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kinderfreibetrag 2012

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    kinderfreibetrag 2012

    Hallo,

    Ich habe vor kurzem die steuererklärung fur mich und meine frau fur 2012 gemacht,
    Und dabei auch zum ersten mal unser kind geboren am 10.08.2012
    Eingetragen.

    Habe auch das Kindergeld in hohe von ca 700 euro eingetragen, nun rechnet elster mit dem kinderfreibetrag von 7000 euro und ich soll eine Erstattung bekommen.
    Ist das richtig?

    Eine bekannte meine nahmlich das es nicht richtig ist das elster die kompletten 7000 nimmt, laut
    Ihr dürfte elster nur den anteil fur die 4 monate zur Berechnung nehmen.

    Habe jetzt angst das aus einer erstattung eine nahzahlung wird.

    Ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen, dafür im voraus schon mal danke.

    #2
    AW: kinderfreibetrag 2012

    Also mal zur Klärung der Zahlen:

    Das Kindergeld müsste bei einer Geburt im August für 5 Monate 920 EUR betragen, nämlich 5 x 184 EUR, NICHT ca. 700 EUR.

    Der JAHRESfreibetrag für ein Kind beträgt 7.008 EUR, tatsächlich dürfte hier aber auch nur der Anteil für 5 Monate, also 2.920 EUR angesetzt werden. Die Frage daher: Mit welcher Programmversion arbeiten Sie ? Wurde in der Anlage Kind in der Zeile 6 tatsächlich 10.08.2012 und in Zeile 7 HINTEN tatsächlich 10083112 eingegeben ? Der Wohnsitz kann nur vom 10.08. bis 31.12. bestanden haben ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: kinderfreibetrag 2012

      Hallo,
      Ich habe die erklarung mit der version 14.4.12044.

      Zeile 6 und 7 sind richtig eingetragen.

      Wenn ich mit elster die berechnung durchführe taucht im bericht aber trotzdem dir 7000 € auf.

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        #4
        AW: kinderfreibetrag 2012

        Hallo Tacitus01,

        kannst du nochmal das Datum der Geburt genau überprüfen?
        Tippfehler passieren ja mal, und leider entdeckt man sie selber oft nicht einmal bei der Kontrolle.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: kinderfreibetrag 2012

          Bei mir werden für ein im August 2012 geborenes Kind 2920 genommen, und das sind offensichtlich 5/12 von 7008.

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            #6
            AW: kinderfreibetrag 2012

            Bei mir nämlich auch. Oder gibt es noch eine weitere Anlage Kind, die Du uns noch nicht gebeichtet hast ? Ist der Betrag bei Dir GENAU 7.008 EUR ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: kinderfreibetrag 2012

              Hallo,

              bei der Ermittlung der KiSt und des Solis wird bei mir der der volle Betrag genommen.
              Bei der Festsetzung der Est in meinem Beispielfall der anteilige Betrag

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: kinderfreibetrag 2012

                Da mein Musterfall ohne Religion ist, kommt KiSt nicht vor. Für den Soli wird tatsächlich der volle Kinderfreibetrag genommen.
                §3 SolzG ist wahrlich nicht leicht zu lesende Kost, aber es kommt im Ergebnis wohl so hin.

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                  #9
                  AW: kinderfreibetrag 2012

                  Für die Kirchensteuer gilt § 51a EStG. Bei meiner Proberechnung schmeißt mir Elsterformular für Solz und KiSt auch die 7.008 EUR raus. Warum das aber so ist, verstehe ich auch anhand des Gesetzes nicht wirklich, bin daher noch nicht sicher, ob das nicht doch ein Bug ist ...
                  Schönen Gruß

                  Picard777

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                    #10
                    AW: kinderfreibetrag 2012

                    Guten morgen,

                    Danke erstmal fur die hilfe, gestern als ich mir in ruhe die berechnung angeschaut habe ist mir ein licht aufgegangen :-)

                    Der volle kinderfreibetrag ist nur fur den soli und die Kirchensteuer genommen worden.

                    Sonst ist von dem kinderfreibetrag überhaupt nicht die rede was mich vermuten lässt das daa Kindergeld besser gewesen ist (gunstiger Prüfung) kann das sein ?

                    Kann man sich auf die berechnung von elster verlassen?
                    Habe im internett bei heydorn steuer rechner zur Kontrolle meine werte eingegeben und habe ein ähnliches ergebnis bekommen.

                    Danke nochmal.

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                      #11
                      AW: kinderfreibetrag 2012

                      Soweit waren wir ja jetzt eigentlich schon, das kann durchaus sein. Die andere nun aktuelle Frage ist aber nun die generelle, ob die 7.008 EUR bei SolZ und KiSt richtig sein kann. Das Elsterformular so rechnet, konnte ja von Mehreren reproduziert werden, aber warum ist das so ?
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                        #12
                        AW: kinderfreibetrag 2012

                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                        Soweit waren wir ja jetzt eigentlich schon, das kann durchaus sein. Die andere nun aktuelle Frage ist aber nun die generelle, ob die 7.008 EUR bei SolZ und KiSt richtig sein kann. Das Elsterformular so rechnet, konnte ja von Mehreren reproduziert werden, aber warum ist das so ?
                        Knackpunkt ist

                        Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer, "die [...] unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes in allen Fällen des § 32 des Einkommensteuergesetzes festzusetzen wäre."
                        Da kann man draus lesen, was man will. Die genannten Freibeträge addieren sich auf 7008 Euro bei zusammen Veranlagten, das wäre der volle Kinderfreibetrag, andererseits folgt aus Satz 5 dann eine Kürzung um 1/12 je Monat, wo die Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag nicht vorlagen (worunter insbesondere fallen dürfte, dass das Kind noch nicht geboren war). Interpretiert man nun aus "unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6" die reinen Beträge oder auch die Kürzung nach Satz 5? Das Verfahren für den Lohnsteuerabzug würde für ersteres sprechen, denn dort gelten offensichtlich die vollen Beträge, egal wann das Kind geboren wurde, andererseits gibt es ebenso Diskrepanzen zwischen ESt und LSt bei den Vorsorgeaufwendungen.
                        Sprich: Ich weiß es nicht. Beides könnte man wohl vertreten.

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                          #13
                          AW: kinderfreibetrag 2012

                          wie sieht es denn in einem Bescheid des FA aus? Dort dürfte doch richtig gerechnet werden.

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                            #14
                            AW: kinderfreibetrag 2012

                            Hallo,

                            @Kloebi,

                            Das ist richtig. Man muss aber erst einmal jemanden finden, bzw. es meldet sich jemand mit dieser Konstellation.
                            Abwarten

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              AW: kinderfreibetrag 2012

                              in einem Fall mit einem unterjährig geborenen Kind hat das FA für Zwecke der ESt den KFB monatlich, für Soli und KiSt aber für das ganze Jahr berechnet. Scheint so dem Willen des Gesetzgebers zu entsprechen.

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