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Anlage V zur Feststellungserklärung

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    Anlage V zur Feststellungserklärung

    Hallo,
    ich beziehe im Rahmen einer Grundstücksgemeinschaft Pachteinnahme für eine landwirtschaftliche Fläche.
    Die Pacht (z.B. 4.000,00€)abzgl. Werbungskosten (z.B. 200,00€), die vom Konto der Grundstücksgemeinschaft gezahlt werden, trage ich in der Anlage V in Zeile 32 als Einkünfte ein (z.B. 3.800,00€).
    Die Beteiligten der Grundstücksgemeinschaft haben zusätzlich Kosten,die jeder persönlich trägt. Diese Ausgaben habe ich in der Anlage FE zur gesonderten Feststellung eingetragen (z.B. 800,00€).
    Ich bin mir jetzt nicht sicher, welchen Betrag ich in der Anlage V als Werbungskosten auf Seite 2 eintragen muß. Ist das der Gesamtbetrag der Kosten von 1.000,00 € oder nur die 800,00 €. Kann mir da vielleicht jemand helfen. Danke!

    Gruß
    Anna

    #2
    AW: Anlage V zur Feststellungserklärung

    Wenn du nur Einkünfte gemäß Zeile 32 (Anlage V 2012) hast, dann machst du auf der Anlage V weiter unter bei den Werbungskosten keine weitere Angaben.
    In Zeile 32 trägst du die Einkünfte ein (also Einnahmen minus Ausgaben, aber ohne die Sonderwerbungskosten)

    Wie sich die Einkünfte gemäß Zeile 32 zusammensetzen, musst du auf einem gesonderten Blatt erläutern.
    Mfg

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      #3
      AW: Anlage V zur Feststellungserklärung

      Vielen Dank für die Antwort!

      Gruß
      Anna

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