Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP; ja oder nein??

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • W800
    antwortet
    AW: Anlage KAP; ja oder nein??

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo W800,

    ich glaube, du hast meine Beitrag Nummer 10 nicht richtig verstanden.
    Ich bin dort der Reihe nach auf die Zeilen 4, 5 und 6 eingegangen. Und meine (rhetorische!!!) Frage nach dem Sinn der Angabe des Solis gehörte natürlich auch nur zu dem letzten Absatz.

    MfG Stefan

    Hi, Stefan,

    gestatte mir, dass ich folgendes Zitat dagegen setze:

    -Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist ein denkenloses Denken und wenn du denkst, du denkst, dann denkste nur du denkst.-

    Wünsche noch einen weiterhin unterhaltsamen Sonntag.

    MfG
    W800

    Einen Kommentar schreiben:


  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage KAP; ja oder nein??

    Hallo W800,

    ich glaube, du hast meine Beitrag Nummer 10 nicht richtig verstanden.
    Ich bin dort der Reihe nach auf die Zeilen 4, 5 und 6 eingegangen. Und meine (rhetorische!!!) Frage nach dem Sinn der Angabe des Solis gehörte natürlich auch nur zu dem letzten Absatz.

    MfG Stefan

    Einen Kommentar schreiben:


  • W800
    antwortet
    AW: Anlage KAP; ja oder nein??

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo postpeter,

    Für die Kirchensteuernacherhebung (Zeile 6) reicht die Angabe der abgeführten Steuern in Zeile 49 und 50 (ich Frage mich allerdings, was hier die Angabe des Soli bezwecken soll ???).

    MfG Stefan
    Die F r a g e ??? bezieht sich eindeutig auf die Angabe des Soli und nicht auf die Kirchensteuer. Nur darauf habe ich abgezielt. Die Frage wäre im Prinzip an die zuständige Stelle der Finanzverwaltung zu richten.

    Somit sind auch die langatmigen Erklärungen nicht von Belang. Es wurde keine diebezügliche Frage gestellt.

    MfG
    W800

    Einen Kommentar schreiben:


  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage KAP; ja oder nein??

    Hallo,

    @postpeter: Dann Zeile 6 und die Zeilen 49/50 (und zwar imho nur von der einen Bank), das wars. :-)

    @W800: Es ging dabei aber nicht um die Günstigerprüfung, sondern nur um die Kirchensteuer (Zeile 6). Und dann würde eine der beiden Angaben völlig ausreichen, denn Zeile 50 ist immer 5,5% von Zeile 49, und Zeile 49 immer das 18,18-fache der Zeile 50.
    Zudem beträgt die Kirchensteuer 9% (in Süddeutschland 8%) von der EINKOMMENSTEUER, der Soli - ob gezahlt oder nicht - hat damit gar nichts zu tun.
    Und wenn die Auszahlungsstelle falsch abgerechnet hat (vielleicht gibt es ja Banken, die meinen, der Soli wäre schon abgeschafft :-), geht es zwingend mit Zeile 5 weiter bzw. sollte besser die Bank auf die geltende Rechtslage aufmerksam gemacht werden.

    MfG Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 27.03.2010, 23:17.

    Einen Kommentar schreiben:


  • W800
    antwortet
    AW: Anlage KAP; ja oder nein??

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo postpeter,

    das kommt darauf an, warum du die KAP abgeben möchtest.

    Wenn du die Günstigerprüfung beantragst willst (Zeile 4), müssen auch ALLE Kapitalerträge erklärt werden.

    Handelt es sich hingegen nur um die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge (Zeile 5), so reichen genau diese bestimmten Kapitalerträge mitsamt 'ihren' Steuern, und die Zeilen 14/14a.
    Da indirekt gefragt: Unversteuerte Erträge aus dem Ausland gehören auch dazu.

    Für die Kirchensteuernacherhebung (Zeile 6) reicht die Angabe der abgeführten Steuern in Zeile 49 und 50 (ich Frage mich allerdings, was hier die Angabe des Soli bezwecken soll ???).

    MfG Stefan

    Vermutlich, weil aus der Kapitalertragssteuer 5,5 % Soli einbehalten und dies bei der Günstigerprüfung berücksichtigt wird?

    W800

    Einen Kommentar schreiben:


  • postpeter
    antwortet
    AW: Anlage KAP; ja oder nein??

    ja ich wollte die Anlage abgeben, weil bei einer Bank vergessen wurde der Antrag zum Abführen der Kirchensteuer zu stellen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage KAP; ja oder nein??

    Hallo postpeter,

    das kommt darauf an, warum du die KAP abgeben möchtest.

    Wenn du die Günstigerprüfung beantragst willst (Zeile 4), müssen auch ALLE Kapitalerträge erklärt werden.

    Handelt es sich hingegen nur um die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge (Zeile 5), so reichen genau diese bestimmten Kapitalerträge mitsamt 'ihren' Steuern, und die Zeilen 14/14a.
    Da indirekt gefragt: Unversteuerte Erträge aus dem Ausland gehören auch dazu.

    Für die Kirchensteuernacherhebung (Zeile 6) reicht die Angabe der abgeführten Steuern in Zeile 49 und 50 (ich Frage mich allerdings, was hier die Angabe des Soli bezwecken soll ???).

    MfG Stefan

    Einen Kommentar schreiben:


  • postpeter
    antwortet
    AW: Anlage KAP; ja oder nein??

    Hallo, da habe ich jetzt aber auch eine Frage dazu,

    wenn ich jetzt mehrere Bescheinigungen habe, muss ich dann in die Anlage KAP nur die Eintragen, die von Belang sind, also wenn zum Beispiel ausländische Erträge vorliegen, oder müssen dann alle Bescheinigungen eingetragen werden?
    Zuletzt geändert von postpeter; 26.03.2010, 16:17.

    Einen Kommentar schreiben:


  • W800
    antwortet
    AW: Anlage KAP; ja oder nein??

    Zitat von Gretchen Beitrag anzeigen
    Wo kann ich denn abfragen, ob die Kapitalertragssteuer einbehalten wurde?
    Ich habe bis jetzt nur ein Dokument von der Bausparkasse, eine Steuerbescheinigung, die anscheinend aber nur meine erhaltenen Zinsen auflistet!
    Hallo Gretchen,

    Die ElFo Hilfe -Anleitung zur Steuererklärung-sagt dazu folgendes:

    Wann ist die Anlage KAP auszufüllen? __
    Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Steuerabzug abgegolten und die Abgabe der Anlage KAP entbehrlich. Angaben zu Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Anlage KAP dennoch erforderlich, wenn
    die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben,
    keine Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, obwohl Sie kirchensteuerpflichtig sind,
    Sie den Steuereinbehalt dem Grunde oder der Höhe nach überprüfen lassen möchten,
    durch Sie ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt wird. Das Finanzamt wird dann prüfen, ob sich eine niedrigere Besteuerung Ihrer Kapitalerträge ergibt oder
    die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs aufgrund der Ausnahmeregelung des § 32 d Abs. 2 EStG nicht in Betracht kommt.
    Füllen Sie die Anlage KAP bitte stets auch aus, wenn
    einbehaltene inländische Kapitalertragsteuer, einbehaltener Solidaritätszuschlag, einbehaltene Kirchensteuer im Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten anzurechnen oder zu erstatten sind oder
    anzurechnende Quellensteuern nach der Zinsinformationsverordnung (ZIV) einbehalten wurde.
    - - - - - - - - - - - -

    Wenn du eine Steuerbescheinigung bekommen hast, dann wurden auch Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Eventuell hast du auch bei anderen Geldinstituten Kapitalerträge erwirtschaftet, die über den Sparerpauschbetrag von € 801 hinausgehen. Dann solltest du auch von diesen eine Steuerbescheinigung, eventuell auf Antrag, erhalten.

    Durch die seit 2009 geltende Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer) sind die Steurabzüge abgegegolten.

    Willst du das Geld dem Fiskus schenken, kannst du, wenn alle anderen Punkte, siehe oben, auf dich nicht zutreffen, auf das Ausfüllen der Anlage KAP verzichten.

    Beispiel: für € 100 festzusetzende Einkommensteuer

    Kapitalertragssteuer: € 80,00
    Solidaritätszuschlag: € 4,40

    Bedeutet bei positiver Günstigerprüfung: 100 minus 84,40 = 15,60 € E-Steuer.
    Je nach dem kann das auch weniger sein oder sogar zur Erstattung führen. Geld zurück!

    Wenn die Plausibilitätsprüfung und die Berechnung der Höhe der Einkommensteuer erfolgreich sind, bekommst du das (unverbindliche) Ergebnis auch schon vor dem Absenden der Steuererklärung.

    Übrigens, die Geldinstitute geben darüber Auskunft, ob Steuer einbehalten wurde bzw. ob man eine Steuerbescheinigung bekommt. Diese muss, wenn Anlage KAP ausgefüllt, dem Finanzamt im O r i g i n a l , übermittelt werden.

    MfG
    W800

    Einen Kommentar schreiben:


  • Anselm
    antwortet
    AW: Anlage KAP; ja oder nein??

    Danke für die Antwort. Mit einer selbstgestrickten (aus Quicken erzeugten) Liste der abgeführten Abgeltungssteuern wird sich das Finanzamt aber kaum begnügen? Mit anderen Worten: Ich darf alle Geldinstitute (ich habe meine Penunzen gestreut, man weiß ja nie) deswegen anschreiben? Uh.

    Dank und Gruß,

    Anselm

    Einen Kommentar schreiben:


  • Krake
    antwortet
    AW: Anlage KAP; ja oder nein??

    Seit Einführung der Abgeltungssteuer sind die Banken nicht mehr verpflichtet, eine Steuerbescheinigung auszustellen.

    Wahrscheinlich bleibt es der Bank überlassen, ob eine Steuerbescheinigung unaufgefordert und kostenlos erteilt wird. Könnte ja doch eine neue Einnahmequelle für die Bank sein?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Anselm
    antwortet
    AW: Anlage KAP; ja oder nein??

    Zitat von ottoeisenherz Beitrag anzeigen
    Aus der STeuerbeschenigung der Sparkasse sieht man eindeutig, ob Kapitalertragsteuer einbehalten wurde (plus Soli plus Kirchensteuer).
    In der erfreulichen Lage, mich das Jahr über mit noch angenehmeren Dingen als der Steuererklärung beschäftigen zu können, meine naive Zusatzfrage: Die Geldinstitute schicken also weiterhin und unaufgefordert und kostenlos die Steuerbescheinigungen zu?

    Danke im Voraus,

    Anselm

    Einen Kommentar schreiben:


  • ottoeisenherz
    antwortet
    AW: Anlage KAP; ja oder nein??

    Aus der STeuerbeschenigung der Sparkasse sieht man eindeutig, ob Kapitalertragsteuer einbehalten wurde (plus Soli plus Kirchensteuer).

    Die Bescheinigung der Kapitalerträge und des Sparer-Freibetrages sagt nichts über einbeh. Steuer aus.

    Gab es Steuerabzüge bei anderen Banken? Die Postbank zBsp. hat die Bescheinigung noch nicht verschickt, aber man müsste eigentlich wissen, ob man bei den Banken einen Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung vorgelegt hat.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Gretchen
    antwortet
    AW: Anlage KAP; ja oder nein??

    Wo kann ich denn abfragen, ob die Kapitalertragssteuer einbehalten wurde?
    Ich habe bis jetzt nur ein Dokument von der Bausparkasse, eine Steuerbescheinigung, die anscheinend aber nur meine erhaltenen Zinsen auflistet!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Petzer
    antwortet
    AW: Anlage KAP; ja oder nein??

    wenn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde: nein

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X