsorgeaufwendungen seit dem 01.01.2010 vieles verändert. Der Arbeitgeber berücksichtigt bei seinem Lohnsteuerabzug eine Pauschale für Vorsorgeaufwendungen. Diese Pauschale ist z.B: vergleichbar mit der Pauschale für Werbungskosten und wird auch beim monatlichen Lohnsteuerabzug zu Gunsten des Steuerpflichtigen mit einbezogen.

              Während beim Lohnsteuerabzug die Vorsorgepauschale berücksichtigt wird, sind bei der Veranlagung jedoch nur die tatsächlich geleisteten Beiträge zu berücksichtigen.

              Bei gewissen Berufsgruppen (zB Zeitsoldaten und Beamte) kann es nun sein, dass diese pauschale für Versorgungsaufwendungen höher ist, als die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen.

              Achtung:
              Jeder Betroffene, der zu viel Pauschale miteinberechnet bekommen hat, ist seit 2010 verpflichtet, seine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen!!

              Bei Nichteinreichung der Steuererklärung drohen Schätzung und/oder Verspätungszuschläge.
              Zuletzt geändert von Elster-Tester; 29.08.2013, 20:42.
              Mfg

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                #8
                AW: Nachzahlung Steuerklasse I ??

                Hallo,

                @ Elster-Tester,
                Dumme Frage: Sagen wir mal ich bin Beamter.
                Bin erstmals nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
                Woher soll ich wissen, dass zu viel Vorsorgepauschale eingerechnet wurde.
                Ich bin doch nicht verpflichtet meine Lohnsteuerbescheinigung auseinander zu legen und jeden Punkt nachzuvollziehen.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Nachzahlung Steuerklasse I ??

                  @Elster-Tester und FIGUL: Beides vollkommen richtig. :-)

                  Ein Ansatzpunkt, aber das muss man natürlich auch wissen, woher aber: Den Eintrag in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28 mit den eigenen Vorsorgeaufwendungen vergleichen. Ist der Wert in Zeile 28 höher, dann Verpflichtung. Auch wenn der Text zu Zeile 28 es nicht vermuten lässt, ist da vom Arbeitgeber die berücksichtigte Vorsorgepauschale einzutragen und nicht die tatsächlichen KV-/PV-Beiträge, vgl. § 41b Abs. 1 Nr. 15 EStG.

                  Eine kleine Einschränkung hätte ich noch: Die Verpflichtung besteht aus Vereinfachungsgründen -hihi- nur dann, wenn der gesamte Bruttoarbeitslohn im Jahr 10.500 EUR bzw. bei Ehegatten, die zusammenveranlagt werden KÖNNTEN, wenn der gesamte Bruttoarbeitslohn beider Eheleute zusammen 19.700 EUR übersteigt.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Nachzahlung Steuerklasse I ??

                    Hallo,

                    @Elster-Tester und Picard777

                    man lernt nie aus :-)

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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