Hallo,
hab von 1.Jan 2011 bis Ende Juli ALG2 bekommen und ab 1. August Übergangsgeld. Im Bescheid war angegeben, was die Bemessungsgrundlage war und was ich täglich ausgezahlt kriege. Nun frage ich mich, ob ich für das Jahr noch nachträglich eine Einkommenssteuererklärung machen soll? Die für 2012 hab ich gemacht, da ich arbeite und frage mich, ob es einen Sinn macht auch für das Jahr davor, als ich in einer Qualifizierungsmaßnahme der Deutschen Rentenversicherung war.
Danke!
Diana
hab von 1.Jan 2011 bis Ende Juli ALG2 bekommen und ab 1. August Übergangsgeld. Im Bescheid war angegeben, was die Bemessungsgrundlage war und was ich täglich ausgezahlt kriege. Nun frage ich mich, ob ich für das Jahr noch nachträglich eine Einkommenssteuererklärung machen soll? Die für 2012 hab ich gemacht, da ich arbeite und frage mich, ob es einen Sinn macht auch für das Jahr davor, als ich in einer Qualifizierungsmaßnahme der Deutschen Rentenversicherung war.
Danke!
Diana
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