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Anlage N S.1 Nr.11/22

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    Anlage N S.1 Nr.11/22

    Hallo,

    leider scheint meine Lohnsteuererklärung fehlerhaft zu sein, da sie die Plausibilitätsprüfung nicht übersteht. Allerdings weiß ich nicht warum und ich hoffe hier ist vielleicht jemand so freundlich mir weiterzuhelfen.

    Das Programm benennt zwei Fehler in den im Betreff genannten Zeilen.

    In Zeile 11 "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge", bemängelt Elster, dass der Wert "0" nicht zulässig sei. Allerdings habe ich diesen Wert dort nicht manuell eingetragen. Ich dachte, dass er diesen aus der Lohnsteuerbescheinigung bezieht?

    Zu Zeile 22 "Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass" sagt Elster mir "Anlage N: Eintrag fehlt! Bitte geben Sie die Felder gemeinsam ein. Beträge werden in der Lohnsteuer-Bescheinigung geändert." Wie er auf dieses Feld kommt, weiß ich beim besten Willen nicht, da ich im Inland arbeite.

    Falls dies hilfreich ist noch kurz zu meiner Person: Ich bin Kreisinspektoranwärter, also Beamter auf Widerruf und beziehe eine Waisenrente und habe daher auch die Anlage R ausgefüllt.

    Ich hoffe jemand kann mir evtl. einen Tipp geben, was ich falsch gemacht habe. Ich mache meine Lohnsteuererklärung zum 1. Mal und bin daher noch nicht so sehr mit der Materie vertraut. Vielen Dank im Voraus.

    Mfg

    #2
    AW: Anlage N S.1 Nr.11/22

    Grundsätzlich berücksichtigt das Programm nur Werte, die von Ihnen eingetragen wurden. Haben Sie evtl. weitere Angaben gemacht, die sich auf Versorgungsbezüge beziehen? Eine konkrete Äußerung zu Ihrem Problem kann m. E. nur getroffen werden, wenn Sie angeben, welche Zeilen Sie bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgefüllt haben. Das Grundproblem ist auch, dass Arbeitgeber teilweise auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung freiwillige Werte unter Kennzahlen ausweisen, die sich auf Versorgungsbezüge beziehen. Übernimmt man diese ungeprüft, kommt dieser Fehlerhinweis zustande.

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      #3
      AW: Anlage N S.1 Nr.11/22

      Es scheint daran gelegen zu haben, dass ich Positionen, die in meiner Lohnsteuerbescheinigung mit dem Wert 0,00 angegeben waren, auch in Elster mit dem Wert "0,00" übernommen habe.
      Hier hätten die Felder aber anscheinend einfach komplett leer bleiben müssen. Dies war mir leider nicht bewusst. Nun wird kein Fehler mehr angezeigt.
      Mir kommt zwar der Rückerstattungsbetrag, der nun bei Vorab - Berechnung herauskommt, etwas niedrig vor, aber evtl. hab ich auch einfach zu viel erwartet. Es sollen etwas mehr als 70€ sein, bei einer gezahlten Lohnsteuer von knapp 280€ und knapp 11.900€ Bruttoarbeitslohn.


      Mfg

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