Bis heute war mir nicht bewusst, dass ich meine in 2011 gezahlte Kirchensteuer bei der Steuererklärung für 2012 als Sonderausgabe angeben kann.
Bisher habe ich die gezahlte Kirchensteuer nie als Sonderausgabe angegeben und auch in meinem Bekanntenkreis kennt man diese Regelung nicht.
A) Ist die damit verbundene teilweise Rückerstattung der Kirchensteuer aus dem Vorjahr evtl. aus "moralischen Gründen" freiwillig zu unterlassen?
B) Ich nehme also den Betrag bei "Festgesetzt werden" aus dem 2011er-Bescheid und gebe ihn für 2012 als Sonderausgabe an?
C) Für meine stets sehr unkomplizierte Steuererklärung ("Lediger, kinderloser Arbeitnehmer, Pendlerpauschale, Werbungskosten für berufliche Literatur, that's it") sollte ich also zukünftig noch die Kirchensteuer als Sonderausgabe angeben?
Danke für eure Hilfe!
Bisher habe ich die gezahlte Kirchensteuer nie als Sonderausgabe angegeben und auch in meinem Bekanntenkreis kennt man diese Regelung nicht.
A) Ist die damit verbundene teilweise Rückerstattung der Kirchensteuer aus dem Vorjahr evtl. aus "moralischen Gründen" freiwillig zu unterlassen?
B) Ich nehme also den Betrag bei "Festgesetzt werden" aus dem 2011er-Bescheid und gebe ihn für 2012 als Sonderausgabe an?
C) Für meine stets sehr unkomplizierte Steuererklärung ("Lediger, kinderloser Arbeitnehmer, Pendlerpauschale, Werbungskosten für berufliche Literatur, that's it") sollte ich also zukünftig noch die Kirchensteuer als Sonderausgabe angeben?
Danke für eure Hilfe!
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