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Fragen bei Steuererklärung (HW-Rente, Auslandsstudium, Kap.-Ertrag >800€)

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    Fragen bei Steuererklärung (HW-Rente, Auslandsstudium, Kap.-Ertrag >800€)

    Hallo!

    Ich mache zum ersten Mal selbstständig meine Steuererklärung. Bei meiner Recherche im Forum und bei google habe ich keine hinreichenden Antworten auf folgende Fragen gefunden. Hoffentlich könnt ihr mir hier helfen!

    Grundsätzliches: Ich bin verwitweter Rentner. Mein volljähriger Sohn studiert im Ausland (Ö), wird aber noch von meiner Einkommenssteuererklärung erfasst.

    1. Trage ich seine Bezüge in der "Anlage Kind" tatsächlich nicht konkret ein, sondern trage nur seine Daten für die Kranken- und Pflegeversicherung in Zeilen 31ff. ein?

    2. Er hat einen unregelmäßigen Nebenverdienst im Ausland (Ö). Es handelt sich um sog. Werkverträge, die der dt. Fiskus in seinem Sinne nicht so kennt. Bis 11.000€ werden diese Verträge in Ö nicht dem Finanzamt gemeldet. Ich weiß, dass er diese Summe aufgrund der gesetzlichen und betrieblichen Halbwaisenrenten aus D nicht erreichen darf, aber das tut er auch nicht. Wie trage ich jene also ein? Muss ich es überhaupt? Hat aus meiner Sicht nichts mit der dt. Steuer zu tun!

    3. Mein Sohn hat von seinem nach der Mutter verstorbenen Großvater (eben mütterlicherseits nach Regelerbfolge) Geld geerbt. Die Kapitalerträge überschreiten deutlich den Freibetrag von 800€. Muss ich die Erträge in meiner Steuererklärung erwähnen? Denn die Erträge bekommt mein Sohn nicht netto ausgezahlt. Die Bank führt die Steuern automatisch ab.

    Vielen Dank im Vorraus!

    #2
    AW: Fragen bei Steuererklärung (HW-Rente, Auslandsstudium, Kap.-Ertrag >800€)

    Wo hat der Sohn seinen Wohnsitz? Das ist für dessen Einkünfte von Belang.

    In Ihrer Steuererklärung spielen die Einkünfte ihres Sohnes an sich keine Rolle. Seit 2012 muss in der Anlage Kind kein Einkommen mehr angegeben werden, wenn es sich um die erste Ausbildung handelt. Die Zinsen ihres Sohnes haben auch nichts mit ihrer Steuererklärung zu tun.

    Seine Werkverträge, die Renten wie auch die Zinsen muss der Sohn i. d. R. im Wohnsitzland in einer eigenen Steuererklärung versteuern. Ggf. können dann einbehaltene Zinsen sogar zurückerstattet werden.

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      #3
      AW: Fragen bei Steuererklärung (HW-Rente, Auslandsstudium, Kap.-Ertrag >800€)

      Hallo,

      >>>wird aber noch von meiner Einkommenssteuererklärung erfasst.

      Um das mal klarzustellen: Einkünfte der Kinder haben mit der Einkommensteuererklärung der Eltern nichts zu tun. Die Eintragungen in der Anlage Kind haben nicht direkt etwas mit der Steuer zu tun, sondern nur mit dem Kinderfreibetrag (der wird ggf. gemindert).
      Ebenso gehören die Sonderausgaben (etwa die Verpfelgungsaufwendungen) dem Kind, nur dort können sie ggf. abgesetzt werden (nicht aber bei den Eltern).

      Auch Kinder müssen u.U. eine EIGENE Einkommensteuererklärung abgeben, dann natürlich stellvertretend die Eltern.

      Zu den Kapitalerträgen: Spielt sich das bei einer deutschen Bank ab? (ich frage das, weil Österreich erwähnt wurde und es auch dort die Abgeltungsteuer gibt - heißt dort nur anders)

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Fragen bei Steuererklärung (HW-Rente, Auslandsstudium, Kap.-Ertrag >800€)

        Hallo Kloebi!

        Mein Sohn Sohn hat einen Wohnsitz in Ö und einen in D. Wir hatten zwar regelkonform versucht, dass das Einwohnermeldeamt die deutsche Adresse als Zweitwohnsitz registriert, aber das sei lt. Einwohnermeldeamt nicht möglich und mein Sohn behielt seinen Erstwohnsitz weiter in D. Man hinterlegte lediglich seine österreichische Adresse in Ö im System. (Man bot uns zwar an, den Wohnsitz in D zu löschen, aber dann müsste mein Sohn für jeden Quatsch, was den Ausweis betrifft einmal durch komplett Österreich, weil Ausweisverlängerungen beispielsweise nur de deutsche Botschaft in Ö durchführen könne und kein Honorarkonsul o.ä.) Meines Erachtens eine riesige Grauzone in die wir da gedrückt werden, aber für uns nicht änderbar.

        Seine Einkünfte aus Ö muss er also ggf. nur dort dem Finanzamt melden. Gut, das fällt aber aufgrund der Werkvertragsregelung in Ö weg.

        Lieber Reckoner!

        Also mache ich zwei Steuererklärungen. Er bekommt Halbwaisenrente vom Staat, bzw. der DRV und seine Kapitalerträge führt direkt die Bank an den Staat ab. Er bekommt ja nur Nettobezüge ausgezahlt. Ist mir zwar schleierhaft, warum wir dann noch den Staat aufzuklären haben, aber nach dem Sinn sollte hier wohl besser keiner fragen...

        Es handelt sich um Vermögen bei einer dt. Bank und ist somit auch hier in D zu erwähnen.


        Abschließend vielen Dank an euch zwei für die umfangreichen Antworten!

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          #5
          AW: Fragen bei Steuererklärung (HW-Rente, Auslandsstudium, Kap.-Ertrag >800€)

          Hallo,

          das ist jetzt aber schon eine komplizierte Situation, muss ich sagen.
          Ich bin mir nicht einmal sicher, ob der Sohn in Deutschland oder in Österreich steuerpflichtig ist. Da bin ich ehrlich gesagt überfragt.

          Mit DEINER Steuererklärung hat SEIN Einkommen aber - wie schon gesagt - nicht viel zu tun.

          Nochmal zu den Kapitalerträgen: Bei normalen inländischen Konten muss das gar nicht angegeben werden, die Abgeltungsteuer reicht (eine Ausnahme: Kirchensteuer, wenn sie nicht von der Bank einbehalten wurde).
          In bestimmten Fällen kann es sich aber lohnen, die sogenannte Günstigerprüfung zu beantragen (Anlage KAP Zeile 4). Dazu müssen jedoch ALLE Kapitalerträge bei ALLEN Banken erklärt werden. Dann bekommt man eventuell die Abgeltungsteuer teilweise oder sogar komplett erstattet.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Fragen bei Steuererklärung (HW-Rente, Auslandsstudium, Kap.-Ertrag >800€)

            Hallo Reckoner!

            Ja, es ist zugegebener Maßen verzwickt. Leider bekommt man auch immer unterschiedliche Angaben zu den möglichen Meldungsmethoden. Je nach Gegenüber hört man die interessantesten Methoden. Nur ihn komplett in Deutschland abzumelden, wenn er in etwa 4 Monate, also fast seine gesamten Semesterferien in D verbringt, scheint mir keine Alternative! Er wäre dann auch 1/3 Jahr komplett ungemeldet in Deutschland. Das ist schließlich auch keine Maßnahme. Eine 100%ige Sicherheit kann mir selbst mein privater juristischer "Telefonjoker" nicht nennen.

            Bei einer Günstigerprüfung stellt sich dann aber erst recht die Frage nach dem Lohn der Mühe. Sollte es sich nciht lohnen, so bräuchte ich für meinen Sohn überhaupt keine Steuererklärung machen. Sehen ich das richtig? Sein HW-Rentenbudget erfasst ohne Abgaben ca. 320€/Monat. Sein Verdienst ist dann doch meines bescheidenen Wissen zu gering, um überhaupt erwähnt zu werden.
            Dementsprechend kann ich es mir persönlich durchrechnen und entscheiden, ob ich eine Erklärung abgebe, oder nicht. Sehe ich das richtig?


            Vielen Dank!

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              #7
              AW: Fragen bei Steuererklärung (HW-Rente, Auslandsstudium, Kap.-Ertrag >800€)

              Wenn wir jetzt einmal von einem Wohnsitz in Deutschland ausgehen, wie das melderechtlich wohl ist, ist er grds. mit dem Welteinkommen steuerpflichtig, also einschl. der Werkverträge aus Ö. Welche Doppelbesteuerungsregeln da greifen, kann ich aber auch nicht auswendig sagen.

              Wenn er aber insgesamt unter dem Grundfreibetrag und Sparerfreibetrag bleibt, also alle Einnahmen insgesamt unter 9.000 jährlich sind, kann es sich schon lohnen, die einbehaltene Abgeltungssteuer zurückzufordern.

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                #8
                AW: Fragen bei Steuererklärung (HW-Rente, Auslandsstudium, Kap.-Ertrag >800€)

                Hallo,

                bezüglich der Kapitalerträge siehst du das richtig, die MUSS man gar nicht angeben (wieder mit Ausnahme der Kirchensteuer, s.o.); dann bleibt es bei den 25% plus Soli.
                Ein entscheidendes Motiv ist da immer, wieviel Abgeltungsteuer überhaupt abgeführt wurde. Wenn das nur 5 Euro waren, dann lohnt es sich wohl nicht, bei 100 Euro schon eher und bei einem vierstelligen Betrag ohne große sonstige Einkünfte ziemlich sicher.

                Ob er aber nicht doch - aus anderen Gründen - erklärungspflichtig ist (vielleicht auch in Österreich), kann ich nicht sicher beurteilen.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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