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Negativer Betrag in Anlage N ausweisen (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse)

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    Negativer Betrag in Anlage N ausweisen (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse)

    Hallo
    Mein Arbeitgeber hat meine Anlage N-AUS erstellt. Nun soll ich einen negative Betrag in Zeile 20 der Anlage N meiner Steuererklärung übernehmen.
    Hinweis: Sofern dieser Betrag negativ ist, weisen Sie diesen Betrag dementsprechend mit einem '-' (Minuszeichen) aus.
    Nun aber habe ich das Problem, dass Elster Formular mir die Eingabe eines Minuszeichen verweigert. Es ist schlicht nicht möglich ein '-' einzugeben, oder gibt es da einen Trick?

    Liebe Grüße und vielen Dank!

    #2
    AW: Negativer Betrag in Anlage N ausweisen (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse)

    Hallo,

    schon mal mit dem Ziffernblock probiert.
    Ich habe kein Problem. Auch nicht mit der Eingabe des Trennungszeichens
    obwohl natürlich das Minuszeichen hier korrekt ist.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Negativer Betrag in Anlage N ausweisen (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse)

      Warum erstellt Dein Arbeitgeber Teile Deiner Einkommensteuererklärung? Die Zeile 20 der Anlage N-AUS (Angaben zu Einkünften die im Ausland erzielt wurden) lautet bei mir:

      - Anzahl der Kalendertage im ausländischen Staat.

      Zeile 20 der Anlage N heißt bei mir:

      - Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist.

      Ja! In Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung hei0t es dann:

      Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit.

      Das ist allerdings in Zeile 51 der Anlage N einzutragen. Und da stellt sich wirklich die Frage: Ist das so gewesen, dass Du Dir was zu Essen gekauft hast - also Unkosten gehabt hast - und Dein Arbeitgeber Dich dadurch unterstützt hat, indem er von Dir noch Geld verlangt hat? Denn: im Allgemeinen fließen doch Verpflegungszuschüsse in die andere Richtung, oder?

      Meiner Meinung nach ist also der Sachverhalt ein recht außergewöhnlicher, und sollte vielleicht erst mal noch geklärt werden.

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        #4
        AW: Negativer Betrag in Anlage N ausweisen (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse)

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Ich habe kein Problem.
        Wo hast Du denn die Eingabe gemacht?

        Kommentar


          #5
          AW: Negativer Betrag in Anlage N ausweisen (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse)

          Hallo,

          da wo der TE es wollte.
          Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist. :-)
          ob das Sinn macht ist natürlich eine andere Frage

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Negativer Betrag in Anlage N ausweisen (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse)

            @figul
            Habe beides probiert: Num-Block Eingabe sowie Bindestrich. Funktioniert nicht.

            @Fant
            Ich hatte einen Auslandseinsatz in der Finnland und das Unternehmen für das ich arbeite beauftragt ein Consulting Unternehmen, welches für mich die Anlage N-AUS anfertigt. Sie wollen von mir 500,- EUR haben, wenn sie die ganze Steuererklärung übernehmen sollen. Das sehe ich ehrlich gesagt nicht ein.
            Ist ja an sich auch kein Hexenwerk, die Werte von denen in meine Erklärung zu übernehmen, aber der negative Wert lässt sich nicht eintragen.
            Wie sich der Betrag zusammensetzt... keine Ahnung.
            Es heißt hier nur: "Bitte übernehmen Sie die Änderung am steuerpflichtigen Arbeitslohn in Höhe von -XX € in Zeile 20 der Anlage N ihrer Einkommenssteuererklärung. Sofern dieser Betrag negativ ist, weisen Sie diesen Betrag dementsprechend mit einem '-' (Minuszeichen) aus.

            Und in Zeile 20 der Anlage steht der Vermerk, bitte Zeile 51 oder 56 berücksichtigen. Und das wäre dann Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten oder Mehraufwendungen für Verpflegung bei Auswärtstätigkeiten.

            Finnland scheint ein ganz spezieller Fall zu sein.

            Aber wie gesagt, einen negativen Betrag kann ich nicht eintragen.
            Zuletzt geändert von dalo; 23.11.2013, 21:45.

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              #7
              AW: Negativer Betrag in Anlage N ausweisen (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse)

              Hallo dalo,

              >>>Und in Zeile 20 der Anlage steht der Vermerk, bitte Zeile 51 oder 56 berücksichtigen.

              Nein, da steht kein solcher Vermerk, sondern nur "Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist".
              Das was du meinst ist die Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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