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Anlage AV mittelbar oder unmittelbar begünstigt bei teilweiser Beschäftiigung?

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    Anlage AV mittelbar oder unmittelbar begünstigt bei teilweiser Beschäftiigung?

    Hallo,
    konnte für diesen Punkt noch keine passende Antwort finden. Ich arbeitete 2012 voll und meine Frau von Sept bis Dez. Ist Sie nun auch bei Anlage AV unmittelbar begünstigt oder doch mittelbar, da nur die letzten 4 Monate berufstätig?

    Gruss B.S.

    #2
    AW: Anlage AV mittelbar oder unmittelbar begünstigt bei teilweiser Beschäftiigung?

    Zitat von weisswasnicht Beitrag anzeigen
    Hallo,
    konnte für diesen Punkt noch keine passende Antwort finden. Ich arbeitete 2012 voll und meine Frau von Sept bis Dez. Ist Sie nun auch bei Anlage AV unmittelbar begünstigt oder doch mittelbar, da nur die letzten 4 Monate berufstätig?

    Gruss B.S.
    Hallo weisswasnicht,

    bei Google eingeben und lesen:

    www.finanzamt.bayern.de/2012/Anleitung_Anlage_AV_2012.pdf‎

    gez. Hagen - Gronert

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      #3
      AW: Anlage AV mittelbar oder unmittelbar begünstigt bei teilweiser Beschäftiigung?

      Zitat von weisswasnicht Beitrag anzeigen
      Hallo,
      konnte für diesen Punkt noch keine passende Antwort finden. Ich arbeitete 2012 voll und meine Frau von Sept bis Dez. Ist Sie nun auch bei Anlage AV unmittelbar begünstigt oder doch mittelbar, da nur die letzten 4 Monate berufstätig?

      Gruss B.S.
      Hallo weisswasnicht,

      eigentlich sollte es aus euren Vertragsunterlagen klar hervorgehen, ob ihr beide unmittelbar begünstigt seid oder eben einer nur mittelbar.

      Tschüß

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        #4
        AW: Anlage AV mittelbar oder unmittelbar begünstigt bei teilweiser Beschäftiigung?

        Danke für die beiden Antworten, leider konnte ich daraus aber nicht herleiten wie es sich nun in unserem Fall verhält.
        Klar, beide berufsttätig, gundsätzlich unmittelbar. Bis inkl. 2011 war Sie aber mittelbar begünstigt da nicht berustätig und in 2012 eben nur 4 Monate berufstätig. Aus den Vertragsunterlagen geht da leider auch nichts heraus. Ich kenne das Kriterium nicht ab wann sich der Status ändert.

        Gruß B.S.

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          #5
          AW: Anlage AV mittelbar oder unmittelbar begünstigt bei teilweiser Beschäftiigung?

          In der Eingabehilfe ist das eigentlich sehr gut beschrieben.

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            #6
            AW: Anlage AV mittelbar oder unmittelbar begünstigt bei teilweiser Beschäftiigung?

            imho reicht ein Tag sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Jahr, um unmittelbar begünstigt zu sein.

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              #7
              AW: Anlage AV mittelbar oder unmittelbar begünstigt bei teilweiser Beschäftiigung?

              Zitat von weisswasnicht Beitrag anzeigen
              Hallo,
              konnte für diesen Punkt noch keine passende Antwort finden. Ich arbeitete 2012 voll und meine Frau von Sept bis Dez. Ist Sie nun auch bei Anlage AV unmittelbar begünstigt oder doch mittelbar, da nur die letzten 4 Monate berufstätig?

              Gruss B.S.
              Hallo weisswasnicht,

              damit weisswasnicht was weiss nochmal zum Wissen bitte lesen:

              ~ unmittelbar begünstigt = Riester Rentenvertrag für Arbeitnehmer ( berufstätig jährlich voll oder teilweise )

              ~ mittelbar begünstigt = z.B. berufstätiger selbstständiger Ehepartner. ( kann Riester Rentenvertrag abschließen, weil Ehepartner unmittelbar begünstigt ist )

              Frage von Herrn weisswasnicht:

              Ist Sie nun auch bei Anlage AV unmittelbar begünstigt oder doch mittelbar, da nur die letzten 4 Monate berufstätig?

              Antwort auf die Frage von Herrn weisswasnicht:

              ~ Die Frau von weisswasnicht ( also Frau weisswasnicht ) als Arbeitnehmerin ist unmittelbar begünstigt. Frau weisswasnicht wäre als Selbstständige mit eigenem Riester Rentenvertrag mittelbar begünstigt.

              gez. Hagen - Gronert

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