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Anspruch auf ELSTER-Steuerbescheid?

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    Anspruch auf ELSTER-Steuerbescheid?

    Ich habe vor ein paar Tagen den Papier-Steuerbescheid für meine Einkommensteuererklärung bekommen. Es lies sich aber kein elektronischer ELSTER-Steuerbescheid abrufen. Beim Finanzamt sagte mir die Sachbearbeiterin , dass sie sich noch nie mit ELSTER beschäftigt habe (!) und ich mich mit dem Papier-Steuerbescheid zufrieden geben soll. Meine Frage deshalb: Habe ich Anspruch auf ELSTER-Steuerbescheid? Und gibt es für eine konstruktive Klärung in den Finanzämtern evtl. einen speziellen Ansprechpartner für Anfragen zu ELSTER?

    #2
    AW: Anspruch auf ELSTER-Steuerbescheid?

    Es gibt Elster-Ansprechpartner in jedem FA. Es gibt allerdings keinen elektronischen Steuerbescheid. Sie können nur die Bescheiddaten (nicht rechtsverbindlich) abrufen, wenn sie dies bei Abgabe beantragt haben und technisch alles klappte. Hinterher geht das nicht mehr.

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      #3
      AW: Anspruch auf ELSTER-Steuerbescheid?

      Danke für die schnelle Antwort. Eigentlich habe ich die Übermittlung der Bescheiddaten beantragt und in den letzten Jahren hat es immer geklappt. Wie finde ich den Ansprechpartner bei meinem FA raus?

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        #4
        AW: Anspruch auf ELSTER-Steuerbescheid?

        Website des FA, bei Telefonzentrale nachfragen, hingehen...

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          #5
          AW: Anspruch auf ELSTER-Steuerbescheid?

          Sie schauen auf der Homepage Ihres Finanzamts nach und finden dort die Ansprechpartner. Über die Bescheiddatenrückübermittlung können Sie sich auch über folgenden Link informieren:

          http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/pb/,Lde/Bescheiddatenrueckuebermittlung+mit+Elsterformular/?LISTPAGE=343586


          Der allein rechtsverbindliche Steuerbescheid ist jedoch der Steuerbescheid in Papierform, den Sie auch bei einer elektronischen Datenübermittlung erhalten.

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            #6
            AW: Anspruch auf ELSTER-Steuerbescheid?

            Einen Anspruch auf die elektronische Bescheiddatenrückübermittlung gibt es nicht. Es ist ein zusätzlicher kostenloser Service der Finanzverwaltung. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

            PS:
            Anleitung:
            http://elster-tester.blogspot.de/2013/08/elektronische-bescheiddatenrueckuebermittlung.html
            Mfg

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