Hallo,
ich beziehe im Rahmen einer Grundstücksgemeinschaft Pachteinnahme für eine landwirtschaftliche Fläche.
Die Pacht (z.B. 4.000,00€)abzgl. Werbungskosten (z.B. 200,00€), die vom Konto der Grundstücksgemeinschaft gezahlt werden, trage ich in der Anlage V in Zeile 32 als Einkünfte ein (z.B. 3.800,00€).
Die Beteiligten der Grundstücksgemeinschaft haben zusätzlich Kosten,die jeder persönlich trägt. Diese Ausgaben habe ich in der Anlage FE zur gesonderten Feststellung eingetragen (z.B. 800,00€).
Ich bin mir jetzt nicht sicher, welchen Betrag ich in der Anlage V als Werbungskosten auf Seite 2 eintragen muß. Ist das der Gesamtbetrag der Kosten von 1.000,00 € oder nur die 800,00 €. Kann mir da vielleicht jemand helfen. Danke!
Gruß
Anna
ich beziehe im Rahmen einer Grundstücksgemeinschaft Pachteinnahme für eine landwirtschaftliche Fläche.
Die Pacht (z.B. 4.000,00€)abzgl. Werbungskosten (z.B. 200,00€), die vom Konto der Grundstücksgemeinschaft gezahlt werden, trage ich in der Anlage V in Zeile 32 als Einkünfte ein (z.B. 3.800,00€).
Die Beteiligten der Grundstücksgemeinschaft haben zusätzlich Kosten,die jeder persönlich trägt. Diese Ausgaben habe ich in der Anlage FE zur gesonderten Feststellung eingetragen (z.B. 800,00€).
Ich bin mir jetzt nicht sicher, welchen Betrag ich in der Anlage V als Werbungskosten auf Seite 2 eintragen muß. Ist das der Gesamtbetrag der Kosten von 1.000,00 € oder nur die 800,00 €. Kann mir da vielleicht jemand helfen. Danke!
Gruß
Anna
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