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Krankengeld - wie angeben?

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    Krankengeld - wie angeben?

    Hallo!
    Ich habe in diesem Jahr einmal Krankengeld für KK bekommen und einmal für mich selber.
    Gebe ich in der Steuererklärung an, was ich Netto bekommen habe oder muss der Bruttobetrag angegeben werden?

    #2
    AW: Krankengeld - wie angeben?

    Was ist denn Krankengeld für KK ?????

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      #3
      AW: Krankengeld - wie angeben?

      Krankengeld für KindKrank - das war der leichte Teil der Frage
      Aber jetzt: Anlage N Zeile 27 oder Mantelbogen Zeile 94 ?
      Mit freundlichen Grüssen
      gez. D. Cremer

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        #4
        AW: Krankengeld - wie angeben?

        Der Eintrag auf der Anlage N erfolgt, wenn auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ein entsprechender Eintrag vorhanden ist. Ansonsten ist der Eintrag im Hauptvordruck auf Seite 4 Zeile 94 einzutragen. Dies kann man auch der Hilfe in Elsterformular (gelbes Feld am unteren Bildschirmrand) entnehmen, wenn man z. B. die Eingabefelder in Zeile 94 anklickt.

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          #5
          AW: Krankengeld - wie angeben?

          Hallo Korsika,
          die Schwierigkeit der Beantwortung der Frage nach der richtigen Eintragung war ernst gemeint.
          Lohnsteuerkarten kenne ich seit vielen Jahren, aber ich habe noch keine gesehen, auf denen Krankengeld ausgewiesen würde.
          In Anlage N Zeile 27 sind folgende, nicht vom Arbeitgeber gezahlte Lohn - Entgeltersatzleistungen einzutragen:
          . . . Krankengeld nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften . . .
          Über diese Lohnersatzleistungen hat der Steuerbürger (m/w) eine Bescheinigung erhalten (Leistungsnachweis). Diese Bescheinigung ist der Einkommensteuererklärung beizufügen.
          Im Gegensatz dazu sind auf dem Mantelbogen Zeile 94 Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind, aber die Höhe der Steuer auf die steuerpflichtigen Einkünfte beeinflussen und _nicht in die 27 der Anlage N einzutragen sind_. Derartige Einkommensersatzleistungen sind z. B. das aus der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlte Krankengeld [. . .], das Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler oder Landwirte erhalten, welche aus naheliegenden Gründen keine Anlage N für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in ihren Erklärungen haben.
          Krankengeld für KindKrank folgt stets dem gewöhnlichen Krankengeld und ist gemeinsam
          nach meiner Meinung in diesem Fall des Arbeitnehmers in Anlage N Zeile 27 mit dem Brutto
          einzutragen.
          Ich freue mich auf eine dritte Meinung.
          Mit freundlichen Grüssen
          gez. D. Cremer

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            #6
            AW: Krankengeld - wie angeben?

            Ich glaube, es gibt keine Dritte Meinung und schließe mich Ihrer Meinung an. Ich habe wohl nicht gelesen, obwohl in der Hilfe zur Anlage N extra steht: nicht vom Arbeitgeber gezahlte Leistungen. Entschuldigung für den Irrtum.

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              #7
              AW: Krankengeld - wie angeben?

              Hallo zusammen,

              ich klinke mich mal hier ein, obwohl ich ein etwas anderes Problem habe
              1. Ich habe für letztes Jahr 6 Bescheinigungen über den Bezug von Krankengeld, kann
              aber nur 5 Eintrage machen (Vordruckzeile Hinzufügen nach 5 ausgegraut). Und nu?
              2. Wo trage ich die Kosten für Krankenhaustagegeld (Krankenversicherung) ein?

              Danke für schnelle Hilfe

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                #8
                AW: Krankengeld - wie angeben?

                Hallo,
                dann rechnest du Bescheinigung 5 und 6 zusammen und trägst alles in die letztmögliche hinzugefügte Spalte 5 ein.
                Die Bescheinigungen kannst du deinem Finanzamt ja zur Überprüfung vorlegen.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Krankengeld - wie angeben?

                  Hallo,

                  zum Thema Krankengeld habe ich folglende Frage:

                  Die Krankenkasse hat den Brutto-Betrag bescheinigt, d.h. einschließlich der abgezogenen Eigenleistungen zur RV, ALV und PV. Ich habe aber eine zweite Bescheinigung angefordert (und auch erhalten) über die Höhe der jeweiligen Beiträge und den erhaltenen Netto-Betrag. Welche Summe geht nun in den Progressionsvorbehalt, Brutto- oder Nettobetrag? Da zum Beispiel das Arbeitslosengeld netto berücksichtigt wird, bin ich der Meinung, das sollte beim Krankengeld genau so sein, allerdings sehen einige Finanzämter das anders. gibt es irgendwo hierüber eindeutige rechtskräftige Aussagen?

                  Ich hoffe, hier ist jemand, der mir weiterhelfen kann.

                  Vielen Dank, Daylife

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                    #10
                    AW: Krankengeld - wie angeben?

                    Hallo Daylife,

                    die Sache ist eigentlich _leicht_ verständlich und rund.

                    Im Interesse einer einheitlichen Anwendung des Lohnsteuerrechts durch die Finanzbehörden, von Finanzamt zu Finanzamt, von SachbearbeiterIn zu SachbearbeiterIn, werden Lohnsteuer-Richtlinien erlassen, die Erläuterungen, Weisungen zur Auslegung und zur Verwaltungsvereinfachung enthalten.

                    In den Lohnsteuer-Richtlinen 2005 -LStR 2005 steht in R32b Abs. 2 EStR zu §32b EStG in klaren Worten:
                    In den Progressionsvorbehalt sind die Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen mit den Beträgen einzubeziehen, die als *Leistungsbeträge* nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Falle der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und ggf. zur Kranken- und Pflegeversicherung ergeben, *bleiben unberücksichtigt*. Der bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht ausgeschöpfte Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist auch von Entgelt, Lohn- und Einkommensersatzleistungen abzuziehen.
                    Hierbei ist jedes Wort wichtig und nicht interpretationsfähig, denn die *Leistungsbeträge* werden halt unterschiedlich festgestellt.
                    Im BUNDESFINANZHOF Urteil vom 26.11.2008, X R 59/06
                    ergibt sich die Differenz zwischen dem Bruttokrankengeld iHv 13685DM und dem dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfenden Krankengeld iHv 11685DM aus dem im Streitjahr 1999 gültigen Arbeitnehmerpauschbetrages iHv 2TDM !

                    ODER, wie schon viel weiter oben geschrieben: Krankengeld mit dem Brutto.

                    Wie können nun _einige_ Finanzämter dies anders sehen, oder es _einigen_ Bekannten anders berechnet worden sein?

                    Ebenfalls im gut zu lesenden BUNDESFINANZHOF Urteil vom 26.11.2008, X R 59/06
                    wird festgestellt, dass lediglich Krankengeld gesetzlicher Krankenkassen und nicht privater Krankenkassen in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden.
                    Dies gilt auch für die Einbeziehung des von einem freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten, selbständig Erwerbstätigen.
                    Während die gesetzliche Krankenversicherung wesentlich durch das Solidarprinzip geprägt ist, folgt die private Krankenversicherung dem Äquivalenzprinzip. Die Bemessung der Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung bestimmt sich damit nach dem versicherten Risiko. Bei privaten Krankenversicherungsbeiträgen kann daher -anders als bei Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung- davon ausgegangen werden, dass einem höheren Beitrag ein äquivalent höherer Individualvorteil des Beitragszahlers entspricht. Die gesetzlichen Krankenkassen nehmen als Träger öffentlicher Verwaltung die Aufgaben der Sozialversicherung wahr. Während der Anspruch auf Krankengeld des Versicherungsnehmers einer privaten Versicherung auf dem Versicherungsvertrag beruht, ergibt sich der Anspruch auf Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung als Sozialleistung aus dem gesetzlichen Leistungskatalog.

                    Soviel in meiner Rolle als _inoffizieller Sprecher des Bundesfinanzhofs_

                    Einige Kommentatoren meinen, dass wir im Steuerrecht schon längst jenseits von Gut und Böse angekommen seien, dabei ist dies nur ein kleiner Nebenschauplatz bei dem großen Schauspiel
                    Bruttobesteuerung vs Nettobesteuerung

                    (Quelle: http://www.finanzreform.de/index.php?option=com_content&task=view&id=24&Itemi d=index.php?option=com_content&view=article&id=24 )
                    Mit freundlichen Grüssen
                    gez. D. Cremer

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                      #11
                      AW: Krankengeld - wie angeben?

                      Hallo DC 1961,

                      viiiiielen Dank für die ausführliche Information. Meine Güte, haben Sie sich Mühe gegeben!

                      Jetzt hab ich auch etwas dazu gelernt.

                      Ich wünsche noch einen schönen Tag,
                      Daylife

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