Hallo!
Ich mache zum ersten Mal selbstständig meine Steuererklärung. Bei meiner Recherche im Forum und bei google habe ich keine hinreichenden Antworten auf folgende Fragen gefunden. Hoffentlich könnt ihr mir hier helfen!
Grundsätzliches: Ich bin verwitweter Rentner. Mein volljähriger Sohn studiert im Ausland (Ö), wird aber noch von meiner Einkommenssteuererklärung erfasst.
1. Trage ich seine Bezüge in der "Anlage Kind" tatsächlich nicht konkret ein, sondern trage nur seine Daten für die Kranken- und Pflegeversicherung in Zeilen 31ff. ein?
2. Er hat einen unregelmäßigen Nebenverdienst im Ausland (Ö). Es handelt sich um sog. Werkverträge, die der dt. Fiskus in seinem Sinne nicht so kennt. Bis 11.000€ werden diese Verträge in Ö nicht dem Finanzamt gemeldet. Ich weiß, dass er diese Summe aufgrund der gesetzlichen und betrieblichen Halbwaisenrenten aus D nicht erreichen darf, aber das tut er auch nicht. Wie trage ich jene also ein? Muss ich es überhaupt? Hat aus meiner Sicht nichts mit der dt. Steuer zu tun!
3. Mein Sohn hat von seinem nach der Mutter verstorbenen Großvater (eben mütterlicherseits nach Regelerbfolge) Geld geerbt. Die Kapitalerträge überschreiten deutlich den Freibetrag von 800€. Muss ich die Erträge in meiner Steuererklärung erwähnen? Denn die Erträge bekommt mein Sohn nicht netto ausgezahlt. Die Bank führt die Steuern automatisch ab.
Vielen Dank im Vorraus!
Ich mache zum ersten Mal selbstständig meine Steuererklärung. Bei meiner Recherche im Forum und bei google habe ich keine hinreichenden Antworten auf folgende Fragen gefunden. Hoffentlich könnt ihr mir hier helfen!
Grundsätzliches: Ich bin verwitweter Rentner. Mein volljähriger Sohn studiert im Ausland (Ö), wird aber noch von meiner Einkommenssteuererklärung erfasst.
1. Trage ich seine Bezüge in der "Anlage Kind" tatsächlich nicht konkret ein, sondern trage nur seine Daten für die Kranken- und Pflegeversicherung in Zeilen 31ff. ein?
2. Er hat einen unregelmäßigen Nebenverdienst im Ausland (Ö). Es handelt sich um sog. Werkverträge, die der dt. Fiskus in seinem Sinne nicht so kennt. Bis 11.000€ werden diese Verträge in Ö nicht dem Finanzamt gemeldet. Ich weiß, dass er diese Summe aufgrund der gesetzlichen und betrieblichen Halbwaisenrenten aus D nicht erreichen darf, aber das tut er auch nicht. Wie trage ich jene also ein? Muss ich es überhaupt? Hat aus meiner Sicht nichts mit der dt. Steuer zu tun!
3. Mein Sohn hat von seinem nach der Mutter verstorbenen Großvater (eben mütterlicherseits nach Regelerbfolge) Geld geerbt. Die Kapitalerträge überschreiten deutlich den Freibetrag von 800€. Muss ich die Erträge in meiner Steuererklärung erwähnen? Denn die Erträge bekommt mein Sohn nicht netto ausgezahlt. Die Bank führt die Steuern automatisch ab.
Vielen Dank im Vorraus!
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