Ich möchte 2014 meine Kinder (3 und 5 Jahre alt) zweimal in der Woche von meinen Schwiegereltern betreuen lassen. Die Betreuung selbst soll nichts kosten, die Fahrkosten möchte ich meinen Schwiegereltern mit 0,30 Euro erstatten. Meine Schwiegereltern wohnen 75km entfernt.
Kann ich mit meiner Schwiegermutter und meinem Schwiegervater jeweils einen separaten Betreuungsvertrag aufsetzen? Beiden sollen die Fahrtkosten einzeln erstattet werden. Mein Schwiegervater würde meine fünfjährige und meine Schwiegermutter meine dreijährige Tochter betreuen. Meine Schwiegereltern würden den Weg immer gemeinsam im Auto zurücklegen und beide Kinder auch gemeinsam in meinem Haus betreuen. Alleine würde es weder meine Schwiegermutter noch mein Schwiegervater schaffen die Betreuung für beide Kinder zu übernehmen. Ich werde 2014 keine Überweisung an meine Schwiegereltern machen können, im Vertrag wollen wir festhalten, dass ich die Fahrtkosten erst Ende 2015 zahlen muss.
Folgende Fragen ergeben sich für mich:
1. Kann ich die Betreuungskosten (genauer die Fahrtkosten) für jedes Kind einzeln abrechnen auch wenn meine Schwiegereltern immer eine Fahrgemeinschaft bilden?
2. Welche Entfernung kann ich geltend machen, einfache Strecke oder Hin- und Rückweg (75km Entfernung von Haustür zu Haustür)?
3. Wie müssen meine Schwiegereltern die Fahrtkostenerstattung versteuern?
4. Welche Nachweise müssen geführt werden (Tankbelege, Nachweise über die tatsächlichen Betreuungstage)?
5. Kann ich 2014 Betreuungskosten geltend machen auch wenn diese erst 2015 bezahlen werde (würde in den Verträgen die noch 2013 abgeschlossen werden entsprechend vereinbart)?
6. Gibt es einen brauchbaren Mustervertrag?
Vielen Dank, Ulli
Kann ich mit meiner Schwiegermutter und meinem Schwiegervater jeweils einen separaten Betreuungsvertrag aufsetzen? Beiden sollen die Fahrtkosten einzeln erstattet werden. Mein Schwiegervater würde meine fünfjährige und meine Schwiegermutter meine dreijährige Tochter betreuen. Meine Schwiegereltern würden den Weg immer gemeinsam im Auto zurücklegen und beide Kinder auch gemeinsam in meinem Haus betreuen. Alleine würde es weder meine Schwiegermutter noch mein Schwiegervater schaffen die Betreuung für beide Kinder zu übernehmen. Ich werde 2014 keine Überweisung an meine Schwiegereltern machen können, im Vertrag wollen wir festhalten, dass ich die Fahrtkosten erst Ende 2015 zahlen muss.
Folgende Fragen ergeben sich für mich:
1. Kann ich die Betreuungskosten (genauer die Fahrtkosten) für jedes Kind einzeln abrechnen auch wenn meine Schwiegereltern immer eine Fahrgemeinschaft bilden?
2. Welche Entfernung kann ich geltend machen, einfache Strecke oder Hin- und Rückweg (75km Entfernung von Haustür zu Haustür)?
3. Wie müssen meine Schwiegereltern die Fahrtkostenerstattung versteuern?
4. Welche Nachweise müssen geführt werden (Tankbelege, Nachweise über die tatsächlichen Betreuungstage)?
5. Kann ich 2014 Betreuungskosten geltend machen auch wenn diese erst 2015 bezahlen werde (würde in den Verträgen die noch 2013 abgeschlossen werden entsprechend vereinbart)?
6. Gibt es einen brauchbaren Mustervertrag?
Vielen Dank, Ulli
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