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KM Pauschale als Beifahrer

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    KM Pauschale als Beifahrer

    Hallo. Im Auftrag von meiner Firma arbeite ich nun 4x Woche bei unserer Muttergesellschaft. Ich habe hier die Möglichkeit bei jemand mitzufahren, der bei der Muttergesellschaft arbeitet. Manchmal fahre ich auch selbst, bekomme dann auch KM Geld.

    Meine Frage ist : Kann ich hier auch eine KM Pauschale geltend machen als Mitfahrere? Es sind 220 KM hin und zurück.

    #2
    AW: KM Pauschale als Beifahrer

    Zitat von whosdrunk Beitrag anzeigen
    Hallo. Im Auftrag von meiner Firma arbeite ich nun 4x Woche bei unserer Muttergesellschaft. Ich habe hier die Möglichkeit bei jemand mitzufahren, der bei der Muttergesellschaft arbeitet. Manchmal fahre ich auch selbst, bekomme dann auch KM Geld.

    Meine Frage ist : Kann ich hier auch eine KM Pauschale geltend machen als Mitfahrere? Es sind 220 KM hin und zurück.
    Hallo whosdrunk,

    vielleicht beantwortet das Ihre Frage, wenn Sie bei Google eingeben und alles lesen:

    Fahrtkosten 2013: Pendlerpauschale Rechner - Imacc

    gez. Hagen Gronert

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      #3
      AW: KM Pauschale als Beifahrer

      naja, anders als bei Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, gilt die Entfernungspauschale bei Dienstreisen m. E. nicht. Dort können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Nur mit eigenem PKW können hier 0,30 Euro pro gefahrenem km angesetzt werden. Fallen keine tatsächlichen Kosten an, kann auch nichts geltend gemacht werden. Wohl aber ggf. Mehraufwendungen für Verpflegung.

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        #4
        AW: KM Pauschale als Beifahrer

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        naja, anders als bei Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, gilt die Entfernungspauschale bei Dienstreisen m. E. nicht. Dort können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Nur mit eigenem PKW können hier 0,30 Euro pro gefahrenem km angesetzt werden. Fallen keine tatsächlichen Kosten an, kann auch nichts geltend gemacht werden. Wohl aber ggf. Mehraufwendungen für Verpflegung.
        Hallo Kloebi,

        zu obigem Thema meine Frage:

        ~ handelt es sich um eine Dienstreise?

        ~ handelt es sich um eine Fahrgemeinschaft für Fahrten zum Arbeitsplatz bei der Muttergesellschaft?

        Mit freundlichen Grüßen
        H a g e n - G r o n e r t

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          #5
          AW: KM Pauschale als Beifahrer

          Hallo,
          - ja, es ist eine Dienstreise.
          - Der KOllege arbeitet bei der Muttergesellschaft und nimmt mich von meiner Arbeitsstätte mit dahin.

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            #6
            AW: KM Pauschale als Beifahrer

            Zitat von whosdrunk Beitrag anzeigen
            Hallo,
            - ja, es ist eine Dienstreise.
            - Der KOllege arbeitet bei der Muttergesellschaft und nimmt mich von meiner Arbeitsstätte mit dahin.
            Hallo whosdrunk,

            vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Wie schon Kloebi erklärte, gilt IMHO die
            Entfernungspauschale bei Dienstreisen nicht.

            gez. Hagen - Gronert

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              #7
              AW: KM Pauschale als Beifahrer

              Vielen Dank !

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                #8
                AW: KM Pauschale als Beifahrer

                Zitat von whosdrunk Beitrag anzeigen
                Vielen Dank !
                Hallo whosdrunk,

                warum erklären Sie, dass es sich um eine Dienstreise handelt?

                warum sollte es keine Fahrgemeinschaft sein?

                Wenn es eine Fahrgemeinschaft wäre, hilft das vielleicht weiter,
                bei Google eingeben und alles gründlich lesen:

                Fahrgemeinschaft - Steuertipps.de

                gez. Hagen - Gronert

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                  #9
                  AW: KM Pauschale als Beifahrer

                  wie meinen sie, warum ich es als Dienstreise erkläre? Also was könnte ich es denn sonst erklären?

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                    #10
                    AW: KM Pauschale als Beifahrer

                    sofern eine regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden ist, ist alles außerhalb eine Auswärtstätigkeit, also nach Dienstreisegrundsätzen abzurechnen.

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                      #11
                      AW: KM Pauschale als Beifahrer

                      Hallo,

                      >>>sofern eine regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden ist, ist alles außerhalb eine Auswärtstätigkeit, also nach Dienstreisegrundsätzen abzurechnen.

                      Bei 4x die Woche könnte aber auch die Muttergesellschaft den reglmäßigen Arbeitsplatz stellen(?). Dazu wäre wichtig zu wissen, ob das nun für immer so sein soll, oder nur für eine gewisse Zeit.

                      Andererseits gibt es bestimmt einen Arbeitsvertrag (mit der Tochterfirma), in dem auch der Arbeitsort definiert ist. Da schließt sich die Frage an, ob es dem Arbeitnehmer überhaupt zuzumuten ist, auf eigene Kosten einen deutlich längeren Weg zurückzulegen (da wäre wir dann aber im Arbeitsrecht, das gehört sicher nicht mehr hierher).

                      Stefan
                      Zuletzt geändert von reckoner; 14.10.2013, 21:40.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: KM Pauschale als Beifahrer

                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        >>>sofern eine regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden ist, ist alles außerhalb eine Auswärtstätigkeit, also nach Dienstreisegrundsätzen abzurechnen.

                        Bei 4x die Woche könnte aber auch die Muttergesellschaft den reglmäßigen Arbeitsplatz stellen(?). Dazu wäre wichtig zu wissen, ob das nun für immer so sein soll, oder nur für eine gewisse Zeit.

                        Andererseits gibt es bestimmt einen Arbeitsvertrag (mit der Tochterfirma), in dem auch der Arbeitsort definiert ist. Da schließt sich die Frage an, ob es dem

                        Arbeitnehmer überhaupt zuzumuten ist, auf eigene Kosten einen deutlich längeren Weg zurückzulegen (da wäre wir dann aber im Arbeitsrecht, das gehört sicher nicht mehr hierher).

                        Stefan

                        Hallo Stefan,

                        für Ihre Info bedanke ich mich. Wer kann das klären? Whosdrunk sucht doch
                        Rat. Arbeitgeber, Steuerberater, Fachanwalt oder wer sonst?

                        Mit freundlichen Grüßen
                        H a g e n - G r o n e r t

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                          #13
                          AW: KM Pauschale als Beifahrer

                          Zitat von whosdrunk Beitrag anzeigen
                          Hallo,
                          - ja, es ist eine Dienstreise.
                          - Der KOllege arbeitet bei der Muttergesellschaft und nimmt mich von meiner Arbeitsstätte mit dahin.
                          kein Ansatz, da dir auch keine Aufwendungen entstanden sind.

                          Eine regelmäßige Arbeitsstätte bei der Muttergesellschaft kann gar nicht vorhanden sein, wenn du insbesondere parallel dazu deine "normale" regelmäßige Arbeitsstätte aufsuchst.
                          Mfg

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                            #14
                            AW: KM Pauschale als Beifahrer

                            Hallo,

                            >>>Wer kann das klären?

                            Das Finanzamt, würde ich sagen. Ich würde es einfach wahrheitsgemäß ins Formular eintragen. Wahrheitsgemäß bedeutet hier aber, dass man den Sachverhalt - u.U. in einem gesonderten Schreiben - ganz eindeutig erklärt, also nichts verschleiert oder missverständlich einträgt.


                            >>>Eine regelmäßige Arbeitsstätte bei der Muttergesellschaft kann gar nicht vorhanden sein, wenn du insbesondere parallel dazu deine "normale" regelmäßige Arbeitsstätte aufsuchst.

                            Wieso denn nicht? Imho kann die regelmäßige Arbeitsstätte durchaus einmal wechseln (und ab dann ist die alte regelmäßige Arbeitsstätte quasi die Dienstreise und umgekehrt). Daher hatte ich oben auch gefragt, ob das jetzt für immer so sein soll oder nur für einen absehbaren Zeitraum.
                            Und noch eine Frage: Wird an den 4 Tagen komplett am Ort der Muttergesellschaft gearbeitet? Denn wenn beispielsweise nur jeweils ein paar Stunden für eine Konferenz o.ä. dort hin gefahren wird, der Rest der Zeit aber wieder am Sitz der Tochterfirma gearbeitet wird, dann reicht das sicher nicht, um eine regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              AW: KM Pauschale als Beifahrer

                              Hallo reckoner,

                              Stefan, Sie haben mit einer Erklärung geantwortet, welche genau meiner Vorstellung
                              entspricht. Den Vorschlag mit dem Finanzamt hatte ich hier im Hause auch
                              so diskutiert. Da ich den Tipp ~ Finanzamt ~ nicht schlüssig begründen konnte,
                              hatte ich bei meiner Aufzählung der eventuellen Ansprechpartner das Finanzamt
                              nicht hinzugefügt.

                              Danke, dass Sie das Thema so ausführlich bearbeitet haben, und ich dieses
                              jetzt positiv abschließen kann.

                              Mit freundlichen Grüßen
                              H a g e n - G r o n e r t

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