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Einkommen Ehefrau Ausland

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    Einkommen Ehefrau Ausland

    Hallo,

    ich habe kurze Frage und zwar ich arbeite hier in Deutschland seit 01.01.2013, meine Frau hat bis 31.08 im Ausland gewohnt und gearbeitet. Jetzt sie ist hier in Deutschland zusammen mit mir und sie arbeitet nicht mehr. Also ganzes Jahr hat sie nicht in Deutschland gearbeitet.
    Jetzt kommt meine Frage, ist es besser Steuerklasse 3 für mich, und 5 für sie zu haben? Oder muss ich dann die ganze Steuer für sie quasi nachzahlen ?
    Und zweite Frage, muss ich am Ende des Jahres Anlage "N" auch erfüllen für meine Frau oder nur N-AUS ? Oder kann/soll ich mich ganz allein Lohnsteuerbescheinigung machen?

    Viele Grüße,
    Jacek

    #2
    AW: Einkommen Ehefrau Ausland

    Deine Frage hat nichts mit ElsterFormular zu tun.
    Du solltest dich an den Steuerberater deines Vertrauens wenden.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommen Ehefrau Ausland

      Betrifft teilweise gar nicht Elster, also hier nicht relevant. Im übrigen hat Deine Frau in Deutschland doch gar kein Arbeitsverhältnis, also braucht sie überhaupt KEINE Lohnsteuerklasse, oder ?

      Soweit es Elster betrifft, geht es um die Einkommensteuererklärung 2013 und das Thema von irgendwann Jamuar 2014.

      Im übrigen riecht die Frage danach, dass es sinnvoll sein könnte zu überprüfen, ob eine Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagungen sinnvoll sein könnten. Aber das ist dann wirklich Thema für steuerberatende Berufe oder Steuerprogramme, die das austarieren, wozu Elsterformular NICHT gehört.

      Die Anlage N-AUS betrifft euch nicht, da sie im Ausland VOR und NICHT WÄHREND ihrer deutschen Steuerpflicht gearbeitet hat.

      Bezugnehmend auf die 2012er-Formulare braucht sie die Anlage N für 2013 nicht, relevant ist eher der Mantelbogen Zeile 97-100 !
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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