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Abindung und Fünftelregelung im Elster-Formular

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    Abindung und Fünftelregelung im Elster-Formular

    Wie muß ich im Elsterformular vorgehen, wenn meine Abfindung in der elektronischen LST-Besch. zum einen in Zeile 3 enthalten ist und zum anderen in der Zeile 19 aufgeführt wurde. Bisher habe ich nur Auskünfte erhalten bei einem Eintzrag in Zeile 10.
    Ich möchte dass bei mir die Fünftelregelung angewendet wird.

    #2
    AW: Abindung und Fünftelregelung im Elster-Formular

    Einfach die Angaben der LStB direkt 1:1 in die Anlage N übernehmen.
    Wenn die Abfindung in Nr.19 korrekt vermerkt ist, wendet ElFo auf diesen Betrag die Fünftelregelung an.
    Siehe in der Steuerberechnung: "zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG..."
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Abindung und Fünftelregelung im Elster-Formular

      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das genau war mir nicht klar, dass ElFo automatisch die Fünftelregelung vornimmt.

      Kommentar

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