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Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

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    Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Hallo,

    ich bin Studentin neben meiner normalen Halbtagsstelle.
    Im vergangenen Jahr konnte ich, da mein Studium auf meine berufliche Tätigkeit aufbaut, die Entfernung zur Fachhochschule (öff. Verkehrsmittel) als Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzen. Da ich damals im WS mit dem Studium begonnen habe, lagen die Kosten noch nicht so hoch an. Jetzt, 1 Jahr später sitze ich vor der Berechnung und habe das Problem, dass meine Werbungskosten für die Fahrten zwischen Arbeit und Wohnung bei 5800,50€ liegen.
    Was ist dabei zu beachten? Die Pendlerpauschale liegt ja nicht umsonst bei max 4500€, aber was muss ich tun, wenn diese Begrenzung überschritten wird? Wie soll ich belegen, dass ich täglich 84km zur FH fahre?

    Hat jemand ein ähnliches Problem oder wie sehen da Lösungsansätze aus?


    Danke schonmal für die Hilfe.

    NeuHier

    #2
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Zitat von NeuHier Beitrag anzeigen
    Was ist dabei zu beachten? Die Pendlerpauschale liegt ja nicht umsonst bei max 4500€, aber was muss ich tun, wenn diese Begrenzung überschritten wird? Wie soll ich belegen, dass ich täglich 84km zur FH fahre?
    Die Beschränkung auf 4500 Euro gilt nicht bei Fahrten mit dem eigenen PKW. Man sollte aber damit rechnen, dass das FA einen Nachweis fordert, dass tatsächlich so viel gefahren wurde. Dies können Tankquittungen sein, oder Werkstattbelege, TÜV-Berichte o.ä., aus denen der km-Stand hervor geht.

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      #3
      AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

      Ich fahre NUR mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da ich keinen Führerschein habe.
      Wie sollten diese Belege aussehen, wenn ich täglich zur Fachhochschule fahre? Ich habe bereits etwas gegoogelt und teilweise war die Rede davon, dass man sich das unterschreiben lassen sollte oder aber einen Einzelnachweis der öffentlichen Verkehrsmittel einbringen sollte.

      Aber was genau soll man sich da unterschreiben lassen? Das ist für meinen "Fall" etwas diffus...

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        #4
        AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

        Zitat von NeuHier Beitrag anzeigen
        Ich fahre NUR mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da ich keinen Führerschein habe.
        Dann gilt die Beschränkung auf 4500 Euro, s. §9 (1) Nr. 4 EStG, ein Nachweis der km-Leistung des PKW zur Anerkennung höherer Kosten für Fahren mit PKW ist dann logischerweise nicht erforderlich.

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          #5
          AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

          Sieht das dann so aus, dass ich in der Anlage N, Seite 2 unter "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln" den tatsächlichen errechneten Betrag eintragen muss oder aber so in der separaten Aufstellung, die die Pauschale in einer Rechnung darstellt:

          Summe 1: 1138,50€
          Summe 2: 5800,50€
          Abzusetzen sind 4500€

          Insgesamt 4500€

          und wie müssen die Zahlen dann im Elster-Formular angegeben werden?

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            #6
            AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

            sind die 84km einfache Strecke? wie kommen sie auf den wert 5800,50 oder ist das nur ein bsph. Wert? das ist sonst rein rechnerisch bei 30 cent pro km nicht moeglich...

            getrennte summen, zB für verschiedene arbeitstätten, können sie auch getrennt in anlage N eintragen, dafür einfach über 'hinzufuegen' am unteren rand von zeile 36 einen weiteren block für fahrt-aufwendungen einfuegen und ausfuellen.

            im jeweiligen block geben sie eigentlich nur arbeitsstaette, die tages-zahlen, sowie die einfachen km (kürzeste Strecke, imho auch wenn der weg zum bahnhof an sich einen umweg darstellt, zaehlt dies nicht dazu) an. der rest der berechnung erfolgt automatisch, ebenso die summierung der blöcke und die kappung auf den gesamt-hoechstbetrag der besagten 4500,-

            nur wenn sie tatsaechlich höhere aufwendungen hatten (nicht errechnet sondern wirklich ausgegeben!) und entsprechend belegen können (zb gesammelte tickets für die jeweiligen öffentlichen vekehrsmittel), sollten sie dies natuerlich in das von Ihnen angesprochene Betragsfeld hinter 'Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln' eintragen - denn wenn Ihre tatsaechlichen Aufwendungen nachweislich höher waren, wird dieser Betrag auch über 4500,- hinaus beruecksichtigt, sh Eingabehilfe zu dem Bereich.

            haben sie dies nicht, sondern wollen die km-pauschale ansetzen, lassen sie das feld einfach frei!

            falls das Finanzamt nachfragt, sollten sie vermutlich plausibel machen können, an welchen tagen im jahr sie zur FH gefahren sind, zB mittels Stundenplan waehrend der vorlesungszeit, gelöste Tickets für die Fahrten etc.
            während der semesterferien wird das uU. schon schwieriger, vielleicht macht es Sinn da vorher beim Finanzamt mal nachzufragen (oder es nicht zu übertreiben, bei 84km einfache strecke reichen ~180 tage um den hoechstbetrag auszuschoepfen ;-))

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              #7
              AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

              Hallo NeuHier,
              ich bin selber Fernpendler hier im Norden.
              Wie kommen Sie auf Fahrtkosten von 5800,50EUR bei 84km einfache Strecke?
              Selbst die BahnCard 100 für Fahrten auf allen DB-Strecken kostet nur 3800EUR. Gibt es an Ihrer Hochschule kein Semesterticket? Wieviele Vorlesungstage haben in der Woche? . . .
              Ich vermute eine Denkfehler bei Ihnen. Legen Sie doch bitte Ihre Berechnungen offen, damit sie hier überprüft werden können. Dies kostet nichts, bringt keine Anstrengungen und landet nicht vergebens bei Ihrem Finanzamt
              Mit freundlichen Grüssen
              gez. D. Cremer

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                #8
                AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

                Hallo !

                Ein frohes neues Jahr an alle!

                In meinem Steuerbescheid 2012 scheint eine falsch Rechnung gemacht worden zu sein: Ich pendel mit einer einfachen Entfernung von 82 km an 200 Tagen im Jahr, bin damit also nominell über dem Maximalbetrag (nur öffentliche Verkehrsmittel). Berücksichtigt wurden aber nur folgende Zahlen für die Pendlerpauschale:

                115 Tage x 54 km x 0.3

                und

                115 Tage x 24 km x 0.3

                Sind insgesamt 2691 EUR.

                Woher kommt das ? Ich müsste doch das Maximum bekommen, oder nicht ? In den Vorjahren steht an der Stelle im Übrigen auch ein Betrag über 5000 Euro.

                Vielen Dank für jede Erklärung !

                Grüße,
                M

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                  #9
                  AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

                  @moktar:

                  Ich hab mir jetzt so lange überlegt, warum ElsterFormular so krass von Deinen Angaben abweicht. Am Schluss komm ich bloß zu der Vermutung, dass ElsterFormular richtig gerechnet hat, und Du bereits einen Bescheid hast, der Dir nicht passt.

                  Sollte es doch um ElsterFormular gehen, dann sag uns bitte mal genau was Du eingegeben hast.

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                    #10
                    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

                    Hallo L.E.Fant !

                    Ja richtig, der Steuerbescheid ist schon da. Sorry für die Unklarheit !

                    Und auch richtig, der Bescheid passt mir nicht !

                    Grüße
                    M

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                      #11
                      AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

                      Hallo,

                      die Abweichung kann ich mir auch nicht erklären. Einzig die 2x 115 Tage deuten auf die Standardanzahl von 230 Tagen hin (die offensichtlich aus irgendeinem Grund aufgeteilt wurden).
                      Bist du vielleicht umgezogen, oder hast den Arbeitgeber gewechselt? (obwohl ich beides eigentlich ausschließen möchte, denn dann hättest du wohl nicht hier gefragt)

                      Was steht denn zu diesem Punkt Entfernungspauschale unter den Erläuterungen zum Bescheid?
                      Wenn dort gar nichts steht, wäre allein das ein Grund für einen Einspruch; nennenswerte Änderungen müssen erläutert werden.


                      >>>Ich hab mir jetzt so lange überlegt, warum ElsterFormular...

                      Aber er schreibt doch direkt am Anfang "Bescheid":-) (oder wurde das editiert?)

                      Stefan
                      Zuletzt geändert von reckoner; 29.12.2014, 14:53.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

                        Hi,
                        ne, ich war das ganze Jahr an der selben ARbeitsstelle und bin auch nicht umgezogen. Ich habe mir auf Deinen Tipp hin jetzt mal die Erläuterungen durchgelesen. Leider zur Pendlrepauschale nix gefunden. Problem ist jetzt, daß die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Ich würde es trozdem gerne verstehen, um in Zukunft so etwas zu vermeiden.

                        Macht es Sinn das Finanzamt anzurufen? Ich habe da null Erfahrung...

                        Danke für Eure Hilfe!

                        G
                        M

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                          #13
                          AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

                          Natürlich solltest Du anrufen.

                          Wenn das Finanzamt von der Erklärung abgewichen ist ohne das im Bescheid zu erläutern, dann gibt es sowieso keine Rechtsbehelfsfrist.

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                            #14
                            AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Natürlich solltest Du anrufen.

                            Wenn das Finanzamt von der Erklärung abgewichen ist ohne das im Bescheid zu erläutern, dann gibt es sowieso keine Rechtsbehelfsfrist.
                            Die Rechtsbehelfsfrist beträgt auch dann einen Monat, man kann aber Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, dieses aber nur innerhalb eines Jahres.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

                              Hallo zusammen

                              ich habe ebenfalls diese Problem.

                              Ich habe während meines Studiums ca 6000-7000€ im Jahr Pendlerpauschale.

                              Die km wurden tatsächlich von mir mit dem Auto zurückgelegt. Das Autos wurden jedoch wegen einer geringeren Einstufung bei der Versicherung als 2t Wagen meiner Eltern angemeldet.

                              In dem Zeitraum hatte ich auch einen "Verschleiss" von 3 Autos, waren über 5 Jahre mehr um die 140.000km.

                              Das die km auf die Autos gefahren wurden ist belegbar. Jedoch waren die Autos eben nicht als eigenes Privatfahrzeug angemeldet (also ich nicht Fahrzeugeigentümer), sondern eben die Eltern (als 2. Privatwagen, wurde nicht von diesen bei der Steuer abgesetzt).

                              Ein eindeutige Aussage darüber konnte ich im Internet nicht finden bzw. meinen manche es wäre nur im Falle eines eigenen PKW möglich, andere schreiben solang es belegbar wäre, könnte man auch absetzen.

                              Was stimmt den nun ? Voll absetzbar oder nicht ?

                              Mit freundlichen Grüßen
                              R. Schwer
                              Zuletzt geändert von RSCH; 29.12.2014, 14:24.

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