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Elstam

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    Elstam

    Hallihallo,

    da ich gezwungen bin meine Lohnabrechnung für Arbeitnehmer jetzt online zu tätigen, musste ich bei Elsterformular mich als Arbeitgeber und meine Arbeitnehmer registrieren.

    Meine Arbeitnehmer habe ich am 7. Oktober diesen Jahres angelemdet.

    Der Status der Anmeldung lautet: "In Anmeldung"

    Was passiert denn eigentlich, wenn die Anmeldung erfolgt ist? Kann man dann die Lohnabrechnung ist Elster Forular erledigen oder muss ich mir dann noch eine Software kaufen. Oder gibts es Freeware?

    Falls meine Frage hier an falscher Stelle gestellt ist, bitte ich die Mods und oder Admins um Verschiebung des Beitrags.

    Herzlichen Dank für zahlreiche Antworten.

    Gruss Tom

    #2
    AW: Elstam

    Die Anmeldung als Arbeitgeber im ElsterOnlinePortal dient ausschliesslich dazu, dass Sie dann die für den Steuerabzug notwendigen Daten abrufen können (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale), also Steuerklasse, Zahl der Kinder, Konfessionsangehörigkeit).

    Die Lohnabrechnung können Sie nicht mit Elsterformular und auch nicht im ElsterOnlinePortal machen. Sie müssen dazu auf im freien Markt erhältliche Lohnabrechnungsprogramme zurückgreifen.

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      #3
      AW: Elstam

      Herzlichen Dank!

      Gibt es denn Empfehlungen? Ich habe nur zwei Arbeitnehmer und habe die Abrechnung bisher immer auf einem Vordruck handschriflich getätigt.

      Ich brauche also nix tolles. Ich muss aber, wenn ich es richtig verstehe dem Gesetzgeber rechnung tragen und mir so eine blöde Software kaufen!

      Ich bitte um Empfehlungen!

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        #4
        AW: Elstam

        Nein. Die Lohnsteuervoranmeldungen können Sie mit dem kostenlosen Steuerprogramm der Finanzverwaltung fertigen. Aus dem Programm heraus übermitteln Sie die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung, damit ist alles erledigt. Und für die Datenübermittlung können Sie das gleiche Zertifikat verwenden wie für ELSTAM.

        Hier ein Link, mit dem Sie das kostenlose Steuerprogramm der Finanzverwaltung Elsterformular herunterladen können:

        https://www.elster.de/elfo_down4.php?who=20111203

        Hier ein Link, in dem die Datenübermittlung mit Elsterformular beschrieben wird:

        http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/pb/,Lde/Datenuebermittlung+mit+Elsterformular/?LISTPAGE=343586

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          #5
          AW: Elstam

          hmm... soll heissen:

          Wenn ich über Elsterformular den Arbeitnehmer ordentlich anmelde und meine Lohnsteuervoranmeldung über Elsterformular mache, habe ich meine Pflicht erfüllt?

          Ich brauche kein extra Programm für die Lohnabrechnung?

          Das wäre ja einfach!

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            #6
            AW: Elstam

            Zitat von Tom50354 Beitrag anzeigen
            hmm... soll heissen:

            Wenn ich über Elsterformular den Arbeitnehmer ordentlich anmelde und meine Lohnsteuervoranmeldung über Elsterformular mache, habe ich meine Pflicht erfüllt?

            Ich brauche kein extra Programm für die Lohnabrechnung?

            Das wäre ja einfach!
            Genau.
            Wobei folgendes noch anzumerken ist:
            - Die ELSTAM müssen meines Wissens monatlich abgerufen werden, da du ja prüfen musst, ob die ELSTAM sich geändert haben.
            -Die Lohnsteuerbescheinigung muss am Jahresende auch elektronisch übermittelt werden, und dann ausgedruckt und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden (wie bisher auch).
            Mfg

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              #7
              AW: Elstam

              Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
              Genau.
              Wobei folgendes noch anzumerken ist:
              - Die ELSTAM müssen meines Wissens monatlich abgerufen werden, da du ja prüfen musst, ob die ELSTAM sich geändert haben.
              Nicht die ELStAM sind monatlich abzurufen sondern etwaige Änderungslisten. D.h. wenn sich bei keinem der Arbeitnehmer etwas ändert, gibts nur einen Hinweis, dass keine Änderungen vorliegen. Der Abruf ist dann entbehrlich, wenn man sich die Mailbenachrichtigung hierzu im ElsterOnlinePortal aktiviert (Voreinstellung ist seit Sommer auf inaktiv). Dann bekommt man automatisch eine Benachrichtigung ins EOP, in der drin steht ob Änderungen vorliegen die abzurufen sind oder nicht.

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