Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage zur Umsatzsteuer-Voranmeldung Berichtigung.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frage zur Umsatzsteuer-Voranmeldung Berichtigung.

    Das Kreuzchen im Feld 10 (Berichtigte Anmeldung), Zeile 15 ist klar.

    Frage: Genügt es nun lediglich den fehlenden Umsatz einzutragen oder muss hier nochmal der gesamte Umsatz vom Quartal eingetragen werden zzgl. dem fehlenden Umsatz?

    Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

    Grüße
    hudgd

    #2
    AW: Frage zur Umsatzsteuer-Voranmeldung Berichtigung.

    Bitte so tun, als wenn noch keine Meldung abgegeben wurde. Es müssen ALLE Umsätze nochmal miterfasst werden. Bitte NICHT nur den einen "vergessenen" Umsatz nachtragen.
    Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zur Umsatzsteuer-Voranmeldung Berichtigung.

      Danke für die Antwort.

      Hm, kann es dann aber nicht sein, dass letztendlich zu viel abgebucht wird?

      Kommentar


        #4
        AW: Frage zur Umsatzsteuer-Voranmeldung Berichtigung.

        Nein, wenn du den richtigen Voranmeldungszeitraum auswählst nicht. Das Amt zieht nur den Differenzbetrag ein. Ganz sicher.
        Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

        Kommentar


          #5
          AW: Frage zur Umsatzsteuer-Voranmeldung Berichtigung.

          Alles klar. Danke!

          Kommentar


            #6
            AW: Frage zur Umsatzsteuer-Voranmeldung Berichtigung.

            Ich habe noch eine Frage. Kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung Berichtigung eigentlich jederzeit übermittelt werden oder gilt hier auch immer der 10. Tag im Monat? Danke.

            Kommentar


              #7
              AW: Frage zur Umsatzsteuer-Voranmeldung Berichtigung.

              Berichtigungen von Umsatzsteuervoranmeldungen können jederzeit übermittelt werden. Der 10. gilt nur für die erstmalige Abgabe einer Voranmeldung. Haben Sie für das betreffende Kalenderjahr bereits eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgegeben erübrigt sich natürlich die Berichtigung einer Voranmeldung. In diesem Fall ist die Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu berichtigen.

              Kommentar

              Lädt...
              X