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Steuerfreier Teil der Rente

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    Steuerfreier Teil der Rente

    Ich habe in der Anlage R (Steuerpflichtiger Ehemann) bei den Leibrenten in Zeile 5 den Rentenbetrag eingetragen, in Zeile 6 den Anpassungsbetrag und in Zeile 7 den Beginn der Rente.
    Beginn der Rente war 01.11.209, damit wurde damals ein Steuerfreier Anteil der Rente errechnet.
    Bei meiner Berechnung für 2012 über Einkommensteuer mit ElsterFormular wurde ein steuerfreier Teil der Rente ausgewiesen, der nicht mit dem anerkannten steuerfreien Anteil von 2009 übereinstimmt. Im erhaltenen Steuerbescheid des FA steht nun wieder der Betrag von 2009. Somit müsste das Berechnungsprogramm dahingehend verändert werden, dass man selbst den ursprünglichen ,festgeschriebenen steuerfreien Anteil der Rente eintragen kann.

    #2
    AW: Steuerfreier Teil der Rente

    Dann hast du beim Anpassungsbetrag einen falschen Betrag eingetragen.
    Das Berechnungsprogramm rechnet richtig.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerfreier Teil der Rente

      Zitat von raketenfischer Beitrag anzeigen
      Ich habe in der Anlage R (Steuerpflichtiger Ehemann) bei den Leibrenten in Zeile 5 den Rentenbetrag eingetragen, in Zeile 6 den Anpassungsbetrag und in Zeile 7 den Beginn der Rente.
      Beginn der Rente war 01.11.209, damit wurde damals ein Steuerfreier Anteil der Rente errechnet.
      Bei meiner Berechnung für 2012 über Einkommensteuer mit ElsterFormular wurde ein steuerfreier Teil der Rente ausgewiesen, der nicht mit dem anerkannten steuerfreien Anteil von 2009 übereinstimmt. Im erhaltenen Steuerbescheid des FA steht nun wieder der Betrag von 2009. Somit müsste das Berechnungsprogramm dahingehend verändert werden, dass man selbst den ursprünglichen ,festgeschriebenen steuerfreien Anteil der Rente eintragen kann.
      Hallo raketenfischer,

      in meiner Steuerberechnung durch das Berechnungsprogramm mit ElsterFormular
      wurde der ~ festgeschriebene steuerfrei Anteil ~ korrekt ausgewiesen. Der
      Rentenanpassungsbetrag wird durch das Berechnungsprogramm nicht
      berücksichtigt.

      Durch die korrekten Eingaben in Anlage R, berechnet das
      Berechnungsprogramm automatisch den korrekten ~ festgeschriebenen
      steuerfreien Anteil ~ und wird auch entsprechend ausgewiesen.

      gez. Hagen - Gronert
      Zuletzt geändert von ; 01.11.2013, 15:29. Grund: Zeilenumbruch korrigiert

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        #4
        AW: Steuerfreier Teil der Rente

        Hallo,

        >>>Somit müsste das Berechnungsprogramm dahingehend verändert werden, dass man selbst den ursprünglichen ,festgeschriebenen steuerfreien Anteil der Rente eintragen kann.

        Wieso sollte denn wieder mal die Software falsch liegen? (tut sie definitiv nicht - der Fehler sitzt - wie so oft - VOR dem PC)
        Und leider wird ja nicht einmal gefragt, was eventuell falsch eingetragen wurde, sondern gleich die Schuld bei anderen gesucht.

        Übrigens kommt speziell bei diesem Problem immer wieder dieser Vorwurf, erst vor ein paar Tagen gab es einen entsprechenden Thread - ich hab' da so meine Vermutung, warum das gerade im Zusammenhang mit dem Rentenanpassungsbetrag der Fall ist ...

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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