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Glattstellung nach Optionsverkauf

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    Glattstellung nach Optionsverkauf

    Wie kann ich eine negative Differenz zwischen Optionsverkaufs-Erlös und Glattstellungs-Kosten in KAP eintragen?
    In Zeile 22 werden Minuszeichen nicht erlaubt.

    #2
    AW: Glattstellung nach Optionsverkauf

    Ohne mich da jetzt da richtig einzudenken drei Vorfragen:

    Sie arbeiten mit der aktuellen Version 14.4 ? Sie haben eine Steuerbescheinigung und haben das genauso eingegegeben ? Welche Eintragungen in der Anlage KAP wurden genau mit welchen Beträgen gemacht ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Glattstellung nach Optionsverkauf

      Ich habe mit 14.1 gearbeitet. Update auf 14.4. ergibt dasselbe Ergebnis.
      Von einer meiner Banken habe ich unter anderem eine Aufstellung der Optionsverkaufs-Erlöse und der Glattstellungs-Kosten erhalten. Für 2012 waren nun die Kosten höher als die Erlöse, ich versuche also in KAP-Zeile 22 eine negative Zahl einzutragen.

      Das geht nicht.

      Ihrem Post entnehme ich, daß andere Angaben auch falsch sein können. Leider erschließt sich mir dadurch nicht, wie ich Verluste aus Stillhaltergeschäften in KAP eintragen muß. Leider antwortet mir auch mein Finanzamt nicht auf meine entsprechende Frage.

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        #4
        AW: Glattstellung nach Optionsverkauf

        Sie brauchen auf jeden Fall von der Bank eine STEUERBESCHEINIGUNG, die erwähnte Aufstellung ist erst einmal wertlos. Auf der Steuerbescheinigung steht regelmäßig drauf, was in welche Zeile der Anlage KAP gehört. Ich schlage daher vor, dass Sie sich diese erst einmal besorgen. Wenn das damit nicht funktioniert, poste Sie hier die genauen Angaben der Steuerbescheinigung und was Sie GENAU in der Anlage KAP eingetragen haben.

        Ein Gedanke noch am Rande: Sollten Verluste entstanden sein, kann es sein, dass diese in der Steuerbescheinigung -zu Recht- NICHT ausgewiesen werden, da Sie nicht bis zum 15.12.2012 bei der Bank eine Verlustbescheinigung für 2012 beantragt haben. Der nicht ausgewiesene Verlust wird dann bankintern nach 2013 vorgetragen und dort mit etwaigen Gewinnen verrechnet.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          AW: Glattstellung nach Optionsverkauf

          Hallo,

          >>>Sie brauchen auf jeden Fall von der Bank eine STEUERBESCHEINIGUNG, die erwähnte Aufstellung ist erst einmal wertlos.

          Ich vermute mal, dass es ein ausländischer Broker ist (weil von Zeile 22 die Rede ist), und dann stimmt das nicht, die Aufstellung sollte ausreichen.

          Wie man das aber nun genau einträgt weiß ich auch nicht (hab' ich gestern schon etwas drüber nachgedacht, leider ohne sichere Erkenntnis).
          Ich würde vielleicht versuchen, es als zwei Geschäfte zu erklären (einmal die Stillhalterprämie, und andererseits das gekaufte und 'sofort' wieder 'verkaufte' Wertpapier*), aber ohne Gewähr.

          *eigentlich wurde ja schon vorher verkauft (mit Verkauf der Option), daher in Anführungszeichen

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Glattstellung nach Optionsverkauf

            an Stefan
            Es handelt sich tatsächlich um eine Aufstellung (mit Zeilennumerierung entspr. der deutschen Anlage KAP) einer ausländischen Bank. In Zeile 22 schreibt die Bank:
            In den Zeilen 16 und 17 enthaltene Stillhalterprämien i.S.d. Par. 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG -12345,00 EUR.
            Das Minuszeichen vor dem Betrag mag Elster-Formular leider nicht.
            Soll ich nun meine Bank oder Firma Elster-Formular beschimpfen?
            Eine Aufteilung in Einzelgeschäfte (in mehreren Zeilen 22) mag Elster-Formular leider auch nicht.
            Im EStG habe ich Nummer 11 gefunden:
            Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden.
            Schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus den Stillhalterprämien um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien.
            Danach hat die Bank recht: durch die besagte Minderung sind negative Ergebnisse möglich. Oder soll ich aus Frust über Elster mit dem Fuß aufstampfen und auf die Geltendmachung der im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien verzichten?

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              #7
              AW: Glattstellung nach Optionsverkauf

              Hallo,

              mit aufteilen meinte ich natürlich, dass das Gegengeschäft wie ein normaler Verlust erklärt wird (also nicht in Zeile 22, sondern Zeile 20/21 und 17*).

              *die Zeile 17 dürfte aber in der Aufstellung der Bank schon korrekt sein

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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