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Anlage G - Berechnung nicht möglich

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    Anlage G - Berechnung nicht möglich

    Hallo zusammen,

    ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Ich kämpfe gerade mit Anlage G für 2012.

    Mein Mann ist Mitunternehmer einer GbR. Nun habe ich in Zeile 8 den Namen der GbR, inkl. Steuernummer und den Gewinn eingetragen.
    In Zeile 15 (Bei 1. lt. Zeile 8) den Messbetrag und in 16 den Gewerbesteuerbetrag. Elster kann aber die Berechnung nicht vornehmen, weil in Anlage G zusätzliche Angaben zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG vorgenommen werden sollen.

    Kann mir vielleicht jemand verraten, was ich vergessen habe?
    Muss ich noch irgendwo zusätzliche Angaben machen?

    #2
    AW: Anlage G - Berechnung nicht möglich

    Vom Grundsatz her ist alles richtig. Wie lautet der genaue Fehlerhinweis und welche Felder auf der Anlage G sind farblich markiert?

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      #3
      AW: Anlage G - Berechnung nicht möglich

      Die genaue Fehlermeldung:

      "AHW Abbruch-Hinweise
      Anlage G (zusätzliche Angaben zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG): Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben zu den jeweiligen Summen der positiven Einkünfte aus den jeweiligen Einkunftsarten.

      DHW Dokumentations-Hinweise
      Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
      Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."

      Farblich markiert ist gar nichts. Die Plausibilitätsprüfung ist ohne Probleme durchgelaufen.

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        #4
        AW: Anlage G - Berechnung nicht möglich

        Der Hinweis bezieht sich nur auf die Steuerberechnung. Wenn Sie in der Plausibilitätsprüfung keinen Fehler erhalten haben bedeutet dies, dass Sie die Daten elektronisch an das Finanzamt übermitteln können. Sie erhalten lediglich vorweg keine interne Steuerberechnung, aber dafür ja den Steuerbescheid in Papierform des Finanzamts.

        Wenn Sie der Fehler in der Berechnung stört können Sie dies an die Elsterhotline weitermelden, damit diese sich darum kümmert und vielleicht auch im Interesse der anderen Elsternutzer versucht, den Fehler zu beheben.

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          #5
          AW: Anlage G - Berechnung nicht möglich

          Genau das stört mich leider, dass ich im Vorfeld keine Berechnung durchführen kann.
          Bei Selbstständigen wäre es schon von Vorteil, wenn man die ungefähre Zahl kennt, die man nachzahlen muss...

          Ich werde mich morgen mal mit der Hotline in Verbindung setzen, aber danke für die Antwort .

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            #6
            AW: Anlage G - Berechnung nicht möglich

            Wenn Sie sich mit der ElsterHotline in Verbindung setzen - am besten per e-Mail - kommen Sie am schnellsten weiter, wenn Sie der Hotline auch eine ZIP-Datei Ihrer Daten liefern. Sie können die ZIP-Datei erstellen, wenn Sie sich über alle Programme Elsterformular anzeigen lassen. Dort finden Sie im Untermenü auch den Programmpunkt "Elster-Hotline", mit dem die ZIP-Datei erstellt werden kann.

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              #7
              AW: Anlage G - Berechnung nicht möglich

              Zitat von Sab1980 Beitrag anzeigen
              Mein Mann ist Mitunternehmer einer GbR. Nun habe ich in Zeile 8 den Namen der GbR, inkl. Steuernummer und den Gewinn eingetragen.
              In Zeile 15 (Bei 1. lt. Zeile 8) den Messbetrag und in 16 den Gewerbesteuerbetrag. Elster kann aber die Berechnung nicht vornehmen, weil in Anlage G zusätzliche Angaben zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG vorgenommen werden sollen.

              Kann mir vielleicht jemand verraten, was ich vergessen habe?
              Nun Sie müssen natürlich Angaben in den Zeilen 21ff. machen, zB. in Zeile 22.
              Mindestens eine Null....
              mfg. - Kent

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