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Keine Steuerberechnung-Kindschaftsverhältnis

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    Keine Steuerberechnung-Kindschaftsverhältnis

    Hallo,
    habe schon mal die Themen durchforstet und dabei zwar ähnliche, aber keine genau passenden Antworten gefunden.
    Plausi-prüfung erfolgt ohne Beanstandungen. Bei der Steuerberechnung taucht dann folgende Meldung auf:
    AHW Abbruch-Hinweise
    Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen
    Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
    Für ein Kind wurden keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht.
    EHW Elster-Hinweise
    Bei mindestens einem Kind konnte der Ausbildungsfreibetrag wegen der eigenen Einkünfte/Bezüge nicht berücksichtigt werden.
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden.
    >>> ElsterFormular

    Wir haben drei Kinder ("Patchwork"): alle drei leibliche Kinder der Mutter, 2 Stiefkinder und 1 leibliches Kind im Verhältnis zu mir. Alle Angaben zum Kindschaftsverhältnis wurden gemacht. Insofern verstehe ich den Abbruch wegen des Kindschaftsverhältnisses nicht.
    Die "Große" hat ihre Ausbildung zum 30.09. beendet, die "Mittlere" geht zur Schule und der "Kleine" in den Kindergarten. Ich finde leider den Fehler nicht.
    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. In den letzten Jahren hat es über Elster immer problemlos funktioniert.
    Grüße

    #2
    AW: Keine Steuerberechnung-Kindschaftsverhältnis

    sind sie mit der mutter verheiratet und werden zusammenveranlagt? könnten sie die geburtsjahre der kinder nachreichen? was haben sie jeweils beim kindergeldanspruch eingetragen? den kinderbonus (ggf. haelftig) mit eingerechnet?

    man könnte noch versuchen die anlagen kind einzeln einzufuegen und nach jeder eine test-berechnung laufen zu lassen, um zu erkennen, an welcher/welchen anlagen genau es hapert...

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      #3
      AW: Keine Steuerberechnung-Kindschaftsverhältnis

      Hallo Falzo,
      vielen Dank für die schnelle Antwort! Noch mal ein paar Daten nachgereicht:

      sind sie mit der mutter verheiratet und werden zusammenveranlagt?

      Ja.

      könnten sie die geburtsjahre der kinder nachreichen?

      1988, 1992 und 2004

      was haben sie jeweils beim kindergeldanspruch eingetragen? den kinderbonus (ggf. haelftig) mit eingerechnet?

      1988: 9 mal 164 EURO (Ausbildungsende 30.09.)
      1992: 12 mal 164 EURO
      2004 12 mal 170 EURO

      man könnte noch versuchen die anlagen kind einzeln einzufuegen und nach jeder eine test-berechnung laufen zu lassen, um zu erkennen, an welcher/welchen anlagen genau es hapert

      Hab ich schon probiert. Meldung kommt immer.

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        #4
        AW: Keine Steuerberechnung-Kindschaftsverhältnis

        also zunaechst mal gab es ja letztes jahr fuer jedes Kind 100 Euro Kinderbonus, den muessen Sie zum Kindergeld bei allen drei kindern hinzurechnen!

        bei den Kindern die fuer sie nur Stiefkinder sind, haben sie oder besser gesagt die Mutter ggf. nur Anspruch auf das halbe Kindergeld, unabhaengig davon, wieviel sie tatsaechlich ausgezahlt bekommen hat. der anspruch auf die andere haelfte liegt beim leiblichen vater.

        unterstelle ich mal das das letzte kind das gemeinsame ist, sollten nach meinem Dafuerhalten die kindergeldbetraege im formular wie folgt angegeben werden:

        1988: (9x164+100) / 2 = 788
        1992: (12x164+100) / 2 = 1034
        2004: (12x170+100) = 2140

        bitte einfach mal ausprobieren, und kurze rueckmeldung, ob das funktioniert.
        oder ob ihre frau aus irgendwelchen gruenden (keine unterhaltszahlung etc.) ggf. doch anspruch auf das volle kindergeld hat (dann sind imho angaben auf seite 2 der anlage kind noetig)

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          #5
          AW: Keine Steuerberechnung-Kindschaftsverhältnis

          Hab ich gerade mal gemacht. Es kommt nach wie vor die einzige Abbruchmeldung, dass bei einem Kind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis fehlen.
          Ich habe die Erklärung jetzt schon drei Mal komplett eingegeben und stehe vor einem Rätsel.

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            #6
            AW: Keine Steuerberechnung-Kindschaftsverhältnis

            das heisst, die meldung bzgl kindergeld ist schonmal weg? wäre ja ein anfang ;-)

            bzgl. des kindschaftsverhaeltnisses: haben sie bei den beiden stiefkindern in zeile 10 jeweils die angaben zum leiblichen vater eingetragen?

            habe den fall mal testweise mit diesen randdaten eingegeben, und bei mir klappt die berechnung.

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              #7
              AW: Keine Steuerberechnung-Kindschaftsverhältnis

              Hallo,
              Ihr Hinweis war ein Volltreffer! Vielen Dank!
              Leider wird die Berechnung jetzt wegen folgender Meldung nicht ausgeführt:

              Bei mindestens einem Kind ( 22.02.1988 ) konnte der Ausbildungsfreibetrag wegen der eigenen Einkünfte/Bezüge nicht berücksichtigt werden.

              Wissen Sie, was ich da noch tun muss?
              Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich hier wohl was geändert ? In den Vorjahren kamen diese Meldungen nicht.

              Vielen herzlichen Dank!

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                #8
                AW: Keine Steuerberechnung-Kindschaftsverhältnis

                Hallo,
                die Meldung wegen eigener Einkünfte des Kindes ist das wirklich ein Abbruchhinweis (AHW) ? Oder ein Prüfhinweis (PHW), das bedeutet dass der Ausbildungsfreibetrag nicht gewährt werden kann wegen der Höhe der Einkünfte des Kindes ?

                Wenn die Plausiprüfung läuft, kannst du auf alle Fälle übermitteln auch ohne Steuerberechnung.
                Natürlich willst du bestimmt gerne sehen, was rauskommt.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Keine Steuerberechnung-Kindschaftsverhältnis

                  Hallo,
                  Du hast Recht: Ich kann versenden auch trotz der Meldung.
                  Allerdings muss ja irgendwo ein Haken sein. Ansonsten würde er die Berechnung ja durchführen. Natürlich würde ich gerne auch sehen, was am Ende voraussichtlich rauskommt.
                  Grüße

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                    #10
                    AW: Keine Steuerberechnung-Kindschaftsverhältnis

                    ich kann diese meldung reproduzieren, allerdings ist es bei mir kein abbruchhinweis! die berechnung erfolgt also (seite 2 der steuerberechnung ;-))

                    es handelt sich ja um das aelteste kind, das die ausbildung beendet hat und entsprechende einkuenfte bezogen hat.
                    imho ist zunaechst wichtig, das bei den einkuenften auch nur angegeben wird, was das kind waehrend der ausbildung, also bis zum 30.09. an einkuenften hatte - danach bestand ja kein anspruch mehr auf kindergeld, somit auch nicht auf kinderfreibetrag etc.
                    den verdienst auf der arbeitsstelle im anschluss muessen sie sich entsprechend natuerlich nicht anrechnen lassen und diesen auch nicht mit angeben.

                    was den ausbildungsfreibetrag angeht, so würde ich vermuten, sie haben auf seite 2 zeile 41/42 ausgefuellt, denn dort wird ein zusaetzlicher ausbildungsfreibetrag beantragt, wenn das kind zB in einem zimmer nahe der ausbildungsstelle untergebracht war etc.

                    allerdings wird von dem freibetrag alles wieder abgezogen, was das kind mehr als 1848 Euro verdient hat!

                    elster meint in der eingabehilfe entsprechend dazu:

                    Für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind, das sich in Berufsausbildung befindet, kann ein Freibetrag bis zu 924 Euro jährlich abgezogen werden. Das gilt nur dann, wenn Sie für das Kind Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder erhalten. Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern oder bei Eltern nichtehelicher Kinder wird der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung grundsätzlich auf die Eltern je zur Hälfte aufgeteilt.
                    ...
                    Eigene Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes, die auf den Ausbildungszeitraum mit auswärtiger Unterbringung entfallen, werden von dem Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung abgezogen, jedoch grundsätzlich nur, soweit sie jährlich 1.848 Euro übersteigen.
                    hatte das kind also waehrend der ausbildung höhere einnahmen als 2772 Euro bleibt kein freibetrag mehr uebrig, damit man den im ergebnis nicht sucht, gibt die steuerberechnung wohl den entsprechenden hinweis! bei mir wie gesagt kein abbruch-hinweis AHW sondern nur EHW...

                    ob man die aufwendungen fuer die auswaertige unterbringung statt ueber den freibetrag auch ueber zeile 26 der anlage kind als besondere ausbildungskosten an den mann bringen kann, wäre ggf. mal eine frage beim finanzamt oder steuerberater wert ;-)

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                      #11
                      AW: Keine Steuerberechnung-Kindschaftsverhältnis

                      Vielen Dank für Ihre Mühe, Falzo!
                      Ich habe die Hinweise berücksichtigt und jetzt den zusätzlichen Freibetrag weggelassen.
                      Siehe da: Es kommt keine Abbruchmeldung mehr.
                      Die Berechnung erfolgt trotzdem nicht!
                      Folgender Hinweis bei der Berechnung:

                      DHW Dokumentations-Hinweise
                      Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
                      Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
                      eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
                      Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
                      übermittelt werden.
                      >>> ElsterFormular

                      Sehr seltsam!

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                        #12
                        AW: Keine Steuerberechnung-Kindschaftsverhältnis

                        seltsam tatsaechlich, aber! somit hat der ausbildungsfreibetrag nichts mit dem abbruch der steuerberechnung zu tun!

                        das heisst sie können ggf. das mit dem freibetrag auch drin lassen (oder nicht - egal ;-))

                        das keine steuerberechnung erfolgt hat nun noch einen anderen grund. mangels weiterer hinweise ist hier raten angesagt

                        ich tippe mal an hand der sich in letzter haeufenden probleme diesbezueglich auf das problem der berechnung der vorsorgeaufwendungen, wenn in zeile 24 der lohnsteuerbescheinigung arbeitgeberzuschuesse zur KV/PV stehen.

                        das problem besteht seit der letzten aktualisierung und ist fuer berechnungszwecke ggf. zu loesen in dem man den betrag aus der lohnsteuerbescheinigung weglässt und von den eigenen aufwendungen in der anlage vorsorgeaufwand abzieht.

                        zum abschicken der steuererklärung sollte dies aber korrekt wie auf der lstb angegeben eingetragen werden (also ihr jetziger stand)

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