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Umzugskostenpauschale 2011

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    Umzugskostenpauschale 2011

    Hallo zusammen,

    sitze gerade an meiner Lohnsteuererklärung für 2011 (verdammt spät, ich weiß).

    In 2011 bin ich Ende des Jahres zu meiner Freundin gezogen.
    Verkürzung des Arbeitsweges von 65km auf 13km.
    Ich habe keinen Mietvertrag als Nachweis - lediglich die Anmeldebestätigung der Stadt in die ich gezogen bin.

    Kann ich die Pauschale von 640 Euro angeben? Oder wird zwingend als Nachweis ein Mietvertrag benötigt?

    #2
    AW: Umzugskostenpauschale 2011

    Der Mietvertrag wird nicht zwingend gefordert.

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      #3
      AW: Umzugskostenpauschale 2011

      Nicht zwingend heißt aber er kann gefordert werden?
      Oder reicht hierfür auch die Anmeldebestätigung der Stadt aus?

      Meine Sachbearbeiterin schätze ich mal als ziemlich anstrengend ein - weshalb ich vom "schlimmsten" Fall ausgehe Bin ich denn verpflichtet hierfür einen Mietvertrag vorweisen zu können?

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        #4
        AW: Umzugskostenpauschale 2011

        Hallo,

        steuerrechtlich spielt sowohl das Einwohnermeldeamt als auch ein nicht vorhandener Mietvertrag keine entscheidende Rolle, es sind maximal Indizien. Einen Mietvertrag muss man auch gar nicht haben, man darf ganz legal bei jemand anderm mitwohnen (hier bei der Freundin).

        Du musst glaubhaft machen, dass du dort gewohnt hast, das kann beispielsweise wie folgt erfolgen:
        - Bestätigung durch Nachbarn, Hausmeister, Vermieter, Freunde (Nachbarn etc. können auch die von der alten Wohnung sein, die dann bestätigen, dass du dort NICHT mehr wohnst)
        - Nachweis deutlich höherer Fahrleistung mittels Werkstattrechnungen, TÜV-Berichte etc.

        Stefan

        EDIT: im ersten Satz "eine" durch "keine" ersetzt, war ein Tippfehler (und es kam dadurch fast das Gegenteil heraus), sorry.
        Zuletzt geändert von reckoner; 13.10.2013, 22:11.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Umzugskostenpauschale 2011

          Prima, dann gebe ich es einfach mal mit an. Werde ja sehen wie die Dame diesmal wieder reagiert.

          Besten Dank mal wieder an das Forum und seine freundlichen Nutzer

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            #6
            AW: Umzugskostenpauschale 2011

            Zitat von Goldi03421 Beitrag anzeigen
            Prima, dann gebe ich es einfach mal mit an. Werde ja sehen wie die Dame diesmal wieder reagiert.

            Besten Dank mal wieder an das Forum und seine freundlichen Nutzer

            Umzugskosten werden vom FA als Werbungskosten anerkannt, wenn sich infolge des Umzugs die tägliche Fahrtzeit zum Arbeitsplatz für Hin- und Rückweg um mindestens eine Stunde verringert.

            Bei der Erklärung darauf achten, dass für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, ab dem Umzug auch die kürzere Entfernung angegeben wird.

            Und dann sollte es da keine Probleme geben
            Mfg

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              #7
              AW: Umzugskostenpauschale 2011

              Hallo,

              ich habe gerade meinen ersten Beitrag entscheidend geändert, vielleicht ist es vorher falsch verstanden worden, daher bitte nochmal nachlesen.

              Stefan

              PS: Diesen Beitrag schreibe ich jetzt nur, damit meine Korrektur auch wahrgenommen wird.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Umzugskostenpauschale 2011

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Hallo,

                ich habe gerade meinen ersten Beitrag entscheidend geändert, vielleicht ist es vorher falsch verstanden worden, daher bitte nochmal nachlesen.

                Stefan

                PS: Diesen Beitrag schreibe ich jetzt nur, damit meine Korrektur auch wahrgenommen wird.
                Hallo Stefan,

                mir war das aufgefallen, und ich hatte das auch hier in meinem Hause den
                Mitlesern erklärt. Auf Empfehlung meiner Mitleser, verzichtete ich auf eine
                entsprechende hilfreiche Antwort. Schön, dass Sie selber die Korrektur
                wahrgenommen haben.

                mfg. Hagen - Gronert

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                  #9
                  AW: Umzugskostenpauschale 2011

                  Hallo zusammen,

                  ich muss noch einmal nachfragen. Das FA möchte nun einen "Nachweis über den eigenen Hausstand (Mietvertrag)" sehen der die Umzugskostenpauschale belegt.

                  Meine Freundin hat aber solche Nachweise nicht, da sie keine eigenen Mietverträge hatte. Lediglich die Ummeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt liegt vor. Der Arbeitsweg hatte sich mit dem Umzug von 75km auf 15km verkürzt. Ist man tatsächlich verpflichtet einen solchen Nachweis zu bringen? Welche Möglichkeiten hat sie nun die Pauschale trotzdem geltend zu machen?

                  Viele Grüße

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Umzugskostenpauschale 2011

                    Hallo Goldi03421,

                    >>>Meine Freundin hat aber solche Nachweise nicht, da sie keine eigenen Mietverträge hatte.

                    Na warum gibt es denn keinen Mietvertrag?

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Umzugskostenpauschale 2011

                      Warum sollte es einen geben? Einerseits damals bei den Ex-Schwiegereltern gemeldet und dann zu ner Freundin gezogen. Sie hat auch jetzt keinen Mietvertrag da sie bei mir wohnt. Ein Mietvertrag läuft ja eh meist nur auf eine Person.

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                        #12
                        AW: Umzugskostenpauschale 2011

                        Hallo,

                        >>>Warum sollte es einen geben?

                        Weil es entweder immer einen gibt, oder es sich um Eigentum handelt (was auch nachweisbar wäre).

                        Da sind mittlerweile auch schon Widersprüche aufgetaucht (einmal bist du zu ihr gezogen, jetzt wohnt sie aber bei dir - oder sprichst du von unterschiedlichen Zeiten?).
                        Sorry, aber wenn du es nicht konkreter sagen willst dann kann ich auch nicht helfen.


                        >>>Ein Mietvertrag läuft ja eh meist nur auf eine Person.

                        Ja und, trotzdem ist es ein Vertrag. Niemand hat verlangt, dass der Vertrag auf deinen Namen lauten muss.

                        Ich sehe auch weiterhin das Problem nicht. Du musst doch nur nachweisen, dass du wirklich umgezogen bist, und das der Weg zur Arbeit jetzt nennenswert kürzer ist, mehr nicht.

                        Bist du eigentlich schon im Einspruchsverfahren? Wenn nicht, dann ist der sinnvollste Schritt: Einspruch einlegen. Wenn du Glück hast landet der Fall dann in der Rechtsbehelfsabteilung und damit bei einer anderen Person (das ist aber je nach Finanzamt unterschiedlich, mancherorts bearbeiten auch die Sachbearbeiter die - einfachen - Einsprüche).

                        Und noch was: Wie kommt denn eigentlich die Zeitspanne zustande? Deine erste Frage ist jetzt fast ein Jahr her, und die Erklärung immer noch nicht durch?

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Umzugskostenpauschale 2011

                          Mist, jetzt versteh ich deine Verwirrung. Ich hab versehentlich in meinem alten Beitrag weitergeschrieben - auf den wollte ich mich aber gar nicht beziehen.
                          Die Geschichten dort können völlig vernachlässigt werden - ergibt hier keinen Zusammenhang.


                          Also nochmal von vorn:
                          - Freundin 2010 umgezogen, näher zur Arbeit
                          - 2010 bei den damaligen Schwiegereltern gemeldet
                          - dann umgezogen zu einer Freundin da neuer Job etc.
                          - es gibt keinen Mietvertrag für die Zeit bei den damaligen Schwiegereltern und auch nicht für die Zeit bei der Freundin
                          - der Wohnort geht ja aus der Melde(pflichtigen) Anschrift hervor oder?

                          - jetzt wohnt sie bei mir (spielt hier aber keine Rolle)

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                            #14
                            AW: Umzugskostenpauschale 2011

                            Hallo,

                            so ganz klar ist es immer noch nicht, wer ist wohin umgezogen, und um wessen Steuererklärung geht es überhaupt?


                            >>>- der Wohnort geht ja aus der Melde(pflichtigen) Anschrift hervor oder?

                            Wie ich schon im letzten Jahr geschrieben hatte ist das nur ein Indiz, entscheidend ist was wirklich war. Und im Extremfall muss man das glaubhaft machen, wie hatte ich auch geschrieben (Nachbarn, Vermieter, Freunde, Umzugshelfer etc.).

                            Wenn ich eine solche Forderung bekommen hätte, würde ich beispielsweise zu meinen Nachbarn gehen und mir von diesen kurz bestätigen lassen, dass ich am ... eingezogen bin und - deren Meinung nach* - dort meinen Hauptwohnsitz habe ("wir sehen ihn seit dem fast täglich, abends ist regelmäßig Licht an" etc.).

                            *sie brauchen es nicht garantieren, es geht nur um ihren Eindruck

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Umzugskostenpauschale 2011

                              Hallo,

                              @reckoner,

                              ich sehe hier überhaupt kein Problem
                              Die Adresse (neu) geht doch aus der St-Erklärung hervor, steht auch auf der Lst-Bescheinigung und eventuell WK mit geringerer km-Zahl.
                              Wo liegt das Problem.
                              Genauso wenig verstehe ich den geschilderten Sachverhalt von Goldi03421.
                              Da gibst doch nichts zu deuteln an dem Sachverhalt.
                              Warum die Nachfrage vom FA

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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