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Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

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    Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

    Ich möchte 2014 meine Kinder (3 und 5 Jahre alt) zweimal in der Woche von meinen Schwiegereltern betreuen lassen. Die Betreuung selbst soll nichts kosten, die Fahrkosten möchte ich meinen Schwiegereltern mit 0,30 Euro erstatten. Meine Schwiegereltern wohnen 75km entfernt.
    Kann ich mit meiner Schwiegermutter und meinem Schwiegervater jeweils einen separaten Betreuungsvertrag aufsetzen? Beiden sollen die Fahrtkosten einzeln erstattet werden. Mein Schwiegervater würde meine fünfjährige und meine Schwiegermutter meine dreijährige Tochter betreuen. Meine Schwiegereltern würden den Weg immer gemeinsam im Auto zurücklegen und beide Kinder auch gemeinsam in meinem Haus betreuen. Alleine würde es weder meine Schwiegermutter noch mein Schwiegervater schaffen die Betreuung für beide Kinder zu übernehmen. Ich werde 2014 keine Überweisung an meine Schwiegereltern machen können, im Vertrag wollen wir festhalten, dass ich die Fahrtkosten erst Ende 2015 zahlen muss.
    Folgende Fragen ergeben sich für mich:
    1. Kann ich die Betreuungskosten (genauer die Fahrtkosten) für jedes Kind einzeln abrechnen auch wenn meine Schwiegereltern immer eine Fahrgemeinschaft bilden?
    2. Welche Entfernung kann ich geltend machen, einfache Strecke oder Hin- und Rückweg (75km Entfernung von Haustür zu Haustür)?
    3. Wie müssen meine Schwiegereltern die Fahrtkostenerstattung versteuern?
    4. Welche Nachweise müssen geführt werden (Tankbelege, Nachweise über die tatsächlichen Betreuungstage)?
    5. Kann ich 2014 Betreuungskosten geltend machen auch wenn diese erst 2015 bezahlen werde (würde in den Verträgen die noch 2013 abgeschlossen werden entsprechend vereinbart)?
    6. Gibt es einen brauchbaren Mustervertrag?

    Vielen Dank, Ulli

    #2
    AW: Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

    Die Frage hat weder etwas mit einer elektronischen Steuererklärung noch mit Elsterformular zu tun. Darüber hinaus ist Steuerberatung hier nach dem Steuerberatungsgesetz nicht zulässig. Sie müssen sich daher leider an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater Ihres Urvertrauens wenden und ggf. im maßgeblichen Schreiben des Bundesfinanzministeriums wühlen:

    www.bundesfinanzministerium.de%2FContent%2FDE%2FDo wnloads%2FBMF_Schreiben%2FSteuerarten%2FEinkommens teuer%2F066_a.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3 D3&ei=FRB5UuHUB6nL4AT41IGICw&usg=AFQjCNGeHaipSzdYF UTbkJ0wGeNWZnRvsQ&bvm=bv.55980276,d.bGE

    Ergänzend noch:Maßgebend ist immer das ZAHLUNGSjahr, NICHT das Jahr, FÜR das gezahlt wird.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

      Hallo,

      >>>1. Kann ich die Betreuungskosten (genauer die Fahrtkosten) für jedes Kind einzeln abrechnen auch wenn meine Schwiegereltern immer eine Fahrgemeinschaft bilden?

      Natürlich nicht. Nicht für jedes Kind und auch nicht für jeden Betreuer, sondern nur für jedes Fahrzeug (und da gibt es ja nur eins); wir sprechen hier schließlich nicht von der Arbeitnehmer-Pendlerpauschale, sondern von Werbungskosten.


      >>>2. Welche Entfernung kann ich geltend machen, einfache Strecke oder Hin- und Rückweg (75km Entfernung von Haustür zu Haustür)?

      Hin- und Rückweg, 30 Cent pro Kilometer.


      >>>3. Wie müssen meine Schwiegereltern die Fahrtkostenerstattung versteuern?

      Ich würde mal vorschlagen, dass du ihnen die Fahrtkosten als Betreuungsaufwand zahlst. Diesen müssten sie dann versteuern, können aber ihre Werbungskosten (die Fahrtkosten) absetzen, macht unterm Strich wieder Null.
      Tipp: Um Liebhaberei von vorn herein auszuschließen kann es auch ruhig eine Kleinigkeit mehr sein.


      >>>4. Welche Nachweise müssen geführt werden (Tankbelege, Nachweise über die tatsächlichen Betreuungstage)?

      Die Betreuung ist imho schon dadurch bewiesen, dass die Großeltern das Einkommen daraus versteuern (egal, ob es am Ende dann wieder Null ist, s.o.).
      Bleiben die Fahrtkosten: Tankbelege sind da schon mal gut, am besten von Tankstellen auf der Strecke. Wenn man es ganz sicher haben will, dann sollte ein Fahrtenbuch geführt werden.


      >>>5. Kann ich 2014 Betreuungskosten geltend machen auch wenn diese erst 2015 bezahlen werde (würde in den Verträgen die noch 2013 abgeschlossen werden entsprechend vereinbart)?

      Nein, es gilt das Abflussprinzip.
      Und für die Großeltern übrigens auch das Zuflussprinzip (wenn sie 2015 das Geld bekämen, könnten sie die Fahrtkosten aus 2014 nicht mehr dagegen rechnen).


      >>>6. Gibt es einen brauchbaren Mustervertrag?

      Da musst du mal Google fragen, gibt es sicher.

      Stefan

      PS: Alles ohne Gewähr, ich beschreibe nur, wie ich als Praktiker es machen würde.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrtkostenerstattung bei Kinderbetreuung durch Großeltern

        Zitat von testbild Beitrag anzeigen
        Ich möchte 2014 meine Kinder (3 und 5 Jahre alt) zweimal in der Woche von meinen Schwiegereltern betreuen lassen. Die Betreuung selbst soll nichts kosten, die Fahrkosten möchte ich meinen Schwiegereltern mit 0,30 Euro erstatten. Meine Schwiegereltern wohnen 75km entfernt.
        Kann ich mit meiner Schwiegermutter und meinem Schwiegervater jeweils einen separaten Betreuungsvertrag aufsetzen? Beiden sollen die Fahrtkosten einzeln erstattet werden. Mein Schwiegervater würde meine fünfjährige und meine Schwiegermutter meine dreijährige Tochter betreuen. Meine Schwiegereltern würden den Weg immer gemeinsam im Auto zurücklegen und beide Kinder auch gemeinsam in meinem Haus betreuen. Alleine würde es weder meine Schwiegermutter noch mein Schwiegervater schaffen die Betreuung für beide Kinder zu übernehmen. Ich werde 2014 keine Überweisung an meine Schwiegereltern machen können, im Vertrag wollen wir festhalten, dass ich die Fahrtkosten erst Ende 2015 zahlen muss.
        Folgende Fragen ergeben sich für mich:
        1. Kann ich die Betreuungskosten (genauer die Fahrtkosten) für jedes Kind einzeln abrechnen auch wenn meine Schwiegereltern immer eine Fahrgemeinschaft bilden?
        2. Welche Entfernung kann ich geltend machen, einfache Strecke oder Hin- und Rückweg (75km Entfernung von Haustür zu Haustür)?
        3. Wie müssen meine Schwiegereltern die Fahrtkostenerstattung versteuern?
        4. Welche Nachweise müssen geführt werden (Tankbelege, Nachweise über die tatsächlichen Betreuungstage)?
        5. Kann ich 2014 Betreuungskosten geltend machen auch wenn diese erst 2015 bezahlen werde (würde in den Verträgen die noch 2013 abgeschlossen werden entsprechend vereinbart)?
        6. Gibt es einen brauchbaren Mustervertrag?

        Vielen Dank, Ulli

        Hallo Ulli,

        Zu 6.: Gucken Sie sich das einmal an, bei GOOGLE eingeben und ansehen:

        Muster - Betreuungsvertrag - VKKJ Kommunaler Kinder

        gez. Hagen - Gronert

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