Seid gegrüßt
Ich habe eine Frage bzgl. ausländischen steuerfreien Lohns aus nichtselbstständiger Arbeit. Ich habe einen Teil des Jahres 2012 im Ausland gewohnt und für einen Arbeitgeber aus diesem Land gearbeitet. Den in Deutschland steuerfreien Lohn muss ich ja beim Einkommen angeben. Dies führt zu einem höheren Steuersatz wegen des Progressionsvorbehalts. Um dem entgegen zu wirken, gibt es ja das Abzugsverfahren, um die bereits im Ausland gezahlten Einkommenssteuern "wie Werbungskosten" abzusetzen.
Kann mir jemand erklären, was das genau bedeutet? An welcher Stelle des Formulars ist dies genau in welcher Form anzugeben? In Anlage AUS finde ich ausschließlich etwas für die Anrechenmethode (Zeilen 11-13). Diese kann ich allerdings nicht anwenden, da der Lohn ja in Deutschland steuerfrei ist.
Vielen Dank schonmal!
Ich habe eine Frage bzgl. ausländischen steuerfreien Lohns aus nichtselbstständiger Arbeit. Ich habe einen Teil des Jahres 2012 im Ausland gewohnt und für einen Arbeitgeber aus diesem Land gearbeitet. Den in Deutschland steuerfreien Lohn muss ich ja beim Einkommen angeben. Dies führt zu einem höheren Steuersatz wegen des Progressionsvorbehalts. Um dem entgegen zu wirken, gibt es ja das Abzugsverfahren, um die bereits im Ausland gezahlten Einkommenssteuern "wie Werbungskosten" abzusetzen.
Kann mir jemand erklären, was das genau bedeutet? An welcher Stelle des Formulars ist dies genau in welcher Form anzugeben? In Anlage AUS finde ich ausschließlich etwas für die Anrechenmethode (Zeilen 11-13). Diese kann ich allerdings nicht anwenden, da der Lohn ja in Deutschland steuerfrei ist.
Vielen Dank schonmal!