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Steuererklärung für bereits verstorbene

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    Steuererklärung für bereits verstorbene

    Hallo,

    ich hoffe hier ein wenig Hilfe und Information zu bekommen. Leider bin ich nicht wirklich erfahren. Aber ich frag einfach mal.

    Mein Mann wurde vom Finanzamt aufgefordert eine Steuerklärung für seine Eltern abzugegeben, für das Jahr 2012.
    2012 ist seine Mutter verstorben, sein Vater 8 Monate später 2013.

    Wenn wir jetzt diese Anträge ausfüllen. Sollen wir dann die Namen der Eltern angeben oder den meines Mannes? Dort kann ich im Vordruck nicht eintragen das sie bereits verstorben sind?

    Und ausserdem wäre da noch die Frage, mein Schwiegervater hat damals eine Lebensversicherung auszgezahlt bekommen, davon wurde dann die Beerdigung bezahlt und es gab noch ein Restguthaben. Wo trägt man diese Versicherung ein?

    Ich hoffe das mir jemand helfen kann und sage schonmal danke :-)

    Liebe Grüße
    Nicole

    #2
    AW: Steuererklärung für bereits verstorbene

    Zitat von Beso80 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich hoffe hier ein wenig Hilfe und Information zu bekommen. Leider bin ich nicht wirklich erfahren. Aber ich frag einfach mal.

    Mein Mann wurde vom Finanzamt aufgefordert eine Steuerklärung für seine Eltern abzugegeben, für das Jahr 2012.
    2012 ist seine Mutter verstorben, sein Vater 8 Monate später 2013.

    Wenn wir jetzt diese Anträge ausfüllen. Sollen wir dann die Namen der Eltern angeben oder den meines Mannes? Dort kann ich im Vordruck nicht eintragen das sie bereits verstorben sind?

    Und ausserdem wäre da noch die Frage, mein Schwiegervater hat damals eine Lebensversicherung auszgezahlt bekommen, davon wurde dann die Beerdigung bezahlt und es gab noch ein Restguthaben. Wo trägt man diese Versicherung ein?

    Ich hoffe das mir jemand helfen kann und sage schonmal danke :-)

    Liebe Grüße
    Nicole

    Hallo Nicole,

    IMHO, ich würde das mir von meiner/m Sachbearbeiter -in/er vom FA erklären
    lassen.

    gez. Hagen - Gronert

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      #3
      AW: Steuererklärung für bereits verstorbene

      Warum hat das Finanzamt Deinen Mann angeschrieben? Kann es sein dass die schon Bescheid wissen?

      Wenn nicht, dann würde ich den Vornamen um das Todesdatum erweitern. Dann hieß der Vater halt z. B. Friedrich +17.03.2013 oder so.

      Eine ausbezahlte Lebensversicherung gehört meiner Meinung nach grundätzlich nicht in eine Einkommensteuererklärung.

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        #4
        AW: Steuererklärung für bereits verstorbene

        Hallo,

        die Namen der Eltern. Es ist doch die Steuererklärung der Eltern.

        Für die Erklärung 2012 würde ich erwähnen, dass der Vater 2013 verstorben ist. Eventuell Kopie Totenschein.
        Die Versicherung wurde ja erst im Jahr 2013 beim Tode des Vaters ausbezahlt.
        Erstens ist das nicht relevant für 2012 und zweitens gehört sie sowieso nicht in die Einkommensteuererklärung

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Steuererklärung für bereits verstorbene

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          die Namen der Eltern. Es ist doch die Steuererklärung der Eltern.

          Für die Erklärung 2012 würde ich erwähnen, dass der Vater 2013 verstorben ist. Eventuell Kopie Totenschein.
          Die Versicherung wurde ja erst im Jahr 2013 beim Tode des Vaters ausbezahlt.
          Erstens ist das nicht relevant für 2012 und zweitens gehört sie sowieso nicht in die Einkommensteuererklärung

          Gruß FIGUL

          Hallo FIGUL,

          IMHO ist die Versicherungsangelegenheit ein Fall für die Erbschaftsteuererklärung,
          gell?

          Mit freundlichen Grüßen
          H a g e n - G r o n e r t

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            #6
            AW: Steuererklärung für bereits verstorbene

            Hallo,

            >>>IMHO ist die Versicherungsangelegenheit ein Fall für die Erbschaftsteuererklärung,
            gell?

            Das kommt darauf an, wer Versicherungsnehmer war (die Lebensversicherung kann zum Erbe gehören, oder auch nicht).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Steuererklärung für bereits verstorbene

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo,

              >>>IMHO ist die Versicherungsangelegenheit ein Fall für die Erbschaftsteuererklärung,
              gell?

              Das kommt darauf an, wer Versicherungsnehmer war (die Lebensversicherung kann zum Erbe gehören, oder auch nicht).

              Stefan
              Hallo reckoner,

              schönen Dank für die Info. Also, wenn der verstorbene Schwiegervater eine
              Lebensversicherung ausbezahlt bekommen hat, und damit seine
              Beerdigungskosten finanziert wurden, wäre IMHO das Restguthaben
              eine Erbschaft, für die eine Erbschaftssteuerklärung fällig wird???

              Mit freundlichen Grüßen
              H a g e n - G r o n e r t

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                #8
                AW: Steuererklärung für bereits verstorbene

                Hallo,

                >>>Also, wenn der verstorbene Schwiegervater eine
                Lebensversicherung ausbezahlt bekommen hat, und damit seine
                Beerdigungskosten finanziert wurden, wäre IMHO das Restguthaben
                eine Erbschaft, für die eine Erbschaftssteuerklärung fällig wird???

                Das Restguthaben auf jeden Fall. Ansonsten ist mir nicht ganz klar, wessen Beerdigung denn damit gezahlt wurde (Mutter, Vater oder beide, das Grab dürfte ja beispielsweise für beide sein), man muss beide Fälle getrennt sehen (dabei gibt es - wenn ich mich nicht täusche - auch noch Sonderbedingungen, die eine Doppelbesteuerung unterbinden sollen, das hat dann mit dem Abstand der Todesfälle zu tun).

                Eine Beerdigung zahlt jedenfalls nie der Verstorbene, sondern die Hinterbliebenden/Erben (aber durchaus aus dem geerbten Vermögen - und die Erben können diese Kosten natürlich auch wieder bei der Erbschaftsteuererklärung absetzen - indirekt zahlt der Verstorbene es also oft doch selber).

                Das Thema ist auch nicht so meine Baustelle, ich kenne vor allem den Ratschlag, bei einer Lebensversicherung anstatt sich selber einen Hinterbliebenden als Versicherungsnehmer einzusetzen. Und deshalb hatte ich das angemerkt.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Steuererklärung für bereits verstorbene

                  Hallo reckoner,

                  Ihre einwandfreie Erklärung habe ich gelesen; in allen Punkten Ihrer präzisen
                  Darstellung, bin ich der gleichen Meinung.
                  Heute Abend habe ich in diesem Fall mit einem Freund darüber gesprochen.
                  Wie Sie es erklärten, so hat er auch die entsprechende Versicherung
                  auf seine Kinder abgeschlossen.

                  Herzlichen Dank für Ihre Bemühung und Ihre hilfreiche Antwort.

                  Mit freundlichen Grüßen
                  H a g e n - G r o n e r t

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                    #10
                    AW: Steuererklärung für bereits verstorbene

                    Hallo,

                    also erstmal vielen lieben Dank für die vielen Antworten. Das ist ja ein nicht ganz so einfaches Thema *puh*.

                    Um es nochmal genauer zu erklären. Die Mutter meines Mannes verstarb 5/2012, dann wurde an den Mann ( also Vater meines Mannes ) die Lebensversicherung der Ehefrau ausgezahlt. Davon wurde dann die Beerdigung gezahlt und ein Rasengrab, kein Doppelgrab.
                    Der Vater meines Mannes hatte auch eine Lebensversicherung diese wurde dann an meinen Mann, alleinigen Erben ausgezahlt. Der Vater meines Mannes verstarb 8 Monate nach seiner Frau im 1/2013.

                    Vielleicht müssen wir damit doch zum Steuerberater gehen, ich dachte wir bekommen das auch so hin. Unsere Unterlagen geben wir auch immer ab da wir da nicht so wirklich durchtsteigen. Aber meine Schwiegereltern haben bisher immer nachzahlen müssen, so gehen wir davon aus das es nun auf uns auch zu kommt. Naja und dann noch ein Steuerberater, ganz schön hohe Kosten.

                    Vielen Dank erstmal für eure Hilfe.


                    Nicole

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                      #11
                      AW: Steuererklärung für bereits verstorbene

                      Zitat von Beso80 Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      also erstmal vielen lieben Dank für die vielen Antworten. Das ist ja ein nicht ganz so einfaches Thema *puh*.

                      Um es nochmal genauer zu erklären. Die Mutter meines Mannes verstarb 5/2012, dann wurde an den Mann ( also Vater meines Mannes ) die Lebensversicherung der Ehefrau ausgezahlt. Davon wurde dann die Beerdigung gezahlt und ein Rasengrab, kein Doppelgrab.
                      Der Vater meines Mannes hatte auch eine Lebensversicherung diese wurde dann an meinen Mann, alleinigen Erben ausgezahlt. Der Vater meines Mannes verstarb 8 Monate nach seiner Frau im 1/2013.

                      Vielleicht müssen wir damit doch zum Steuerberater gehen, ich dachte wir bekommen das auch so hin. Unsere Unterlagen geben wir auch immer ab da wir da nicht so wirklich durchtsteigen. Aber meine Schwiegereltern haben bisher immer nachzahlen müssen, so gehen wir davon aus das es nun auf uns auch zu kommt. Naja und dann noch ein Steuerberater, ganz schön hohe Kosten.

                      Vielen Dank erstmal für eure Hilfe.


                      Nicole
                      Hallo Nicole,

                      danke schön für die präzise Erklärung. IMHO ist das ein Fall für die
                      Erbschaftssteuerklärung. Es muss auch noch eine Steuererklärung für
                      seine Eltern erstellt werden. ( Lt. Schreiben vom FA )

                      Man kann alle Steuererklärungen selber erstellen. Leider ist es für
                      Unerfahrene Stpfl. *** puh *** ein nicht ganz so einfaches Thema.

                      Nicole, ich darf Ihnen hier keine Steuerberatung anbieten. Wenn Sie es sich
                      nicht zutrauen, diese Steuerangelegenheit selbst zu erledigen, muss
                      eine professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden.

                      gez. Hagen - Gronert

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                        #12
                        AW: Steuererklärung für bereits verstorbene

                        Rein vorsichtshalber noch einmal einen anderen Gedanken, der gerne übersehen wird: Wer war denn konkret Erbe der Mutter und dann später des Vaters ? Wenn Ihr Mann Einzelkind war und kein Testament existiert, passt es natürlich, dass Ihr Mann Alleinerbe wäre und daher die Steuererklärung machen darf oder muss. Wenn aber noch Jemand Anderes drinnen hängt, muss der AUCH mitmachen ...
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Steuererklärung für bereits verstorbene

                          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                          Rein vorsichtshalber noch einmal einen anderen Gedanken, der gerne übersehen wird: Wer war denn konkret Erbe der Mutter und dann später des Vaters ? Wenn Ihr Mann Einzelkind war und kein Testament existiert, passt es natürlich, dass Ihr Mann Alleinerbe wäre und daher die Steuererklärung machen darf oder muss. Wenn aber noch Jemand Anderes drinnen hängt, muss der AUCH mitmachen ...

                          Hallo Picard777,

                          Ihr anderer Gedanke ist eine gute Ergänzung, und muss selbstverständlich
                          bei den Überlegungen der notwendigen geplanten Maßnahmen einbezogen
                          werden. ( betr. Erbengemeinschaft, evtl. existierendes Testament )

                          Mit freundlichen Grüßen
                          H a g e n - G r o n e r t

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