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Wieder einmal: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen.

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    Wieder einmal: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen.

    Hallo, kann mir jemand helfen?

    Bei der Steuerberechnung erscheint folgender Abbruchhinweis:

    Auf der Seite 4 des Hauptvordruckes liegt ein Datum außerhalb des Gültigkeitbereichs.

    Aber ich habe auf Seite 4 des Hauptvordrucks kein Datum eingetragen. Ich lediglich die Zeie 108 mit jeweils "nein" angekreuzt. die Seite 4 des Hauptvordrucks trifft für mich als ganz normaler Arbeitnehmer ja nicht zu.
    Was kann hier die Ursache bzw. der Fehler sein?

    #2
    AW: Wieder einmal: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen.

    Lieber Patient,
    was ist das Gegenteil von Rosinenpickerei?
    Der gesamte Block der Zeilen 106 bis 108 gehört zusammen.
    Angaben dort müssen wohl nur die allerwenigsten von uns machen, also lassen auch Sie bitte Zeile 108 unberührt.

    EDIT
    Diese Auffassung ist falsch!
    Nur weil diese neue Frage auf Seite 4 des Mantelbogens in räumlicher Nähe zu Angaben von im Ausland ansässigen Angehörigen des deutschen ÖD steht, betrifft sie dennoch ALLE und JEDE(n)!
    Für die falsche Fährte entschuldige ich mich, und bin gleichzeitig froh darüber, dass Falzo den richtigen Riecher hatte.
    Zur Zeile 108 verfasse ich einen eigenen Beitrag am Ende dieses Threads.
    Zuletzt geändert von DC1961; 17.02.2010, 01:12. Grund: Geänderte Rechtsauffassung
    Mit freundlichen Grüssen
    gez. D. Cremer

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      #3
      AW: Wieder einmal: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen.

      Hallo DC1961,

      das kann aber den Abbruchhinweis nicht verursacht haben, ganz im Gegenteil: Zeile 108 muss (bei mir zumindest) zwingend ausgefüllt werden. Der Fehler muss imho woanders liegen.

      @Patient: Was heißt denn "jeweils" ? Bist du denn verheiratet?

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Wieder einmal: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen.

        Zitat von Patient Beitrag anzeigen
        Hallo, kann mir jemand helfen?

        Bei der Steuerberechnung erscheint folgender Abbruchhinweis:

        Auf der Seite 4 des Hauptvordruckes liegt ein Datum außerhalb des Gültigkeitbereichs.

        Aber ich habe auf Seite 4 des Hauptvordrucks kein Datum eingetragen. Ich lediglich die Zeie 108 mit jeweils "nein" angekreuzt. die Seite 4 des Hauptvordrucks trifft für mich als ganz normaler Arbeitnehmer ja nicht zu.
        Was kann hier die Ursache bzw. der Fehler sein?
        Hallo Patient,

        aus dem Wort -jeweils- ist zu vermuten, dass du auch bei Ehefrau -nein- angekreuzt hast.

        Hast du keine Ehefrau, dann darf bei dieser auch nichts angekreuzt werden, sondern nur bei Stpfl. / Ehemann. Ich habe es gerade ausprobiert. Habe auch keine Ehefrau und wenn auf Seite 4, Zeile 108, bei Ehefrau -nein- angekreuzt ist meldet die Plausi den Fehler. Habe dann das Kreuz entfernt und schon war die Plause in Ordnung. Dann läuft anschließend auch die Berechnung. Jedenfalls zu meiner E-Steuererklärung.

        MfG
        W800

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          #5
          AW: Wieder einmal: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen.

          Zitat von DC1961 Beitrag anzeigen
          Lieber Patient,
          was ist das Gegenteil von Rosinenpickerei?
          Der gesamte Block der Zeilen 106 bis 108 gehört zusammen.
          Angaben dort müssen wohl nur die allerwenigsten von uns machen, also lassen auch Sie bitte Zeile 108 unberührt.
          Zeile 108 kann ich nicht unberührt lassen, ELSTER bringt Fehlemeldung, wenn ich keine Kreuze setze!

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            #6
            AW: Wieder einmal: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen.

            Zitat von W800 Beitrag anzeigen
            Hallo Patient,

            aus dem Wort -jeweils- ist zu vermuten, dass du auch bei Ehefrau -nein- angekreuzt hast.

            Hast du keine Ehefrau, dann darf bei dieser auch nichts angekreuzt werden, sondern nur bei Stpfl. / Ehemann. Ich habe es gerade ausprobiert. Habe auch keine Ehefrau und wenn auf Seite 4, Zeile 108, bei Ehefrau -nein- angekreuzt ist meldet die Plausi den Fehler. Habe dann das Kreuz entfernt und schon war die Plause in Ordnung. Dann läuft anschließend auch die Berechnung. Jedenfalls zu meiner E-Steuererklärung.

            MfG
            W800
            Habe einen Stpfl. / Ehemann und wir werden zusammen veranlagt. Setze ich bei nein Kreuze, also bei Ehemann und -frau, keine Fehlermeldung, setze ich gar keine Kreuze, kommt Fehlermeldung.

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              #7
              AW: Wieder einmal: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen.

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo DC1961,

              das kann aber den Abbruchhinweis nicht verursacht haben, ganz im Gegenteil: Zeile 108 muss (bei mir zumindest) zwingend ausgefüllt werden. Der Fehler muss imho woanders liegen.

              @Patient: Was heißt denn "jeweils" ? Bist du denn verheiratet?

              MfG Stefan
              Wie recht Du hast, aber wo soll der Fehler sonst liegen, wenn ich eigentlich auf dieser Seite nichts ausfüllen muss?

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                #8
                AW: Wieder einmal: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen.

                Zitat von W800 Beitrag anzeigen
                Hallo Patient,

                aus dem Wort -jeweils- ist zu vermuten, dass du auch bei Ehefrau -nein- angekreuzt hast.

                Hast du keine Ehefrau, dann darf bei dieser auch nichts angekreuzt werden, sondern nur bei Stpfl. / Ehemann. Ich habe es gerade ausprobiert. Habe auch keine Ehefrau und wenn auf Seite 4, Zeile 108, bei Ehefrau -nein- angekreuzt ist meldet die Plausi den Fehler. Habe dann das Kreuz entfernt und schon war die Plause in Ordnung. Dann läuft anschließend auch die Berechnung. Jedenfalls zu meiner E-Steuererklärung.

                MfG
                W800
                Habe einen Stpfl. / Ehemann und wir werden zusammen veranlagt. Setze ich bei nein Kreuze, also bei Ehemann und -frau, keine Fehlermeldung, setze ich gar keine Kreuze, kommt Fehlermeldung.

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                  #9
                  AW: Wieder einmal: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen.

                  gibt es ggf. auf einer anderen seite des mantelbogens angaben zu einem datum die nicht passen?
                  ich rate mal ins blaue hinein: sind sie oder ihre ehefrau behindert/hinterblieben und machen einen entsprechenden pauschbetrag gueltig? wenn ja, dort mal die daten ueberpruefen (ausweis abgelaufen oder dergleichen?)

                  die zeilen 61ff. auf seite 3 hauptvordruck standen letztes jahr noch auf seite 4, ggf. ist hier die fehlermeldung der steuerberechnung ueberarbeitungswuerdig?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Wieder einmal: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen.

                    Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                    gibt es ggf. auf einer anderen seite des mantelbogens angaben zu einem datum die nicht passen?
                    ich rate mal ins blaue hinein: sind sie oder ihre ehefrau behindert/hinterblieben und machen einen entsprechenden pauschbetrag gueltig? wenn ja, dort mal die daten ueberpruefen (ausweis abgelaufen oder dergleichen?)

                    die zeilen 61ff. auf seite 3 hauptvordruck standen letztes jahr noch auf seite 4, ggf. ist hier die fehlermeldung der steuerberechnung ueberarbeitungswuerdig?
                    Richtig geraten, hatte doch tatsächlich beim Behinderten-Pauschbetrag das neue Gültigkeitsdatum nicht exakt eingetragen. Da muss man aber erst mal drauf kommen. Würde sagen, die fehlermeldung ist überarbeitungswürdig!
                    Vielen Dank!!!

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                      #11
                      AW: Wieder einmal: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen.

                      war wirklich nur ein schuss ins blaue, von wegen gueltigkeit und so... umso besser wenn es stimmt und geholfen hat ;-)

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                        #12
                        Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen wegen Zeile 108

                        Auf Seite 4 des Mantelbogens fragt Zeile 108, ob nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland unterhalten werden.
                        Diese Frage ist obligatorisch, - sie muss beantwortet werden!
                        Da ausländische Finanzinstitute keine deutsche Abgeltungsteuer abführen, sind Steuerbürger (m/w), die die Frage bejahen, verpflichtet, ihre Kapitalerträge auf der Anlage KAP (Zeilen 15 bis 21) zu erklären.
                        Gem. §90 Abs. 2 AO besteht bei Sachverhalten mit Auslandsbezug erhöhte Mitwirkungspflichten der Beteiligten. Deshalb ist man aufgefordert, Angaben über das Bestehen nachhaltiger Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland zu machen. Geschäftsbeziehungen sind nachhaltig, wenn sie auf Dauer angelegt sind. Nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland sind deshalb auch gegeben, wenn bei einem Finanzinstitut im Ausland *Konten unterhalten* werden.
                        Ich sehe schon alle Besitzer von Mietkautionskonten in Irland, Tagegeldkonten in Island, Schottland oder Estland die Anlage KAP ausfüllen, auch wenn der Sparerpauschbetrag lange nicht erreicht wird
                        Ich freue mich auf eine rege Rückäußerung.
                        Mit freundlichen Grüssen
                        gez. D. Cremer

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