AW: Umzugskostenpauschale 2011
Weil die Umzugskostenpauschale nur in voller Höhe gewährt wird, wenn man aus einer Wohnung auszieht und in eine einzieht (§ 10 Abs. 1, 3 BUKG). Bewohnt man z.B. nur ein Zimmer bei Freunden oder Eltern, vermindert sich die Pauschale auf 30% bzw. 20%.
Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home
Um genau diesen Sachverhalt zu überprüfen, verlangt das FA Nachweise, üblicherweise Mietverträge.
Zitat von FIGUL
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Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home
Um genau diesen Sachverhalt zu überprüfen, verlangt das FA Nachweise, üblicherweise Mietverträge.
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