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Umzugskostenpauschale 2011

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    #16
    AW: Umzugskostenpauschale 2011

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Da gibst doch nichts zu deuteln an dem Sachverhalt.
    Warum die Nachfrage vom FA
    Weil die Umzugskostenpauschale nur in voller Höhe gewährt wird, wenn man aus einer Wohnung auszieht und in eine einzieht (§ 10 Abs. 1, 3 BUKG). Bewohnt man z.B. nur ein Zimmer bei Freunden oder Eltern, vermindert sich die Pauschale auf 30% bzw. 20%.
    Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home

    Um genau diesen Sachverhalt zu überprüfen, verlangt das FA Nachweise, üblicherweise Mietverträge.
    mfg. - Kent

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      #17
      AW: Umzugskostenpauschale 2011

      Zitat von Kent Beitrag anzeigen
      Weil die Umzugskostenpauschale nur in voller Höhe gewährt wird, wenn man aus einer Wohnung auszieht und in eine einzieht (§ 10 Abs. 1, 3 BUKG). Bewohnt man z.B. nur ein Zimmer bei Freunden oder Eltern, vermindert sich die Pauschale auf 30% bzw. 20%.
      Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home

      Um genau diesen Sachverhalt zu überprüfen, verlangt das FA Nachweise, üblicherweise Mietverträge.

      Danke Kent für diese wichtige Information.

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