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Welche Ausgaben steht der Vorsorgepauschale gegenüber

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    Welche Ausgaben steht der Vorsorgepauschale gegenüber

    Hallo,

    ich habe gerade mal nach der Formel:
    VSP = (Bruttolohn x RW-Beitrag x 0,5) + (Bruttolohn x 11%, jedoch max. 1500,- Euro)
    meine Vorsorgepauschale ausgerechnet.

    Vorsorgeaufwände hatte ich betreffend:
    VSA = Summe von Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Haftpflichtversichung, sowie Riester

    Sehe ich es richtig, dass wenn VSA höher als VSP ist, ich mir keine weiteren Gedanken betreffend der Vorsorgepauschale machen muss?

    #2
    AW: Welche Ausgaben steht der Vorsorgepauschale gegenüber

    Vorsorgepauschale bedeutet, dass Sie diese auf jeden Fall als Mindestbetrag erhalten. Liegen Ihre tatsächlichen Aufwendungen darüber und übersteigt im Rahmen der Höchstbetragsberechnung der ermittelte Höchstbetrag die Vorsorgepauschale, dann kommt der Höchstbetrag zum Zuge.

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      #3
      AW: Welche Ausgaben steht der Vorsorgepauschale gegenüber

      Dann heißt das doch also: Alles angeben, denn auch wenn man unter dem Mindestbetrag liegt, erhält man diesen. Oder? Sehe ich es richtig, dass das Finanzamt noch obiger Formel meinen persönlichen Mindestbetrag errechnet und dann vergleicht, ob ich steuerlich besser mit dem Mindestbetrag oder mit den tatsächlichen Ausgaben dastehen?

      Was mich verwundert: die vollständige Bezeichnung der Vorsorgepauschale ist "Vorsorgepauschale für Vorsorgeaufwand". Warum ist da nochmals extra von "Vorsorgeaufwand" die Rede. Die Vorsorgeaufwende sind doch unterteilt in die beiden Bereiche:

      - Basisversorgung im Alter und
      - Sonstige Vorsorgeaufwendungen

      Zählen eventuell nicht beide Bereich zum Vorsorgeaufwand?

      Wie hoch denn der Höchsbetrag?

      Noch ist mir auch unklar, bezieht sich die Pauschale und der Höchstbetrag auf:
      - Basisversorgung im Alter und/oder auf
      - Sonstige Vorsorgeaufwendungen

      Wo zähle ich nun noch Riester hinzu. Der Elster-Hilfetext verwirrt. Da heißt es, Riester ist eine zusätzliche Sonderausgabe. Ja aber Vorsorgeaufwende sind doch Sonderausgaben. Gehört Riester zu einen der beiden Kategorien (Basisversorgung vs. sonstige Vorsorgeaufwendungen)? Ist Riester bei der Pauschalberechnung zu berücksichtigen?

      Menschenskinder, ist das kompliziert
      Zuletzt geändert von BigMan200; 20.02.2010, 16:39.

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        #4
        AW: Welche Ausgaben steht der Vorsorgepauschale gegenüber

        Wieso kompliziert?


        Steht doch alles hier:

        http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html


        und bitte bis zum Ende lesen, ist alles relevant.

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          #5
          AW: Welche Ausgaben steht der Vorsorgepauschale gegenüber

          Petzer, du solltest Raumschiffe bauen, wenn das nicht kompliziert ist.

          Aber trotzdem Danke, dies ist nun mal das Gesetz und orientieren wir uns mal an dem netten Text. Dazu habe ich aber dennoch offene Punkte:

          - 1 -
          Leider habe ich im ganzen Paragraphen 10 nix zum Pauschalbetrag gefunden? Habe ich doch was überlesen?

          - 2 -
          Auch wird leider nicht vollständig aufgelistet, was zu Vorsorgungsaufwenden zählt. Vielmehr findet man nur unter Absatz (2) Satz 1:
          "Voraussetzung für den Abzug der in Absatz 1 Nummer 2, 3 und 3a bezeichneten Beträge (Vorsorgeaufwendungen) ist, ..."

          Zählt der Satz damit alle Vorsorgeaufwendungen auf. Nach meiner Logik gibt der Satz nur Hinweise, was als Vorsorgeaufwendungen gezählt werden kann. Doch so wie das hier formuliert ist, kann es doch sein, dass an anderer Stelle weitere Positionen aufgezählt werden.

          - 3 -
          Absatz (3) lässt hoffen bzgl. der Höchstbeträge:
          "Vorsorgeaufwendungen nach Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 sind bis zu 20000 Euro zu berücksichtigen."
          Super. Absatz 1 Nummer 2 untergliedert sich gleich in (a) und (b). Ich tippe Satz 2 bedeutet 2b.

          - 4 -
          Zum Rest von Absatz (3): Als Ingenieur weiß ich jetzt, Raumschiffe bauen ist einfacher ... Offen bleibt noch: Absatz (3) bezieht sich doch komplett und ausschließlich auf Absatz (1), Satz 2, oder?

          - 5 -
          Und dann ist da noch in Absatz (3) "Im Kalenderjahr 2005 sind 60 Prozent der nach den Sätzen 1 bis 3 ermittelten Vorsorgeaufwendungen anzusetzen." Beziehen sich diese 60% auf die drei in Absatz (3) erwähnten Gruppen (3).1.a, (3).1.b und (3).2? Oder betrifft es wieder jeden. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass dies wieder jeden Betrifft. Demnach kann ich bei Riester 60%+4x2% als Sonderausgabe geltend machen. Da ich im Elster Formular meine Riester-Beträge bereits aufgeführt habe (Anlage Vorsorgeaufwand, Z. 37 sowie Z.39, gehe mal davon aus, dass ich dies Rechnung mit 68% nicht mehr machen muss.

          - 6 -
          Zu Absatz (4a): Ist es an mir zu prüfen, ob ich mit der Variante aus 2004 besser fahre, oder macht das Finanzamt dies automatisch?

          - 7 -
          Zu Absatz (5): Ja, Raumschiffe bauen ist einfacher
          Zuletzt geändert von BigMan200; 20.02.2010, 18:13.

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            #6
            AW: Welche Ausgaben steht der Vorsorgepauschale gegenüber

            So, nun mal ganz ehrlich:

            Das Ganze ist dermaßen kompliziert geworden, dass das kaum einer noch zu Fuß ausrechnen kann.
            Insbesondere muss man die neue Rechtslage berechnen, die alte Rechtslage berechnen sowie die alte Vorsorgepauschale berechnen.

            Das können Programme viel besser.

            Einfach alle Versicherungen eintragen, das Programm und auch das FA rechnen immer die günstigste Alternative aus. Das FA-Programm ist auch so programmiert, weil es per Gesetz so vorgesehen ist.

            Und außer Rürup-Renten und Riester-Verträge bitte keine Versicherungsunterlagen der Steuererklärungen beifügen, die guckt sich dort sowieso keiner mehr an, weil es dort die Höchstbetragsberechnungen gibt.

            Erst ab dem Steuerjahr 2010 sind Krankenversicherungsbeiträge zur Basisversicherung relevant.

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