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Kirchensteuer als Sonderausgabe stets zu berücksichtigen?

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    Kirchensteuer als Sonderausgabe stets zu berücksichtigen?

    Bis heute war mir nicht bewusst, dass ich meine in 2011 gezahlte Kirchensteuer bei der Steuererklärung für 2012 als Sonderausgabe angeben kann.

    Bisher habe ich die gezahlte Kirchensteuer nie als Sonderausgabe angegeben und auch in meinem Bekanntenkreis kennt man diese Regelung nicht.

    A) Ist die damit verbundene teilweise Rückerstattung der Kirchensteuer aus dem Vorjahr evtl. aus "moralischen Gründen" freiwillig zu unterlassen?

    B) Ich nehme also den Betrag bei "Festgesetzt werden" aus dem 2011er-Bescheid und gebe ihn für 2012 als Sonderausgabe an?

    C) Für meine stets sehr unkomplizierte Steuererklärung ("Lediger, kinderloser Arbeitnehmer, Pendlerpauschale, Werbungskosten für berufliche Literatur, that's it") sollte ich also zukünftig noch die Kirchensteuer als Sonderausgabe angeben?

    Danke für eure Hilfe!

    #2
    AW: Kirchensteuer als Sonderausgabe stets zu berücksichtigen?

    Zitat von London Beitrag anzeigen
    Bis heute war mir nicht bewusst, dass ich meine in 2011 gezahlte Kirchensteuer bei der Steuererklärung für 2012 als Sonderausgabe angeben kann.
    Nein, bei der Steuererklärung 2012 kannst Du nur die in 2012 gezahlte Kirchensteuer berücksichtigen.



    Zitat von London Beitrag anzeigen
    Ist die damit verbundene teilweise Rückerstattung der Kirchensteuer aus dem Vorjahr evtl. aus _moralischen Gründen_ freiwillig zu unterlassen?
    Das versteh ich nicht. Die Kirchensteuer wird ja vom Finanzamt oder vom Kirchensteueramt erstattet. Warum sollten die das unterlassen?



    Zitat von London Beitrag anzeigen
    B) Ich nehme also den Betrag bei _Festgesetzt werden_ aus dem 2011er-Bescheid und gebe ihn für 2012 als Sonderausgabe an?
    Nein. Du addierst aus den Lohnsteuerbescheinigungen von Dir und Deinem Ehegatten für 2012 die Kirchensteuerbeträge, und dazu nochmal die Kirchensteuer, die Du in 2012 (evtl. für 2011) nochmal extra bezahlt hast (z. B. aufgrund des Einkommensteuerbescheids für 2011).



    Zitat von London Beitrag anzeigen
    C) Für meine stets sehr unkomplizierte Steuererklärung ("Lediger, kinderloser Arbeitnehmer, Pendlerpauschale, Werbungskosten für berufliche Literatur, thats it") sollte ich also zukünftig noch die Kirchensteuer als Sonderausgabe angeben?
    Naja, grundsätzlich erklärt man natürlich die Sonderausgaben in voller Höhe. Meistens weiß das Finanzamt aber auch so wie hoch die Kirchensteuer war und berücksichtigt diese.

    Kommentar


      #3
      AW: Kirchensteuer als Sonderausgabe stets zu berücksichtigen?

      Hallo London,

      in welchem Bundesland lebst du?
      Wird die Kirchensteuer im Einkommensteuerbescheid berechnet, oder bekommt du Bescheide vom Kirchenamt?

      Diese Fragen sind schon wichtig!

      L.E.Fant war schneller.
      Zuletzt geändert von stiller; 07.10.2013, 19:39. Grund: L.E.Fant
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Kirchensteuer als Sonderausgabe stets zu berücksichtigen?

        Hallo,

        vielleicht um es nochmal deutlicher zu erklären: Auch für die Kirchensteuer gilt das Zu- und Abflußprinzip.
        Praktisch sind alle im betreffenden Jahr erfolgten Kirchensteuer-Zahlungen als Sonderausgaben absetzbar, egal ob gleich vom Arbeitgeber abgeführt oder aufgrund eines Steuerbescheides geleistet (auf den Zahlungszeitpunkt kommt es an, nicht auf das Jahr, aus dem die Steuer resultiert). Und weil es bei Letzterem auch Erstattungen geben kann gibt es im Formular auch extra ein Feld für erhaltene Kirchensteuern (das darf nicht saldiert werden).


        >>>A) Ist die damit verbundene teilweise Rückerstattung der Kirchensteuer aus dem Vorjahr evtl. aus "moralischen Gründen" freiwillig zu unterlassen?

        Was soll daran unmoralisch sein? Der Kirche schadet es jedenfalls nicht, es mindert die Steuereinnahmen des Staates (und dann indirekt doch ein wenig die der Kirche, da das eine vom anderen abhängt, viel ist das aber sicher nicht).


        >>>B) Ich nehme also den Betrag bei "Festgesetzt werden" aus dem 2011er-Bescheid und gebe ihn für 2012 als Sonderausgabe an?

        Nein (siehe meinen ersten Absatz hier), nicht die festgesetzten, sondern die ggf. erstatteten/nachgezahlten Kirchensteuern (steht am unteren Ende der Tabelle im Steuerbescheid).


        >>>C) Für meine stets sehr unkomplizierte Steuererklärung ... sollte ich also zukünftig noch die Kirchensteuer als Sonderausgabe angeben?

        Eigentlich lohnt sich das für jeden, der über dem Grundfreibetrag liegt (sprich: der überhaupt Steuern zahlt).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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