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Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

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    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

    Hallo zusammen,

    folgendes Ergebnis erhalte ich nach erfolreicher Steuerberechnung?! Keine Fehlermeldung, keinen Abbruch-Hinweis.
    Plausibilitätsprüfung ist erfolgreich - keinerlei Hinweise auf einen Fehler.

    Grüße Torsten

    *************************
    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.

    #2
    AW: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

    Hallo zusammen,

    ich habe genau das gleiche Problem!
    Hoffentlich liest jemand von Elster dieses Forum, um dann eine Fehlerbehebung (Patch) zu liefern...

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      #3
      AW: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

      Das gleiche Problem hat mich am Wochenende auch genervt. Vermutlich liegt die Ursache bei einem Programmfehler, der bei folgender Konstellation auftritt (Beispiel):

      Auf der Lohnsteuerbescheinigung 2009 bescheinigt der Arbeitgeber bei Nr. 24 (steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) den Betrag von 3.500,00 EUR. Im freien Feld der Lohnsteuerbescheinigung (nach der Nr. 30) weist der Arbeitgeber den Gesamtbetrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zur Kranken- und Pflegeversicheurng mit 7.500,00 EUR aus.
      Elsterformular übernimmt den Betrag zu Nr. 24 (3.500,00 EUR) automatisch in Zeile 21 der Anlage Vorsorgeaufwand. Der Gesamtbetrag (7.500,00 EUR) ist dann in Zeile 14 der Anlage Vorsorgeaufwand zu erfassen.

      Abhilfe (bis zur Beseitung des Programmfehlers): Betrag zu Nr. 24 (3.500,00 EUR) aus der Lohnsteuerbescheinigung 2009 löschen. In Zeile 14 der Anlage Vorsorgeaufwand muss dann noch der Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung (also 4.000 EUR = 7.500 minus 3.500) eingegeben werden. Anschließend ist Elsterformular ganz brav und spuckt die gewünschte Steuerberechnung aus ...

      Kommentar


        #4
        AW: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

        Zitat von netterkerl Beitrag anzeigen
        Abhilfe (bis zur Beseitung des Programmfehlers): Betrag zu Nr. 24 (3.500,00 EUR) aus der Lohnsteuerbescheinigung 2009 löschen. In Zeile 14 der Anlage Vorsorgeaufwand muss dann noch der Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung (also 4.000 EUR = 7.500 minus 3.500) eingegeben werden. Anschließend ist Elsterformular ganz brav und spuckt die gewünschte Steuerberechnung aus ...

        Super-Tipp -> Steuerberechnung hat danach sofort geklappt!
        Vielen Dank - eben echt ein 'netterkerl'

        Kommentar


          #5
          AW: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

          Auch bei mir war dieser Tip

          Betrag zu Nr. 24 (3.500,00 EUR) aus der Lohnsteuerbescheinigung 2009 löschen.

          erfolgreich. Berechnung klappt nun.

          Vielen Dank

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            #6
            AW: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

            stimmt denn dann auch die Berechnung der Steuer, wenn man dem Eintrag in Zeile 24 löscht??

            Grüße
            Torsten

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              #7
              AW: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

              nein natuerlich nicht. ggf kann man den wert von den eigenen aufwendungen fuer krankenversicherung/pflegeversicherung abziehen um testweise eine berechnung durchzufuehren. aber auch ob auf dieses ergebnis verlass ist, wird keiner beschwoeren.
              die berechnung ist eine prognose, orientierungshilfe - nix endgueltiges, das kommt erst vom finanzamt.

              die leute haengen sich hier ewig an der steuerberechnung auf, sorry, aber das entscheidende ist doch das absenden der korrekten daten, das finanzamt berechnet ganz alleine und sicher mit einem anderen programm die steuer.

              die leute die hier mit tatsaechlichen problemen bzgl der plausibilität ihrer angaben hilfe suchen sind irgendwie in der Unterzahl...

              Kommentar


                #8
                AW: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

                Zitat von sokatec Beitrag anzeigen
                stimmt denn dann auch die Berechnung der Steuer, wenn man dem Eintrag in Zeile 24 löscht??

                Grüße
                Torsten
                Hallo Torsten!

                Keine Sorge, die Berechnung stimmt auch dann, wenn man den Eintrag in Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung (LSTB) löscht. Warum?

                1. Wird der Eintrag in Zeile 24 der LSTB (3.500,00 EUR) gelöscht, darf in Zeile 14 der Anlage Vorsorgeaufwand nur noch der Arbeitnehmeranteil (also 4.000,00 EUR = 7.500,00 EUR minus 3.500,00 EUR) eingegeben werden. Das Programm rechnet dann (richtig!) mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers iHv 4.000 EUR.

                2. Bleibt der Eintrag in Zeile 24 der LSTB (3.500,00 EUR) stehen (dann wird aber die Berechnung der Steuer auf Grund des momentanen Programmfehlers nicht angezeigt!), muss in Zeile 14 der Anlage Vorsorgeaufwand der GESAMT-Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (also der Arbeitnehmeranteil einschließlich der steuerfreie Arbeitgeberanteil lt. Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung) = 7.500 EUR eingegeben werden. Der Eingabewert in Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung (3.500,00 EUR) wird programmgesteuert in Zeile 21 der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen. Und auch hier rechnet das Programm nur mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers (4.000 EUR), zieht also vom Gesamtbeitrag (7.500 EUR) automatisch den steuerfreien Arbeitgeberanteil (3.500 EUR) ab.

                Fazit: Viele Wege führen nach Rom, wobei ich zugeben muss: die Wegbeschreibung klingt wahnsinnig kompliziert (aber sie stimmt)!

                D. h.: Nr. 1 ist als vorübergehende Hilfslösung gedacht - der von Elsterformular vorgesehene Weg ist die Nr. 2. Aber beide Lösungswege (Nr. 1 und Nr. 2) führen nach den Gesetzen der Mathematik zum gleichen steuerlichen Ergebnis.

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