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Fortbildungskosten

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    Fortbildungskosten

    Hallo,

    folgendes zur Sachverhalt..

    ich habe Ende 2012 angefangen an einem anerkannten Fortbildungsberuf weiterzubilden.

    Bei der Steuererklärung 2012 habe ich einen Teil von dem Bücher abgesetzt.

    Ich möchte für das Jahr 2013 weitere Bücher absetzen, leider habe ich ein paar Kosten den ich gerne absetzen möchte aber nicht weiss ob dies geht..

    Anfang 2013 habe ich einen Schreibtisch (ca. 130 euro) gekauft?
    Drucker und Toner gekauft.. (zusammen ca. 100 euro)
    und einen Mini PC.. (ca. 200 euro)

    alles wird hälftig privat und auch für die Fortbildung angewendet wobei ich den Drucker über 80% wegen Fortbildung benutze.

    Was kann ich absetzen? Muss ich anteilig berücksichtigen?

    Ich bin auch sehr langsam mit dem Lernen. Wenn eine Weiterbildung mehr als 2 Jahren dauert, sagen wir mal ich trete den ersten Prüfung im Jahr 2014 gibt es da Probleme nur weil ich mich langsam vorbereite? (nebenberuflich)

    #2
    AW: Fortbildungskosten

    Wenn die Arbeitsmittel nur anteilig beruflich genutzt werden, dann können sie auch nur anteilig als Werbungskosten angesetzt werden.

    Wie lange deine Weiterbildung dauert, interessiert das Finanzamt wenig.
    Die entsprechenden Nachweise der Weiterbildung sollten dir ja vorliegen.
    Mfg

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