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vielleicht bei Werbungskosten Vermietung und Verpachtung, anteilig.
Ansonsten, siehe oben!
Gruß
Stiller
Gruss (S)stiller
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ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
Ein Haus, das selbstgenutzt ist, ist steuerrechtlich irrelevant. Wird das Haus dagegen - auch evtl. nur teilweise - fremdvermietet, sind die Einnahmen daraus zu versteuern. Ausgaben - evtl. auch nur anteilige - können dann jedoch abgesetzt werden, u. a. auch Zinsen und vor allem die Abschreibung.
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