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Hilfe bei Anrechenbarkeit von Zweitausbildung (Studium)

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Hilfe bei Anrechenbarkeit von Zweitausbildung (Studium)

    ich würde das als Fortbildungskosten ab Zeile 45 (Vordruck 2012) eintragen. Mehraufwendungen für Verpflegung ab Zeile 52 (steht dran). Afa Computer monatlich als Arbeitsmittel (Zeile 42).

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  • Left-Handed-Cat
    antwortet
    AW: Hilfe bei Anrechenbarkeit von Zweitausbildung (Studium)

    Weiß denn hier keiner rat? Vor Allem: wenn nicht hier wo dann...?
    Geht doch nur um die Zeilen wo das wie rein muss.

    Cat

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  • Hilfe bei Anrechenbarkeit von Zweitausbildung (Studium)

    Hallo liebes Forum,

    als Student an einer Universität möchte ich meine Zweitausbildung mittels Steuervortrag gern steuerlich geltend machen. Doch bei einigen Posten weiß ich nicht in welche Zeile ich diese in Anlage N eintragen muss. Ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen. Hier die besagten Posten (falls absetzbar):

    - Verpflegungspauschale (Mensakosten, habe Nachweis über genaue Beträge)
    - Fahrten zu Lerngemeinschaften (zur Prüfungsphase)
    - Verpflegung während der Lerngemeinschaften (wenns mal länger ging)
    - Semesterbeitrag (keine Studiengebühren)

    Zudem habe ich eine Frage zur Abschreibung meines Computers. Diesen habe ich mir 2011 für 933,78 € angeschafft und soweit ich weiß muss man diese Anschaffung über 36 Monate abschreiben. Welche Summe trage ich dafür in welche Zeile ein?

    Vielen Dank!

    Cat
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