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Anlage N, Eintrag von Werbungskosten

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    Anlage N, Eintrag von Werbungskosten

    Hallo,

    kann ich meine Miete im Zeitraum meines Zweitstudiums unter Anlage N Werbungskosten: Fortbildungskosten eintragen? oder geht dies nur bei doppelter Haushaltsführung?

    Danke und Gruß

    #2
    AW: Anlage N, Eintrag von Werbungskosten

    Ja, das geht nur im Rahmen der doppelten Haushaltführung.
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: Anlage N, Eintrag von Werbungskosten

      Hallo,

      hier ist ein Urteil, der sich mit Ihren Sachverhalt beschäftigt.

      BFH, Urt. v. 19.09.2012 - VI R 78/10


      Meine Verständnisses nach, müssen Sie nicht die die strengen Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung erfüllen, um die Mietkosten abzusetzen. Es sollte nur der Nachweis erbracht werden, dass sich ihr Lebensmittelpunkt außerhalb des Studienorts befindet. Ist aber meine persönliche Meinung.
      Hier könnte eine steuerliche Beratung sinnvoll sein, da es sich hier wahrscheinlich um eine größere Summe handelt.
      Also StB oder Lohnsteuerhilfeverein fragen.

      Tschüss

      adamk.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage N, Eintrag von Werbungskosten

        Ich unterstelle jetzt mal, da das nicht ausdrücklich gesagt wurde, dass es sich dabei um Mietkosten am Studienort handelt UND der Lebensmittelpunkt sich woanders befindet. Denn wer zu Hause wohnt und von dort aus zum Studium fährt, also keine zweite Unterkunft hat, kann das natürlich steuerlich NICHT berücksichtigen lassen.
        Schönen Gruß

        Picard777

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