Hallo,
bei mir hat nun Elster im 2.Jahr hintereinander die beschränkt abziehbaren Sonderausgaben anders Berechnet als mein Finanzamt, da ich letztes Jahr insgesammt eine Rückzahlung hatte, ist es mir erst 2012 aufgefallen wo ich jetzt nachzahlungen von > 700€ habe.
Situation: ledig, 25, keine Kinder, Studentisch Versichert in GKV (d.h. ich Zahle meine Beiträge selbst)
Hier für 2012:
Ich habe Versicherungsbeträge von 2.927€
das setzt sich zusammen aus:
Zeile 4: 2.069€ Arbeitnehmeranteil (Z8. wären 2318€ AG-Anteil)
Zeile 18: 713€ KV
Zeile 21: 145€ PV
Zeile 11: NEIN da ich ja dafür keine Steuerfreien Zuschüsse vom AG erhalte
Elster Berechnet nun die vollen 2.927€ als beschränkt abziehbare Sonderausgabe
Das Finanzamt berechnet:
Summe der Versicherungsbeiträge . . . . . . . . . . 2.927
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.927
Vorwegabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.400
Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG . . . -2.400
verbleibende Versicherungsbeiträge. . . . . . . . . . 2.927
abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.334 . -1.334
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.593
davon 50 v.H. abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . 667 . . 667
Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen 2.001 . . . . . . 2.001
Was dann einen Unterschied von >900€ ausmacht
bei mir hat nun Elster im 2.Jahr hintereinander die beschränkt abziehbaren Sonderausgaben anders Berechnet als mein Finanzamt, da ich letztes Jahr insgesammt eine Rückzahlung hatte, ist es mir erst 2012 aufgefallen wo ich jetzt nachzahlungen von > 700€ habe.
Situation: ledig, 25, keine Kinder, Studentisch Versichert in GKV (d.h. ich Zahle meine Beiträge selbst)
Hier für 2012:
Ich habe Versicherungsbeträge von 2.927€
das setzt sich zusammen aus:
Zeile 4: 2.069€ Arbeitnehmeranteil (Z8. wären 2318€ AG-Anteil)
Zeile 18: 713€ KV
Zeile 21: 145€ PV
Zeile 11: NEIN da ich ja dafür keine Steuerfreien Zuschüsse vom AG erhalte
Elster Berechnet nun die vollen 2.927€ als beschränkt abziehbare Sonderausgabe
Das Finanzamt berechnet:
Summe der Versicherungsbeiträge . . . . . . . . . . 2.927
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.927
Vorwegabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.400
Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG . . . -2.400
verbleibende Versicherungsbeiträge. . . . . . . . . . 2.927
abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.334 . -1.334
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.593
davon 50 v.H. abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . 667 . . 667
Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen 2.001 . . . . . . 2.001
Was dann einen Unterschied von >900€ ausmacht
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