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Steuererklärung: 1/2 Jahr Ausbildung, 3 Monate arbeitslos, ab dann selbständig

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    Steuererklärung: 1/2 Jahr Ausbildung, 3 Monate arbeitslos, ab dann selbständig

    Huhu,

    folgende Problematik: ich hab mich im Oktober 2011 selbständig gemacht, das aber ziemlich naiv. Nun häng ich ich hier und stehe vor der Frage, welche Anlage ich wählen muss. G oder S? Und was brauch ich noch? An sich dachte ich, dass ich jmd an der Hand hätte, der das für mich erledigt, dem war aber nicht so und nun häng ich zeitlich hinterher. Wichtig zu wissen ist, dass ich mein Gewerbe 2012 schon wieder abgemeldet habe und binnen des "Arbeitszeitraumes" auch sogut wie keine Einnahmen hatte, stattdessen nur Ausgaben. Laut Gewerbeanmeldung hab ich die Dienstleistung nur nebenerwerblich ausgeübt (k.A., ob das relevant ist, bewusst war mir das nicht, denn es war für mich quasi hauptberuflich), FA schreibt, ich sei als Kleinunternehmer §19 gemeldet. ARGH!! Googlen hat mich zwar etwas weiter gebracht, aber scheinbar bin ich dennoch zu beschrenkt, um aus dem Wirrwarr an Infos das herauskristallisieren zu könnnen, was für mich von Bedeutung ist.
    Hinzu kommt, dass ich in meinem bisherigen Leben noch nie eine Steuererklärung machen musste und dementsprechend sowieso Neuling auf diesem Gebiet bin.
    Was mich zum letzten Punkt bringt: wie geht das Ganze von statten, wenn sich das Jahr 2011 aus versch. "Tätigkeiten" zusammensetzt? Wie im Betreff schon erwähnt, war ich erst in einer Ausbildung, die im Juni beendet wurde, danach Arbeitslosenlücke bishin zur Selbständigkeit.

    Bitte helft mir! Danke und bis bald hoffentlich

    E.

    #2
    AW: Steuererklärung: 1/2 Jahr Ausbildung, 3 Monate arbeitslos, ab dann selbständig

    Wenn sie ein Gewerbe an- und abgemeldet haben, dürften auch gewerbliche Einkünfte vorliegen, also Anlage G. Anlage S ist für Freiberufler, Künstler etc.

    Wenn Sie daneben noch Arbeitnehmer waren, brauchen Sie halt noch die Anlage N. Auch das ALG I muss angegeben werden.

    Kleinunternehmer § 19 bezieht sich auf Umsatzsteuer. Hat mit Einkommensteuer zunächst nichts zu tun.

    Letztlich müssen sie jetzt in einer Anlage zur Steuererklärung (kann formlos oder die Anlage EÜR sein) alle Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Jahres gegenüber stellen. Der Saldo ist dann Gewinn oder Verlust und kommt in Anlage G.

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