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steuerfreier Teil der Rente

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    steuerfreier Teil der Rente

    bei der Berechnung des steuerfreien Teils der Rente wird der 50%-Anteil berücksichtigt, der ab dem Jahr , das dem rentenbeginn (in meinem Fall 2006) folgt. Die in den Folgejahren darüber hinausgehenden höheren Beträge der Rente werden voll versteuert. Leider berücksichtigt das Elster-Formular den einmal festgesetzen Betrag wie oben beschrieben nicht, was zur Fehlberechnung der Rente führt.
    Sind an dieser Stelle Verbesserungen in Sicht?

    #2
    AW: steuerfreier Teil der Rente

    Hallo,

    was hast du in Zeile 6 Anlage R eingegeben.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: steuerfreier Teil der Rente

      Hallo FIGUL,
      in Zeile 6 Anlage R habe ich den tatsächlich erhaltenen Jahresbetrag der Rente eingegeben und weiter in Zeile 7 den Beginn der Rente 1.8.2005

      Kommentar


        #4
        AW: steuerfreier Teil der Rente

        Ich kenn mich ja mit der Anlage R nicht aus. Aber wenn ich mir den Vordruck angucke, dann kommt ja offenbar der Jahresbetrag der Rente in Zeile 5, und in Zeile 6 lediglich der Rentenanpassungsbetrag ...

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          #5
          AW: steuerfreier Teil der Rente

          Zitat von martinus52531 Beitrag anzeigen
          bei der Berechnung des steuerfreien Teils der Rente wird der 50%-Anteil berücksichtigt, der ab dem Jahr , das dem rentenbeginn (in meinem Fall 2006) folgt. Die in den Folgejahren darüber hinausgehenden höheren Beträge der Rente werden voll versteuert. Leider berücksichtigt das Elster-Formular den einmal festgesetzen Betrag wie oben beschrieben nicht, was zur Fehlberechnung der Rente führt.
          Sind an dieser Stelle Verbesserungen in Sicht?

          Hallo martinus52531,

          lesen Sie bitte zu Ihrem Thema hier im Forum die Beiträge ff.:

          E L S T E R - S T E U E R B E R E C H N U N G - Rentenanpassungsbetrag ?


          gez. Hagen - Gronert

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            #6
            AW: steuerfreier Teil der Rente

            Danke für die hilfreichen Hinweise. Ich habe jetzt kapiert. Ich muss den Rentenanpassungsbetrag (=Rente 2012 - Rente 2006) in Zeile 6 eintragen, dann klappt's. Dummerweise gibt es aber keine Hinweise darauf.

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              #7
              AW: steuerfreier Teil der Rente

              Zitat von martinus52531 Beitrag anzeigen
              Danke für die hilfreichen Hinweise. Ich habe jetzt kapiert. Ich muss den Rentenanpassungsbetrag (=Rente 2012 - Rente 2006) in Zeile 6 eintragen, dann klappt's. Dummerweise gibt es aber keine Hinweise darauf.
              Hallo martinus52531,

              es gibt ein Hinweis von:

              Mitteilung von: Deutsche Rentenversicherung Bund!

              In der ~ Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt ~ steht der Hinweis:

              ~ im Rentenbetrag enthaltener Rentenanpassungsbetrag ~ ~~~~ € Betrag ~
              ( einzutragen in die Anlage R, Zeile 6 )

              gez. Hagen - Gronert

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                #8
                AW: steuerfreier Teil der Rente

                Zitat von martinus52531 Beitrag anzeigen
                bei der Berechnung des steuerfreien Teils der Rente wird der 50%-Anteil berücksichtigt, der ab dem Jahr , das dem rentenbeginn (in meinem Fall 2006) folgt. Die in den Folgejahren darüber hinausgehenden höheren Beträge der Rente werden voll versteuert. Leider berücksichtigt das Elster-Formular den einmal festgesetzen Betrag wie oben beschrieben nicht, was zur Fehlberechnung der Rente führt.
                Sind an dieser Stelle Verbesserungen in Sicht?

                Hallo martinus53531,

                die in den Folgejahren darüber hinausgehenden höheren Beträge der Rente
                werden bei mir ~ n i c h t ~ voll versteuert.

                ( Nachweis: meine Einkommensteuer-Bescheide vom FA )

                gez. Hagen - Gronert

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                  #9
                  AW: steuerfreier Teil der Rente

                  Es kommt darauf an, um welche rente es sich handelt.

                  Auszug aus Wikipedia:

                  Leibrenten aus privaten Rentenversicherungsverträgen, bei denen es sich weder um Riesterrenten noch um Basisrenten handelt, sowie aus Direktversicherungen nach § 40 b EStG unterliegen auch weiterhin der Besteuerung mit dem Ertragsanteil. Der Ertragsanteil ist je nach Alter bei Rentenbeginn unterschiedlich hoch und beträgt zwischen 59 % (Rentenbeginn 1 Jahr) und 1 % (Rentenbeginn 97 Jahre).
                  Mfg

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                    #10
                    AW: steuerfreier Teil der Rente

                    Zitat von bobobaer
                    Jaja, in Idar-Oberstein gilt halt ein anderes EStG.
                    Hallo bobobaer,

                    eigentlich wollte ich ja nach ~ Mannheim ~ umsiedeln, meine frühere Heimat;
                    aber hier in ~ IDAR - OBERSTEIN ~ bleibe ich gerne
                    wegen der Privilegien. ~ ))) ~

                    Anmerkung: lat. Privilegium = Ausnahmegesetz, Vorrecht

                    Schönen Tag noch
                    ~Hagen-Gronert~
                    Zuletzt geändert von ; 28.10.2013, 21:25. Grund: Design optimiert bei Signatur

                    Kommentar


                      #11
                      AW: steuerfreier Teil der Rente

                      Beitrag von ~~~~~~~~~~ b o b o b a e r ~~~~~~~~~~~~:

                      Quelle: ElsterOnline - Portal ~ Thema: ~~~~~~~~~~~~~~~:

                      ~ Umsatzsteuer - Identifikationsnummer als Kleinunternehmer ~

                      ~ Seite 2 > Beitrag Nummer 13 > vom 08.11.2013 > 09:01 Uhr


                      ~ Z i t a t ~ von b o b o b a e r ~ :
                      ~ [Der Auffassung, dass Hagen-Gronerts Beiträge nett gemeint, aber meistens
                      ~ wenig hilfreich sind, trete ich bei.] ~

                      ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

                      ~ Antwort ~ von b o b o b a e r ~ zum Thema:

                      ~ steuerfreier Teil der Rente ~

                      ~
                      Zitat von bobobaer
                      Jaja, in Idar-Oberstein gilt halt ein anderes EStG. ~
                      ~~~~~~~~~~~~~~~~~ b o b o b a e r !!!!!!!!!!!!! ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

                      ? ? ? ? ? ? ? ? ? Ist Ihr obiger Beitrag eine hilfreiche Antwort ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: steuerfreier Teil der Rente

                        Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
                        die in den Folgejahren darüber hinausgehenden höheren Beträge der Rente
                        werden bei mir ~ n i c h t ~ voll versteuert.
                        Hagen, ich fürchte Du tust Dir keinen Gefallen, wenn Du jetzt alle Kommentare zu Deinen Antworten aufstöberst

                        Ich will auch oft der Beste sein und geb ganz schnell eine gaanz tolle Antwort, die sich im Nachhinein als ziemlich daneben herausstellt. Auf der anderen Seite gibt es hier Leute, die fast immer wirklich tolle Antworten geben, und ich wunder mich, woher sie die Zeit dazu nehmen.

                        Aber sie helfen, und dafür ist das Forum da!

                        Schöne Grüße

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                          #13
                          AW: steuerfreier Teil der Rente

                          Ich gebe L. E. Fant 100% Recht!

                          P.S. Grabenkämpfe gehören in PN, nicht in jedes öffentliche Froum (Unterforum), ich mag schon kaum mehr lesen was neu ist!
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                            #14
                            AW: steuerfreier Teil der Rente

                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Hagen, ich fürchte Du tust Dir keinen Gefallen, wenn Du jetzt alle Kommentare zu Deinen Antworten aufstöberst

                            Ich will auch oft der Beste sein und geb ganz schnell eine gaanz tolle Antwort, die sich im Nachhinein als ziemlich daneben herausstellt. Auf der anderen Seite gibt es hier Leute, die fast immer wirklich tolle Antworten geben, und ich wunder mich, woher sie die Zeit dazu nehmen.

                            Aber sie helfen, und dafür ist das Forum da!

                            Schöne Grüße
                            Guten Tag L. E. Fant,

                            ich möchte in diesem Forum auch mithelfen. Wenn ich nicht mehr erwünscht
                            bin, verschwinde ich ganz schnell hier.

                            Mit freundlichen Grüßen
                            ~~~~ H a g e n ~~~~

                            Kommentar


                              #15
                              AW: steuerfreier Teil der Rente

                              Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                              Ich gebe L. E. Fant 100% Recht!

                              P.S. Grabenkämpfe gehören in PN, nicht in jedes öffentliche Froum (Unterforum), ich mag schon kaum mehr lesen was neu ist!

                              Hallo stiller,

                              ich werde hier öffentlich angegriffen, von ELSTER-TESTER und BOBOBAER.
                              Meine Verteidigung erfolgt öffentlich.

                              Mit freundlichen Grüßen
                              ~~~~ H a g e n ~~~~

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