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UST Voranmeldung: Umsätze rückwirkend korrigieren in Spalte 66. Aber wie?

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    UST Voranmeldung: Umsätze rückwirkend korrigieren in Spalte 66. Aber wie?

    Guten Tag,
    ich bin Unternehmer und habe nun vergessen, meine Mobilfunkrechnung jeden Monat für die Vorsteuer abzusetzen (50/50 Regelung).
    Nun haben wir ja bereits Ende November und ich möchte jetzt eine korrigierte UST Voranmeldung durchführen und für jeden Monat die Rechnung in Abzug bringen.
    Wie kann ich das ohne Probleme realiseren? Habe ja bereits das Geld überweisen für die Monate.
    Soll ich jetzt alle zuviel gezahlten Leistungen selber verrechnen für den Monat Dezember und weniger überweisen? Das ist mir nicht ganz klar.
    Vielen Dank für die Antworten

    #2
    AW: UST Voranmeldung: Umsätze rückwirkend korrigieren in Spalte 66. Aber wie?

    Einfacher als zehn Voranmeldungen zu berichtigen dürfte wohl sein, das in der Jahreserklärung 2013 nachzuschieben.

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      #3
      AW: UST Voranmeldung: Umsätze rückwirkend korrigieren in Spalte 66. Aber wie?

      Hi,
      ja das stimmt. Ich wollte es dennoch rückwirkend korrigieren!
      Wie mache ich das nun?
      Ich habe ja in jedem Monat ca. 10€ zum Vorsteuerabzug.
      Ich habe aber bereits die 10€ jeden Monat mehr überwiesen.
      Nun wollte ich rückwirkend alles korrigeren. Daher ist die Frage wie ich das am besten anstellen kann. Hat da jemand eine Idee? Danke

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        #4
        AW: UST Voranmeldung: Umsätze rückwirkend korrigieren in Spalte 66. Aber wie?

        Hallo Cruciani,

        du kannst es auch in die als nächstes anstehende Voranmeldung reinpacken (also Oktober oder November und je nachdem mindert sich eben deine Zahllast für diesen Monat um 100 (10 Monate oder 110(11 Monate) Euro.

        Tschüß

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          #5
          AW: UST Voranmeldung: Umsätze rückwirkend korrigieren in Spalte 66. Aber wie?

          Hi,

          ja das wäre natürlich klasse wenn man das so machen kann.
          Ich würde jetzt die nächste anfallende Vorsteueranmeldung nutzen um die restlichen Monate einfach rückwirkend abzuziehen.
          Wäre das denn so einfach erlaubt? Sorry für die relativ dumme Fragen. Möchte nicht mit dem FA in trouble geraten...

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            #6
            AW: UST Voranmeldung: Umsätze rückwirkend korrigieren in Spalte 66. Aber wie?

            Hallo Cruciani,

            ich denke das wird das Finanzamt nicht groß durcheinanderbringen, wir reden hier um hundert Euro Vorsteuer, und dein Anspruch auf die jeweils 10 Euro ist ja schon eher entstanden.

            Tschüß

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