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450 E Job des Ehepartners - muss das im Formular eingetragen werden? bin Rentner

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    450 E Job des Ehepartners - muss das im Formular eingetragen werden? bin Rentner

    Guten Abend,

    ich habe perspektivisch für die St.Erkl. 2013 ein paar Fragen...
    Bin 64 in der vorgezogenen Altersrente...bei ca. 1.250 Gesamtrente -Vers.+betriebl.
    hatte ich für 2010-12 keine Nachzahlungen...da auch keine Zusatzeinkünfte...und Besitz
    Nun hat meine Frau ab 1.9. einen Minijob auf 450,- Euro Basis in einem Privathaushalt
    angenommen (mit Musterarbeitsvertrag ) Diese Arbeit wird bei der Minijobzentrale angemeldet...
    1) Muss meine Frau als AN im Minijob noch etwas tun?
    2)(Eine Steuerkarte gibt es ja nicht) Muss ich das bei meiner Steuererklärung dann irgendwo angeben? Wenn ja wo?
    3) Ist evtl. in diesem Rahmen eine Steuernachzahlung/Forderung zu erwarten?
    Vielen Dank für eine Rückmeldung

    #2
    AW: 450 E Job des Ehepartners - muss das im Formular eingetragen werden? bin Rentner

    Guten Abend,

    1) Muss meine Frau als AN im Minijob noch etwas tun? ->Eigentlich nein.

    2)(Eine Steuerkarte gibt es ja nicht) Muss ich das bei meiner Steuererklärung dann irgendwo angeben? Wenn ja wo? -> Die Steuerkarte heißt nun "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung". Wenn deine Frau im Minijob doch auf Steuerkarte arbeitet, werdet ihr 2014 so einen Ausdruck für 2013 bekommen, der dann in Anlage N eingetragen wird.

    3) Ist evtl. in diesem Rahmen eine Steuernachzahlung/Forderung zu erwarten? -> möglicherweise, aber da kenne ich mich leider nicht so aus.
    Gruss (S)stiller
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    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: 450 E Job des Ehepartners - muss das im Formular eingetragen werden? bin Rentner

      Hallo,

      >>>3) Ist evtl. in diesem Rahmen eine Steuernachzahlung/Forderung zu erwarten?

      Bei den genannten Beträgen ist das auszuschließen. Und zwar, weil die Rente von 15000 Euro weit unter dem Grundfreibetrag für Ehepaare liegt (da muss ich gar nicht mehr eruieren, wieviel von der Rente nun steuerpflichtig ist).

      Und selbst wenn der Minijob steuerpflichtig WÄRE, käme ich - zumindest für 2013 - nicht über den Grundfreibetrag, also auch dann keine Steuern.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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