Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V - Fehler bei Steuerberechnung - Verluste der Ehefrau werden ignoriert

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V - Fehler bei Steuerberechnung - Verluste der Ehefrau werden ignoriert

    Wir haben mehrere Anlagen V. Ein Objekt gehört meiner Frau, der Rest mir. Hab ich auch in Zeile 23 jeweils so eingetragen (0% bzw. 100%). Bei der Berechnung der Steuer ignoriert Elster die Verluste bei der Wohnung meiner Frau.
    Ändere ich testhalber die Zuordnung auf 50%/50% so wird die Hälfte angerechnet die Hälfte ignoriert. Ändere ich die Zuteilung auf 100% (also komplett meins) wird der Verlust vollständig bei der Berechnung der Steuer herangezogen. Es wird also immer der Teil meiner Frau ignoriert. In der Berechnung steht dann auch immer bei Vermietung und Verpachtung Steuerpflichtiger eine Zahl und bei Ehefrau steht nichts.
    Ist das nun nur ein Fehler bei der Steuerberechnung im Elsterformular (die ja nur unverbindlich und zur Info ist), oder werden die Daten auch falsch ans Finanzamt übermittelt?

    #2
    AW: Anlage V - Fehler bei Steuerberechnung - Verluste der Ehefrau werden ignoriert

    Das ist verwunderlich, da Sie vom Grundsatz her wohl die Verteilung richtig eingetragen haben. Die Frage können Sie sich aber nur selbst beantworten. Versuchen Sie eine Datenübermittlung ohne Authentifizierung. Am Schluss der erfolgreichen Datenübermittlung wird ein PDF-Dokument der komprimierten Steuererklärung erzeugt. Dort sehen Sie, was übermittelt worden ist. Wenn die Daten dort richtig übermittelt wurden können Sie die komprimierte Steuererklärung ausdrucken, unterschreiben und an das Finanzamt übermitteltn. Wenn die Datenübermittlung nicht richtig ist wäre es sinnvoll, den Fehler an die ElsterHotline übermitteln. Das Finanzamt erfährt von einer Datenübermittlung ohne Authentifizierung erst, wenn Sie die unterschriebene komprimierte Steuererklärung einreichen. Bei einer testweisen mehrfachen Übermittlung achten Sie bitte darauf, dass Sie nur die komprimierte Steuererklärung der erfolgreichen und richtigen Übermittlung an das Finanzamt senden, damit der Bearbeiter aufgrund der darin enthaltenen Telenummer dann auch die richtigen Daten aufrufen und bearbeiten kann. Fehlerhafte Übermittlungen, die das Finanzamt nicht kennt, da die dazugehörige komprimierte Steuererklärung nicht beim Finanzamt eingereicht wurde, werden nach einer gewissen Zeit automatisch aus dem System gelöscht und belasten niemanden.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V - Fehler bei Steuerberechnung - Verluste der Ehefrau werden ignoriert

      wurde Zusammenveranlagung gewählt?

      Kommentar

      Lädt...
      X