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Auslandsflüge - Steuerbeträge

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    Auslandsflüge - Steuerbeträge

    Hallo,

    folgende zwei Fragen möchte ich gerne stellen:

    1) Welche Steuerbeträge werden bei einem Lufthansaflug (YQ, Y, RD?) zusammengerechnet, die als Vorsteuer gelten? (Geschäftsreise)

    2) Die Bezahlung des Tickets wurde durch Paypal durchgeführt und nicht unter meinem Namen. Wie ist hier vorzugehen? (Einzelunternehmer)

    Grüße,

    #2
    AW: Auslandsflüge - Steuerbeträge

    Alle deutschen Umsatzsteuern sind als Vorsteuer abziehbar. Es muss also auch die deutsche Steuernummer oder USt-ID-Nummer des Leistungserbringers auf der Rechnung stehen. Siehe auch Deine vorherige Frage: https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?36804-Gesch%E4ftsreise-Steuerr%FCcknahme&p=164493#post164493

    Bei der Umsatzsteuer ist es vor allem wichtig, dass Du eine Rechnung hast, die auf Deinen Namen lautet. Lautet sie auf einen anderen, dann müsstest Du sie berichtigen lassen. Das ist natürlich nur möglich, wenn für den Leistungserbringer von vornherein erkennbar war, dass Du der Auftraggeber bist.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 31.10.2013, 17:10.

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