Ich habe in der Anlage R (Steuerpflichtiger Ehemann) bei den Leibrenten in Zeile 5 den Rentenbetrag eingetragen, in Zeile 6 den Anpassungsbetrag und in Zeile 7 den Beginn der Rente.
Beginn der Rente war 01.11.209, damit wurde damals ein Steuerfreier Anteil der Rente errechnet.
Bei meiner Berechnung für 2012 über Einkommensteuer mit ElsterFormular wurde ein steuerfreier Teil der Rente ausgewiesen, der nicht mit dem anerkannten steuerfreien Anteil von 2009 übereinstimmt. Im erhaltenen Steuerbescheid des FA steht nun wieder der Betrag von 2009. Somit müsste das Berechnungsprogramm dahingehend verändert werden, dass man selbst den ursprünglichen ,festgeschriebenen steuerfreien Anteil der Rente eintragen kann.
Beginn der Rente war 01.11.209, damit wurde damals ein Steuerfreier Anteil der Rente errechnet.
Bei meiner Berechnung für 2012 über Einkommensteuer mit ElsterFormular wurde ein steuerfreier Teil der Rente ausgewiesen, der nicht mit dem anerkannten steuerfreien Anteil von 2009 übereinstimmt. Im erhaltenen Steuerbescheid des FA steht nun wieder der Betrag von 2009. Somit müsste das Berechnungsprogramm dahingehend verändert werden, dass man selbst den ursprünglichen ,festgeschriebenen steuerfreien Anteil der Rente eintragen kann.
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