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Differenzbesteuerung

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    Differenzbesteuerung

    HALLO,

    an mir jemand sagen, wo man bei der UMSATZSTEUERERKLÄRUNG die DIEDIFFERENZBESTEUERUNG eintragen kann.

    VIELEN DANK!

    LG

    #2
    AW: Differenzbesteuerung

    Hallo s79berlin,

    also schau mal in den Paragraph 25 des Umsatzsteuergesetzes.
    Wenn du die Differenzbesteuerung anwendest, darfst du auf der entsprechenden Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen und es gibt keinen Vorsteuerabzug.
    Auf der Rechnung musss explizit auf die Anwendung der Differenzbesteuerung hingewiesen werden.
    Deinen Gewinn, den Unterschiedsbetrag zwischen Ankauf und Verkauf musst du getrennt aufzeichnen und ganz normal in den steuerpflichtigen Umsätzen erklären.

    Tschüß

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