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Anlage V, Anwaltskosten

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    Anlage V, Anwaltskosten

    Im Jahr 2011 habe ich eine neue Eigentumswohnung gekauft. Der Bau hat soviel Mängel, dass die Eigentümergemeinschaft im Jahr 2012 einen Gutachter beauftragte und im Anschluss daran einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung unserer Interessen.

    Für Anwaltskosten musste ich eine Sonderumlage von 1.100,00 € zahlen.

    Diesen Betrag möchte ich als Werbungskosten ansetzen, finde aber keine Zeile passende Zeile im Formular. Kann mir jemand helfen?

    Danke im Voraus für Eure Hilfe.

    Grüße
    Anna

    #2
    AW: Anlage V, Anwaltskosten

    Dann bleibt die Zeile 49, Sonstiges. Wobei: Geht es um eine Minderung der Anschaffungskosten, könnten hierfür aufgewendete Rechtsanwalts- und ggf- Prozesskosten auch zu den Anschaffungskosten des Gebäudes zu zählen sein und wären dann abzuschreiben.

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      #3
      AW: Anlage V, Anwaltskosten

      Und die andere Frage ist, was mit der Sonderumlage passiert ist. solange die nur auf ein Sonderkonto ging, ist sie noch in deinem Vermögen und es gab noch keinen Abfluss, da du noch einen Rückzahlungsanspruch hast. Erst wenn das Geld dann ausgegeben wird, wird das steuerlich relevant.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Anlage V, Anwaltskosten

        Hallo,

        wird die Wohnung vielleicht sogar selbst bewohnt (werden)?

        Das geht nämlich aus der Frage nicht sicher hervor, daher frage ich doch mal.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage V, Anwaltskosten

          Hallo,
          vielen Dank für die Antworten.

          Der Anwalt hat anhand eines Gutachtens dem Bauunternehmer Fristen zur Behebung aller aufgeführten Mängel gesetzt. Eine Kürzung des Kaufpreises erfolgte bislang nicht.

          Mit der Sonderumlage wurde der Anwalt 2012 bezahlt. U.U. erhalten wir in diesem Jahr noch eine geringe Erstattung - ist aber noch nicht sicher.

          Die Wohnung ist vermietet.

          Gruß
          Anna

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            #6
            AW: Anlage V, Anwaltskosten

            Hallo,

            noch mal etwas klarer: Die Sonderumlage kann - wie auch das regelmäßige 'Hausgeld' - nicht abgesetzt werden, sondern nur die damit beglichenen Kosten (hier der Anwalt).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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